# taz.de -- Parlamentarische Kontrolle: Facebook-Diskussion abgewürgt
       
       > Der Sprecher des Senats, Christoph Holstein, weist auf Facebook auf eine
       > CDU-Anfrage zu seinen Social-Media-Aktivitäten hin. Unsicher ist, ob er
       > das durfte.
       
 (IMG) Bild: Privatmeinung oder Wahlkampf? Christoph Holstein und seine Facebookseite.
       
       Der CDU-Politiker Robert Heinemann bekam auf Facebook einiges zu hören,
       nachdem am vergangenen Montag publik wurde, dass er eine Anfrage zu den
       Facebook-Aktivitäten des Bürgermeisters und des Senatssprecher Christoph
       Holstein gestellt hatte. Er sei eine „Spaßbremse“, seine Partei
       „fortschrittsfeindlich“, solche Anfragen verschwendeten Steuergeld, und der
       Opposition falle wohl nichts anderes ein, schrieben die Facebook-Freunde.
       Dass darunter viele SPD-Genossen waren, lässt es rückblickend nach
       bestelltem Volkszorn wirken.
       
       Ausgelöst wurde dieser Sturm durch Holstein selbst. Er war in die Offensive
       gegangen und hatte auf Facebook geschrieben: „Mein Facebook-Freund Robert
       Heinemann befragt den Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage
       (Drs.20/13810) nach den Facebook-Aktivitäten des Senatssprechers bzw. der
       Privatperson C.H.“ Er würde gern wie gewohnt humorvoll antworten „fürchte
       aber, das wird mir nicht erlaubt. Na, dann eben nicht“.
       
       [1][„Darf ein Senatssprecher im Internet Bier trinken?“], fragte das
       Abendblatt und berichtete vom großen Echo eines Streits im Netz, bei dem
       Heinemann „den Kürzeren“ ziehe. Und nachdem Holstein tags drauf vor der
       Landespressekonferenz erklärte: „Facebook ist mein Privatvergnügen, das ich
       gern mit anderen teile“, fragte ein Journalist auf Facebook sogar, ob
       Heinemann seine Anfrage nicht zurückziehe.
       
       „Hier wurde versucht, parlamentarische Kontrollarbeit lächerlich zu
       machen“, sagt Heinemann zur taz. „Man hat die Diskussion abgewürgt, bevor
       sie begann.“ Es sei bislang nicht üblich gewesen, dass der Senat die
       Anfragen der Abgeordneten veröffentlicht. „Die Regel ist, dass der
       Abgeordnete es selber tut.“ Holstein aber habe schon am Montagabend
       offenbar die Drucksachennummer erfahren „bevor ich selber sie hatte“.
       
       Aus Heinemanns Sicht wäre es zudem sinnvoll gewesen, erst mal die Antwort
       abzuwarten. „Ich hatte ein paar Fragen gestellt. Je nach Antwort hätte ich
       da vielleicht gar nichts draus gemacht.“ Ihm sei an mehreren Beispielen
       aufgefallen, dass Holstein seine Facebookseite einerseits für
       Senatskommunikation nutze, andererseits in der Wahlkampfzeit das Handeln
       anderer Parteien kommentiere. „Letzteres darf er nur als Privatperson,
       nicht aber als Pressesprecher des Senats“, sagt Heinemann.
       
       Diese Trennung zwischen Parteiarbeit und Regierungsarbeit haben die
       Verfassungsgerichte mehrfach eingefordert. Zuletzt 2010, als im Saarland
       die SPD die CDU verklagte. Die Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung muss
       sich stets der offenen oder versteckten Werbung für einzelne Parteien
       enthalten.
       
       „In dem Augenblick, wo Herr Holstein erklärt, dass es sich um einen
       privaten Account handelt, ist die Sache für mich geklärt“, sagt Heinemann.
       Der Privatmann Holstein dürfte dann dort weiter Parteihandeln kommentieren,
       „aber keine Senatskommunikation mehr betreiben“. Auch eine Handreichung der
       Stadt „Social Media in der Hamburgischen Verwaltung“ empfiehlt den
       Mitarbeitern: „Trennen Sie zwischen dienstlicher und privater Nutzung.“
       
       Holstein selbst sagte in der Landespressekonferenz, die Anfrage werde
       ordentlich beantwortet, wie es sich gehört und fügte witzig an: „Es besteht
       die Gefahr, dass jetzt rauskommt, wer weiß, wie Social Media funktioniert,
       und wer das nicht weiß.“
       
       Für Heinemann bleibt ein Problem: Holstein habe von der Anfrage 20/13810
       dienstlich erfahren und dies auf seinem nun als privat bezeichneten Account
       öffentlich gemacht. Laut Handreichung ist es Mitarbeitern der Stadt
       „generell verboten dienstliche Daten zu kommunizieren“.
       
       Die taz fragte Holstein, ob es ihm gestattet ist, dienstlich erhaltene
       Dokumente privat zu veröffentlichen. Darauf erklärte Holstein, das sei
       falsch. Er habe die Anfrage nicht veröffentlicht. Weder dienstlich noch
       privat.
       
       Heinemann hofft, dass der Vorgang nicht Schule macht. Sonst würden
       Abgeordnete abgeschreckt, Fragen zu stellen.
       
       7 Dec 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article134955283/Darf-ein-Senatssprecher-im-Internet-Bier-trinken.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bürgerschaftswahl 2015
 (DIR) Schwerpunkt Meta
 (DIR) Social Media
 (DIR) Schwerpunkt Meta
 (DIR) Bürgerschaftswahl 2015
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Politik und Social Media: Zeit für das Wesentliche
       
       Die Bundesregierung ist seit gut einer Woche bei Facebook. Viele
       Abgeordnete nutzen sowieso soziale Netzwerke. Das verändert den politischen
       Journalismus.
       
 (DIR) Anfragen zu Social Media: Spaßbremse bohrt weiter
       
       Nach den Facebook-Aktivitäten des Senatspressesprechers nimmt der
       CDU-Abgeordnete Robert Heinemann auch dessen Twitter-Account ins Visier.
       Alles bloß Privatvergnügen, sagt der Senat