# taz.de -- Unerwünschte Werbung: CDU kämpft für ihr Recht auf Spam
       
       > Die Christdemokraten finden, sie seien per Verfassung verpflichtet,
       > unerwünschte Werbung zu verschicken. Ein Gericht sieht es anders.
       
 (IMG) Bild: Sie haben Post: Viagra, Erbschaft aus Nigeria, Einladung der CDU.
       
       BERLIN taz | Wenn Parteien unerwünschte Werbemails verschicken, dann folgen
       sie damit ihrer „verfassungsrechtlichen Pflicht gemäß Artikel 21“ des
       Grundgesetzes. [1][So argumentiert] der CDU-Kreisverband
       Charlottenburg-Wilmersdorf in einem Streit mit dem Berliner Anwalt Michael
       De Saavedra-Mai.
       
       Die Stelle in der Verfassung, auf die die CDU hier verweist, [2][lautet
       wörtlich]: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des
       Volkes mit.“ Die CDU-Anwälte [3][schlussfolgern aus diesem Satz]: „Die
       Parteien sind im demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland
       angehalten, diese Aufgabe durch Maßnahmen der Kommunikation zu erfüllen. Es
       wird in diesem Zusammenhang von einem verfassungsrechtlichen Mandat
       gesprochen.“
       
       Anlass der Auseinandersetzung ist eine Veranstaltung mit dem Berliner
       CDU-Justizsenator Thomas Heilmann. Auf der Suche nach Leuten, die sich für
       dessen Auftritt interessieren könnten, war die Partei auf die Idee
       gekommen, die Anwälte im Umkreis anzuschreiben. Die CDU [4][hatte daher]
       auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer nach den Anwälten im örtlichen
       Postleitzahlenbereich gesucht und denen dann per Mail die [5][Einladung
       geschickt].
       
       Dass so etwas die Empfänger verärgert, weiß auch Justizsenator Heilmann:
       „80 Prozent der Internetnutzer finden es nicht in Ordnung, wenn Unternehmen
       Daten und Nutzerverhalten im Netz für eigene Zwecke nutzen“, schreibt er in
       [6][seinem Grußwort] für die Kampagne „Smarte Bürger – Verbraucherschutz in
       der digitalen Welt“. Am Montag hat [7][er persönlich] die Kampagne seiner
       Senatsverwaltung gestartet.
       
       Der Vorgang zeigt auch gut die verschiedenen Ansatzpunkte bei der
       Bekämpfung von Datenmissbrauch. Heilmann will mit seiner Initiative
       erreichen, dass die Betroffenen weniger Daten von sich preisgeben. Kern der
       Webseite ist ein [8][Online-Fragebogen]: Dort kann man angeben, wie häufig
       man soziale Netzwerke wie Facebook nutzt, ob man die GPS-Ortungsdienste
       seines Handys einschaltet, ob man Überweisungen online über das Smartphone
       in Auftrag gibt, ob man über das Internet einkauft, ob man Fotos von sich
       ins Internet stellt. Wer keine Daten von sich preisgibt, wird als „Vorbild
       für alle Helden im Netz“ gelobt.
       
       Während Heilmann also will, dass die Opfer von Datenmissbrauch ihr
       Verhalten ändern, setzte einer der Angeschriebenen bei den Tätern an:
       Rechtsanwalt De Saavedra-Mai zog vor Gericht und beantragte, dass die CDU
       verpflichtet wird, den Spam an ihn einzustellen. Schließlich ist das
       Internet kein rechtsfreier Raum.
       
       Das Amtsgericht Charlottenburg [9][verbot dem CDU-Kreisverband nun], dem
       Anwalt „weitere Werbe-E-Mails, insbesondere weitere E-Mails mit
       Veranstaltungshinweisen, namentlich der Veranstaltungsreihe 'CDU-Senatoren
       im Gespräch' zu schicken“. Im Falle einer Zuwiederhandlung drohte das
       Gericht ein Ordnungsgeld in nicht genannter Höhe an.
       
       Die Partei kann aber noch versuchen, in nächster Instanz weiter für ihr
       Recht auf Spam zu kämpfen. Eine Anfrage der taz, ob die CDU die
       Gerichtsentscheidung anfechten will, ließ die Geschäftsstelle des
       Kreisverbandes unbeantwortet.
       
       9 Dec 2014
       
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