# taz.de -- Flüchtlinge sind keine Verbrecher: Trennungsgebot missachtet
       
       > Über 900 Abschiebehäftlinge wurden zwischen 2010 und 2013 rechtswidrig in
       > der JVA Langenhagen zusammen mit Strafgefangenen inhaftiert.
       
 (IMG) Bild: Mittlerweile wird der Abschiebeknast in Langenhagen nicht mehr zweckentfremdet.
       
       HANNOVER taz | Zwischen Heiligabend 2010 und dem 31. Dezember 2013 sind 868
       ausreisepflichtige Männer und 55 Frauen in der Justizvollzugsanstalt
       Hannover-Langenhagen rechtswidrig zusammen mit Strafgefangenen unterbracht
       gewesen. Das hat das niedersächsische Justizministerium der taz.nord
       bestätigt.
       
       Von der grünen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz kommt nun eine
       Geste der Anteilnahme mit den Flüchtlingen: „Ich bedaure, dass die
       gemeinsame Unterbringung mit Strafhäftlingen erst nach dem
       Regierungswechsel beendet wurde“, erklärte Niewisch-Lennartz der taz.
       
       Den Stein ins Rollen gebracht hatte der hannoversche Anwalt Peter
       Fahlbusch, der im Juli dieses Jahres vor dem Europäischen Gerichtshof
       (EuGH) ein Urteil erstritten hat, dass Flüchtlinge keine Verbrecher seien
       und sie deshalb auch nicht in Gefängnissen mit Strafgefangenen hätten
       untergebracht werden dürfen. Fahlbusch hatte die rot-grüne Landesregierung
       daher aufgefordert, als Zeichen des Paradigmenwechsels in der
       Ausländerpolitik eine Haftentschädigung zu zahlen – „und sei es nur
       symbolisch“, so Fahlbusch.
       
       ## Schwarz-gelb hat's verpennt
       
       Niedersachsens schwarz-gelbe Landesregierung hatte es damals versäumt – wie
       auch der SPD-Senat in Hamburg seit 2011 –, das seit 2008 geltende
       Trennungsgebot in der EU-Rückführungsrichtlinie in deutsches Recht zu
       überführen und anzuwenden. Stichtag wäre der 24. Dezember 2010 gewesen. In
       Niedersachsen hat schließlich erst Rot-Grün, ein knappes Jahr nach dem
       Regierungswechsel, ab dem 1. Januar 2014 die Strafgefangenen aus der JVA
       Hannover-Langenhagen entfernt und das Gefängnis wieder zu einer Einrichtung
       für abzuschiebende Männer und Frauen umgewandelt. Seitdem wird die
       Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen wegen der rückläufigen Zahl von
       Abschiebehäftlingen kaum mehr genutzt.
       
       Die 923 Flüchtlinge, die vor dem 1. Januar 2014 in Hannover-Langenhagen in
       Abschiebehaft saßen, seien dort ausgehend von der Entscheidungen des EuGH
       rechtswidrig inhaftiert worden, sagt Rechtsanwalt Fahlbusch: „Dies ist ein
       Skandal!“
       
       Der von Fahlbusch geforderten Haftentschädigung erteilt die rot-grüne
       Landesregierung jedoch einen Abfuhr. „Das Urteil des EuGH verhält sich
       nicht zu etwaigen Entschädigungsansprüchen“, sagt der Sprecher des
       Justizministeriums Alexander Wiemerslage. Nur diejenigen, die gegen die
       Abschiebehaft juristisch vorgegangen seien, hätten vielleicht Ansprüche
       nach dem Haftentschädigungsgesetz.
       
       Nun müsse wohl jeder betroffene Flüchtlinge separat eine Haftentschädigung
       einklagen, sagt Fahlbusch, der eine Handvoll Mandaten vertritt. Das Gesetz
       sieht für solche Fälle lediglich ein Schmerzensgeld von 25 Euro pro Tag
       vor.
       
       23 Dec 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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