# taz.de -- Leinenzwang für Hunde: Senat nimmt Hunde an die Leine
       
       > Leinenzwang soll ab 2018 gelten. Sachkunde oder freiwilliger Führerschein
       > befreien davon. Kotbeutel sollen Pflicht werden.
       
 (IMG) Bild: So sittsam soll es bald in allen Parks zugehen
       
       Der Senat hat sich auf landesweiten Leinenzwang für Hunde festgelegt und
       einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, über den nun das Parlament
       entscheiden muss. Außerdem sollen Hundebesitzer zwingend einen Kotbeutel
       dabeihaben müssen. Als Bußgelder nannte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
       am Dienstag Beträge von 30 Euro aufwärts. Von der Leinenpflicht ausgenommen
       ist nur, wer mehrjährige Erfahrung mit Hunden nachweist oder für 80 bis 100
       Euro einen Hunde-Führerschein macht.
       
       Die geplanten Vorschriften gehen zurück auf den von Heilmann bereits im
       Sommer 2012 auf den Weg gebrachten „Bello-Dialog“. Dort konnten Bürger in
       einer 30-köpfigen Sondierungsrunde, in Foren und online mitdiskutieren.
       Laut Heilmann beteiligten sich schätzungsweise mehrere tausend Berliner
       daran. „Es gibt in meiner Amtszeit kein Thema, zu dem ich mehr Rückmeldung
       bekommen habe“, sagte Heilmann, der seit Anfang 2012 Senator ist.
       
       Die Grünen-Abgeordnete und Tierschutz-Expertin Claudia Hämmerling
       kritisierte den Senatsbeschluss als „Klatsche für den Bello-Dialog“. Der
       habe sich „leider als Marketing-Gag von Heilmann erwiesen“. Denn der
       Gesetzentwurf berücksichtige nicht eine zentrale Forderung des
       Bello-Dialogs, wonach eine Sachkundeprüfung für alle Hundehalter
       vorgeschrieben sein sollte. Eine solche Pflicht ist nun aber nicht
       vorgesehen – sie wäre nach Heilmanns Darstellung grundgesetzlich
       problematisch gewesen. Im Senatsentwurf ist ein Sachkundenachweis nur als
       Möglichkeit vorgesehen, einen Hund nicht anleinen zu müssen.
       
       Das soll auf zwei Wegen geschehen können: über eine freiwillige
       theoretische und praktische Prüfung bei einem Hundetrainer, möglicherweise
       auch einem Tierarzt. Oder über den Nachweis, drei Jahre ununterbrochen ohne
       Gefährdung anderer einen Hund gehalten zu haben. Das soll sich beim
       Bürgeramt mittels der Hundesteuerbescheide für eine Bearbeitungsgebühr von
       fünf bis zehn Euro belegen lassen.
       
       Leinenzwang gibt es laut Heilmann derzeit nur in dicht genutzten Flächen,
       etwa Fußgängerzonen, in Treppenhäusern oder in Parks, falls diese nicht
       ausdrücklich als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. Heilmann forderte die
       Bezirke in diesem Zusammenhang auf, mehr von diesen Auslaufflächen
       auszuweisen. Der Grünen Hämmerling zufolge war das ebenfalls eine Forderung
       des Bello-Dialogs (eine Übersicht gibt es unter
       [1][berliner-hundeauslaufgebiete.de]).
       
       Künftig soll es auch ein zentrales Register geben, das alle Berliner Hunde
       – rund 100.000 – mit Rasse, Chipnummer, Halter und möglichen Biss-Vorfällen
       aufführt. Weil es einige Zeit brauche, das Register einzurichten und den
       Hundeführerschein einzuführen, geht Heilmann davon aus, dass die
       Leinenpflicht erst ab 2018 kontrolliert wird.
       
       Anders sieht es aus bei der Pflicht, einen Kotbeutel dabeizuhaben, was
       nicht im Hunde-, sondern im Straßenreinigungsgesetz festgeschrieben wäre:
       Sie würde sofort nach einem Beschluss im Abgeordnetenhaus gelten. Bereits
       jetzt ist es verboten, Hundekot liegen zu lassen. Laut Heilmann ist es aber
       schwierig, ein solches Verschulden nachzuweisen. Das wäre künftig
       einfacher: Wer keinen Beutel dabeihat, muss zahlen. Heilmann riet auf
       Anregung einer Journalistin dazu, zwei Beutel mitzuführen, um nicht bei
       einer Kontrolle nach Gebrauch ohne dazustehen.
       
       Diese Kontrolle sollen die Ordnungsämter übernehmen. Jeder Bezirk soll
       dafür nach dem Willen des Senats zwei Stellen mehr bekommen. Heilmann geht
       davon aus, dass sich die Bußgelder tatsächlich durchsetzen lassen, auch
       gegenüber tendenziell rabiat auftretenden Hundebesitzern, nötigenfalls
       mithilfe der Polizei.
       
       17 Feb 2015
       
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