# taz.de -- EuGH zu E-Books: Ein E-Book ist kein Buch
       
       > Eine verringerte Mehrwertsteuer kommt nicht in Frage, ein Buch sei
       > schließlich aus Papier. Mit diesem Argument kann auch die Preisbindung
       > fallen.
       
 (IMG) Bild: Ceci n'est pas un livre.
       
       BERLIN taz | Seit 2012 liegt der Mehrwertsteuersatz für elektronische
       Bücher in Frankreich bei 5,5 % und in Luxemburg bei 3 %. Der Europäische
       Gerichtshof hat nun entschieden, dass dieser geringe Steuersatz nicht
       zulässig sei: „Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung
       elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten
       Mehrwertsteuersatz anwenden“.
       
       Das Gericht hält diese steuerliche Bevorzugung des E-Books für falsch, denn
       diese ergäbe sich nicht aus der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie. Die
       wiederum schreibt vor, dass es einen günstigeren Mehrwertsteuersatz – wie
       er auch für viele Lebensmittel erhoben wird – für die „Lieferung von
       Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ geben kann.
       
       Das E-Book wird jedoch beim Kauf nicht auf einem physischen Träger
       geliefert. Es ist lediglich mithilfe eines Gegenstandes, also eines
       Computers, Tablets oder Lesegerätes wie dem Tolino oder dem Kindl zu lesen.
       Weder das Lesegerät noch die Datei – die ein E-Book ja letztendlich ist –
       ist gemäß diesem Urteil ein Buch auf einem physischen Träger. Frankreich
       und Luxemburg müssen nun also von nun an den vollen Mehrwertsteuersatz für
       E-Books erheben.
       
       Auch in Deutschland wird diese Nachricht aufmerksam gelesen werden. Denn
       seit Jahr und Tag bemühen sich Verlage und Buchhändler darum, auch
       hierzulande einen günstigeren Mehrwertsteuersatz für E-Books durchzusetzen.
       Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels erklärte denn
       auch zum Urteil: „Es ist unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter
       gestellt werden, als Leser des gedruckten Buches. Bücher sind ein
       Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form
       vorliegen.“
       
       Monika Grütters, die Staatsministerin für Kultur und Medien, meinte auch
       schon im vergangenen Jahr: „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für
       gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf
       elektronische Bücher angewandt werden.“ Das wird sie nun nicht mehr ohne
       weiteres fordern können.
       
       ## Ein Buch ist kein Buch
       
       Dieses Urteil wird aber vielleicht noch weitreichendere Konsequenzen haben,
       denn der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil indirekt auch die
       Frage aufgeworfen, inwieweit das E-Book überhaupt ein Buch ist. Wenn es
       aber kein Buch ist, dann wäre die Preisbindung, die in Deutschland auch für
       E-Books gilt, grundsätzlich infrage zu stellen.
       
       Bislang gilt das E-Book als Buch und ist insofern preisgebunden – wie die
       gedruckten Bücher, die ja in jedem Laden in der Bundesrepublik denselben
       Preis haben. Die Preisbindung trägt, so der Börsenverein des deutschen
       Buchhandels, „zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft“ bei und ist
       gesetzlich festgeschrieben.
       
       Der Europäische Gerichtshof hat nun mit seiner Entscheidung auf Umwegen
       wohl ein Tor aufgemacht, für jene, die schon seit Jahren die
       Buchpreisbindung abschaffen wollen. Weitere Klagen werden folgen.
       
       Einige große Handelsketten werden das begrüßen – sie möchten mit ihrer
       Marktmacht gerade Bestseller weitaus billiger anbieten als kleine
       inhabergeführte Buchhandlungen und diese so letztendlich vom Markt fegen.
       Weniger umsatzstarke Bücher, die große Mehrheit der angebotenen Titel,
       jedoch würden, so hat die Erfahrung in anderen Ländern gezeigt, bei einem
       Wegfall der Buchpreisbindung deutlich teurer werden.
       
       5 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörg Sundermeier
       
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