# taz.de -- Kommentar Geplantes WLAN-Gesetz: Unklar und widersprüchlich
       
       > Der Gesetzentwurf zu freien WLAN-Netzen löst die Probleme nicht. Im
       > Gegenteil konterkariert er das Ziel, mehr Hotspots zu erreichen.
       
 (IMG) Bild: Ist hier etwa etwas Illegales geplant?
       
       Die Argumente, mit denen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sein geplantes
       Gesetz begründet, stimmen: In Deutschland gibt es viel zu wenig Hotspots,
       um kostenlos und unbürokratisch ins Internet zu gelangen.
       
       Denn bisher gehen Anbieter solcher WLAN-Zugänge das Risiko ein, für
       mögliche Rechtsverstöße der Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Eine
       Neuregelung, da hat der SPD-Chef völlig recht, ist darum dringend
       notwendig.
       
       Doch leider löst der nun vorgelegte Gesetzentwurf die Probleme nicht
       wirklich. Zwar stellt er geschäftsmäßige Anbieter, bei denen Gerichte
       zuletzt ohnehin eine Haftung für Aktivitäten ihrer Nutzer bestritten haben,
       nun endlich auch offiziell davon frei. Doch im Gegenzug werden neue Hürden
       gebaut.
       
       So müssen Anbieter ihren WLAN-Zugang verschlüsseln, was einer problemlosen
       öffentlichen Nutzung widerspricht. Und die Nutzer sollen auf einer
       speziellen Startseite zunächst erklären, dass sie nichts Illegales tun
       werden.
       
       Diese Regeln sind unsinnig: Einerseits wird sich dadurch natürlich kein
       Straftäter aufhalten lassen. Andererseits bedeuten sie aber für die
       Anbieter einen zusätzlichen technischen Aufwand, der das Ziel
       konterkariert, mehr kostenlose Hotspots zu erreichen.
       
       Noch verwirrender ist die Lage für Privatpersonen, die ihren Internetzugang
       teilen wollen. Sie müssen Nutzer namentlich erfassen, doch was mit diesen
       Daten dann geschieht, bleibt unklar. Und ob Freifunk-Initiativen, die
       private Hotspots in organisierter Form, aber ohne Gewinnabsicht zur Nutzung
       anbieten, als private oder gewerbsmäßige Anbieter eingestuft werden, bleibt
       ebenfalls offen.
       
       Insgesamt macht der Gesetzentwurf die Situation darum nicht einfacher und
       sicherer, sondern bewirkt teilweise das Gegenteil. Auf den Bundestag wartet
       darum noch viel Arbeit.
       
       12 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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