# taz.de -- Holocaustleugnung und Rassismus: Rechtem droht Strafrecht
       
       > Der einzige NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt könnte seine parlamentarische
       > Immunität verlieren. Es liegen zwei Anträge vor, den Schutz vor
       > Strafverfolgung aufzuheben.
       
 (IMG) Bild: Wurde schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: Udo Voigt.
       
       BRÜSSEL dpa | Gegen den rechtsextremen deutschen Europaabgeordneten Udo
       Voigt liegen zwei Anträge auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität
       vor.
       
       Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Büro von EU-Parlamentspräsident
       Martin Schulz erfuhr, wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem früheren
       NPD-Vorsitzenden Voigt vor, bei einem Neujahrsempfang der Partei im Januar
       dieses Jahres den Holocaust geleugnet zu haben.
       
       Hintergrund eines zweiten Antrags ist nach Angaben aus Brüssel ein von
       Voigt angestrengtes Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts
       Berlin.
       
       Dieses hatte ihn im vergangenen Jahr wegen gemeinschaftlicher Beleidigung
       in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
       auf Bewährung verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Terminplan der
       NPD zur Fußball-WM 2006. Er zeigte auf dem Titel einen Fußballer mit der
       Rückennummer des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela. Im Text
       dazu hieß es „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte
       NATIONAL-Mannschaft!“
       
       ## Abgeordnetensitz nicht betroffen
       
       Nach Angaben aus dem EU-Parlament widerspricht der Rechtsanwalt von Voigt
       dem zweiten Antrag mit der Begründung, dass durch die Aufhebung der
       Immunität Voigts Arbeit als Abgeordneter behindert würde.
       
       Dies wird von Juristen im Parlament allerdings anders gesehen. Die Straftat
       sei vor Beginn der Mandatszeit begangenen worden, heißt es. Voigt müsse
       sich für sein Verhalten vor Beginn des Mandats strafrechtlich verantworten.
       
       Im nächsten Schritt wird sich nach Angaben des Sprechers von
       Parlamentspräsident Schulz (SPD) der zuständige Rechtsausschuss mit den
       zwei Anträgen auf Aufhebung der Immunität befassen. Die Ausschussmitglieder
       werden dann einen Berichterstatter benennen, Voigt anhören und eine
       Empfehlung für das Plenum aussprechen. Sollte das Parlament den Anträgen
       der deutschen Justizbehörden stattgeben, würde Voigt seinen Schutz vor
       Strafverfolgung verlieren. Den Abgeordnetensitz könnte er allerdings
       behalten.
       
       Der 62-jährige Voigt stammt aus Viersen in NRW und sitzt seit dem
       vergangenen Jahr als [1][einziger NPD-Abgeordneter im Europaparlament.] Der
       Politikwissenschaftler und frühere Hauptmann der Bundeswehr war von 1996
       bis 2011 Chef der rechtsextremen Partei. Unter seiner Führung zog die NPD
       damals in die Landtage von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ein.
       
       26 Mar 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.europarl.europa.eu/meps/de/124832/UDO_VOIGT_cv.html
       
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