# taz.de -- Kriterien für Grüne Spitzenkandidaten: Nur noch mit Freak-Filter
       
       > Bei Urwahlen sollen Profilneurotiker von der Basis keine Spielwiese mehr
       > haben. Nur wer Bundestagskandidat ist, darf mitmachen.
       
 (IMG) Bild: Die Grünen-Urwahl 2012: Da fanden sie die Idee noch ganz toll
       
       BERLIN taz | Der Antrag U-05 trägt den drögen Titel „Änderung der
       Urabstimmungsordnung – Bewerbungsvoraussetzung Urwahl“ und füllt kaum acht
       Textzeilen. Doch was nach einer Liebhaberei für Fans von
       Parteisatzungsrecht klingt, birgt eine kleine Revolution für die Grünen.
       Der Bundesvorstand will eine Ausnahmeregel für einen seit den wilden
       Gründungstagen gut gepflegten Grundsatz einführen: Bei den Grünen darf
       jedes Basis-Neumitglied für jeden Posten kandidieren, ob als Schatzmeister
       im Ortsverein oder als Parteichef in Berlin.
       
       Genau so hatten die Grünen es auch [1][2012 bei ihrer viel beachteten
       ersten Urwahl der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl] gehalten – und
       damit über Wochen das mediale Sommerloch gefüllt. Denn außer den vier
       Partei-VIPs Katrin Göring-Eckardt, Renate Künast, Claudia Roth und Jürgen
       Trittin waren überraschend noch elf bis dahin selbst Grünen-Kennern
       unbekannte Herrschaften angetreten, die mit laienhaft-schrägen Auftritten
       für jede Menge Unterhaltung sorgten.
       
       Die Partei musste den Außenseitern dasselbe Podium bieten wie den vier
       Favoriten – sie wurden gleichberechtigt in der Mitgliederzeitschrift
       porträtiert, auf der Grünen-Website und bei Casting-Veranstaltungen in
       einem Dutzend Städten präsentiert.
       
       Am Ende holten sie einen verschwindenden Stimmenanteil, der erfolgreichste
       Basisbewerber kam auf 2,4 Prozent. Ob das profilneurotikerfreundliche
       Format in dieser Form ein Beweis formvollendeter Mitmach-Demokratie war –
       daran zweifelten Spitzen-Grüne spätestens im Herbst 2012. Namhafte
       Politiker beider Parteiflügel forderten Konsequenzen: beim nächsten Mal
       sollten Hürden eingeführt werden, um ein Mindestmaß an Professionalität zu
       garantieren.
       
       ## Nur eine informelle Funktion
       
       Genau das will der Bundesvorstand mit der Änderung der Urwahlordnung nun
       umsetzen – für den Fall, dass die Spitzenkandidatenkür zur nächsten
       Bundestagswahl wieder per Mitgliedervotum erfolgt. Für den Länderrat am
       übernächsten Wochenende hat er deshalb einen Antrag vorgelegt, der das
       Kandidatenspektrum verengen soll. Demnach dürften sich nur noch Mitglieder
       bewerben, die bereits als Bundestagkandidat aufgestellt wurden oder – falls
       diese Listenaufstellung noch aussteht – wenigstens von einem Landes- oder
       Kreisverband unterstützt werden.
       
       Solche Hürden für eine Spitzenkandidatur hatte die frühere
       Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke 2012 allerdings noch für unvereinbar
       mit anderen Parteiregularien erklärt: „Die Parteisatzung lässt es nicht zu,
       Kriterien für BewerberInnen zu definieren“, sagte sie damals. Der heutige
       Bundesvorstand sieht das anders. Begründung: es handele sich bei der
       Spitzenkandidatur nur um eine informelle Funktion für die Zeit des
       Wahlkampfs und nicht um ein klassisches Amt oder Mandat.
       
       Bundesgeschäftsführer Michael Kellner sieht auch den Mitmach-Anspruch
       seiner Partei nicht gefährdet: „Wir Grüne leben parteiinterne
       Mitbestimmung“, sagt Kellner der taz. Nach den Erfahrungen mit der ersten
       Urwahl solle die Reform „der technischen Verbesserung der Verfahren“
       dienen. Der Vorschlag sehe nur eine „minimale Hürde“ für die Kandidatur zur
       Urwahl vor und ermögliche weiter die Mitbestimmung aller Grünen-Mitglieder.
       
       15 Apr 2015
       
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