# taz.de -- Finanzieren, Häuslebauen: Initiativen doch gerettet
       
       > Was Kleinanleger schützen sollte, bedrohte vor allem selbstverwaltete
       > Wohnprojekte. Ihr Protest hatte Erfolg, wie ein neues Gesetz zeigt.
       
 (IMG) Bild: Der Traum vom Gemeinschaftshaus lässt sich wieder in einem Zug realisieren.
       
       BREMEN taz | Die selbstverwalteten Wohnprojekte in Bremen können aufatmen:
       Die Gefahr, die vom n[1][euen Gesetz zum Schutz von KleinanlegerInnen]
       ausging, ist gebannt. Gerade hat es der [2][Bundestag] in dritter Lesung
       beschlossen – mit weit reichenden Änderungen zugunsten sozialer,
       gemeinnütziger und genossenschaftlicher Initiativen. Die sahen sich durch
       den ursprünglichen Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung
       existenziell bedroht. Nun hatte ihr Protest Erfolg.
       
       Das Problem: Die gemeinschaftlichen Wohnprojekte leihen sich in aller Regel
       Geld bei FreundInnen oder MitbewohnerInnen. Die bekommen, anders als
       Banken, keine formelle Sicherheit, dafür aber höhere Zinsen. Ohne solche
       Direktkredite wiederum gibt es für die Projekte aber auch kein Geld von der
       Bank.
       
       Nun wollte die Bundesregierung für diese wichtigen Darlehen eine
       „Prospektpflicht“ einführen. Die Wohnprojekte hätten dann einmal im Jahr
       eine aufwändige Broschüre erstellen müssen, die KreditgeberInnen über alle
       Chancen und Risiken aufklären soll. Die aber kostet schnell mal 50.000
       Euro.
       
       Für viele Wohnprojekte hätte das radikale Mieterhöhungen oder sogar die
       Insolvenz bedeutet, sagt Volker Möhrchen von der Genossenschaft „Wohnen in
       Selbstverwaltung“, die die Stadtkommune „Alla Hopp“ trägt.
       
       Auch neue Projekte dieser Art wären wohl nicht mehr entstanden, es sei
       denn, die BewohnerInnen können auf Reichtümer zurückgreifen. „Die Lage hat
       sich entspannt“, sagt Moritz Holtappels, der zusammen mit zwölf anderen
       Menschen in einem selbstverwalteten Mietshaus im Steintorviertel lebt.
       
       Es gehört inzwischen seinen BewohnerInnen, die heute 6,84 Euro pro
       Quadratmeter an Miete zahlen. Auch beim [3][Mietshäuser-Syndikat,] einem
       bundesweiten Zusammenschluss von 94 Hausprojekten und 25 Initiativen, ist
       man erleichtert: „Wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen.“
       
       Von der Prospektpflicht ausgenommen sind nun auch Initiativen, die als GmbH
       organisiert sind, also in Unternehmensform – so wie Holtappels’ „[4][Freies
       Haus 3d]“ oder das Projekt „[5][Mosaik]“, das derzeit in Huckelriede baut,
       für rund 40 Menschen. Nicht betroffen ist nun auch, wer weniger als 2,5
       Millionen Euro an Direktkrediten einwirbt.
       
       Auch beim Zinssatz, den die Projekte für diese Darlehen zahlen dürfen,
       kamen SPD und CDU den Initiativen nun entgegen: 1,5 Prozent dürfen’s sein.
       Zunächst war geplant, dass Direktkredite nicht höher verzinst werden dürfen
       als Hypothekenpfandbriefe mit ähnlicher Laufzeit – aktuell sind das 0,1
       Prozent. Damit wären sie aber völlig unattraktiv und kaum vermittelbar
       gewesen. Das Mietshäuser-Syndikat forderte deshalb, zwei Prozent zahlen zu
       dürfen.
       
       Neu eingeführt wurde dafür ein generelles Provisionsverbot beim Vertrieb
       von Vermögensanlagen genossenschaftlicher, sozialer oder gemeinnütziger
       Projekte. FinanzmaklerInnen oder Banken dürfen kein Geld daran verdienen.
       Aus Holtappels’ Sicht ist das kein Problem. Zudem bekommen
       PrivatanlegerInnen nun ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
       
       Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Pleite des Windkraftbetreibers Prokon,
       bei der 75.000 AnlegerInnen einen großen Teil der investierten 1,4
       Milliarden Euro verlieren werden. Betroffen sind neben selbstverwalteten
       Wohnprojekten auch Dorfläden, kleinere Energieanlagen, Kitas oder die
       [6][Freie Gemeinschaftsschule], die im Sommer in Bremen eröffnen will.
       
       „Wir haben im Gesetzgebungsprozess Verbesserungen mit Augenmaß für diese
       Projekte durchgesetzt“, sagte der Finanzpolitiker Carsten Sieling, Bremer
       SPD-Bundestagsabgeordneter. Die Verbraucherzentralen sprechen von einer
       „passgenauen Regulierung“ und „handfesten Verbesserungen“. Sie kritisieren
       das Gesetz an anderer Stelle: Beim Crowdinvesting, der Schwarmfinanzierung
       via Internet, seien die Schutzstandards weiter „zu lax“.
       
       27 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://gesetzgebung.beck.de/news/kleinanlegerschutzgesetz
 (DIR) [2] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw17_de_kleinanlegerschutz/369694
 (DIR) [3] http://www.syndikat.org/de/wirsindnichtprokon/
 (DIR) [4] http://www.syndikat.org/de/projekte/freies_haus_3d/
 (DIR) [5] http://www.bremer-wohnprojekte.de/
 (DIR) [6] http://www.fgs-bremen.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
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