# taz.de -- Schäuble und die Erbschaftsteuer: Ist dieser Mann Kommunist?
       
       > Der Finanzminister will, dass Erben großer Unternehmen Steuern zahlen.
       > Lobbyisten beschwören den Untergang des Mittelstands herauf.
       
 (IMG) Bild: Finanzminister Wolfgang Schäuble: Die Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen seine Idee.
       
       BERLIN taz | Glaubt man den Wirtschaftsverbänden, ist die deutsche
       Unternehmerschaft vom Aussterben bedroht. Der von Wolfgang Schäuble
       vorgelegte Vorschlag für eine neue Erbschaftssteuer „zielt ins Herz des
       Mittelstandes“, wettert DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Lutz Goebel, Chef
       des Verbands der Familienunternehmer, wirft Schäuble einen „großen
       volkswirtschaftlichen Fehler“ vor, der das Familienunternehmertum gefährde.
       
       Oha, das gesamte Familienunternehmertum ist gefährdet? Von Schäuble dachte
       man ja bisher, er sei Mitglied der CDU und ein eher nüchterner
       Finanzminister, der nicht zur Wirtschaftsfeindlichkeit neigt. Aber
       vielleicht stimmt das nicht. Vielleicht sitzt in Wirklichkeit ein
       verkappter Kommunist im Bundeskabinett?
       
       Angesichts des Wehklagens der Verbände lohnt sich ein genauer Blick auf
       das, was Schäuble vorhat. Im Moment zahlen Erben von millionenschweren
       Unternehmen keinen Cent Erbschaftssteuer, sofern sie ein paar Jahre lang
       die Arbeitsplätze erhalten.
       
       Diese großzügige Verschonung beschloss die erste Große Koalition unter
       Angela Merkel im Jahr 2008. Das Verfassungsgericht hat sie im vergangenen
       Dezember in Teilen für grundgesetzwidrig erklärt, weil der Staat so
       Unternehmenserben gegenüber Erben privaten Vermögens deutlich besserstellt.
       Wer zum Beispiel Immobilien von seinen Eltern erbt, muss nämlich die Steuer
       zahlen.
       
       Festhalten lässt sich deshalb zunächst: Die Wirtschaftsverbände verteidigen
       eine äußerst luxuriöse Steuerbefreiung, die erst seit wenigen Jahren gilt
       und die verfassungswidrig ist. Unternehmenserben, die meist sowieso aus
       reichen Familien stammen, sparen dadurch viel Geld. Dem Staat entgehen
       durch die Verschonung jährlich sieben bis acht Milliarden Euro, schätzt das
       Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).
       
       Aber was plant Schäuble eigentlich? Der Finanzminister ist Jurist, er hat
       den Ehrgeiz, eine verfassungsfeste Regelung zu finden. Schäuble betont, für
       Änderungen seines Planes offen zu sein. „Ich will doch nicht den
       Mittelstand aus Deutschland vertreiben.“
       
       Aber er und Vertreter seines Hauses schieben immer einen wichtigen Satz
       nach. Verfassungskonform muss die neue Regelung unbedingt sein, ein
       erneutes Scheitern in Karlsruhe will Schäuble nicht riskieren. Bisher
       erfülle keiner der Gegenvorschläge diese Forderung, heißt es im
       Finanzministerium.
       
       ## 20 Millionen Freigrenze
       
       Der Kernpunkt von Schäubles Reform ist eine Freigrenze von 20 Millionen
       Euro. Alle Erben, die weniger Betriebsvermögen erben, blieben weiter von
       der Steuer befreit. Nehmen wir an, der Besitzer einer gut laufenden
       Papierfabrik im Wert von 39 Millionen überträgt diese durch ein Testament
       auf seine zwei Töchter. Dann könnten die Frauen die Firma weiterführen,
       ohne Erbschaftssteuer zu zahlen, sofern sie die Arbeitsplätze erhalten.
       
       Laut Finanzministerium lagen 2013 etwa 98 Prozent der Erbfälle bei
       deutschen Firmen unterhalb dieser Grenze. Das heißt, es geht Schäuble
       ausschließlich um – in der Regel sehr profitable – Großunternehmen. Der
       kleine Familienbetrieb von nebenan wäre nicht betroffen, anders, als es im
       Moment viele Wirtschaftsverbände suggerieren. Schäuble will gerade nicht
       den Schreiner um die Ecke zur Kasse bitten oder die mittelständische
       Papierfabrik, er hat Superreiche im Blick.
       
       Auch Erben, die mehr als 20 Millionen Euro Betriebsvermögen bekommen,
       würden nicht automatisch die Steuer zahlen. Das Finanzamt würde sie erst
       einer Bedürfnisprüfung unterziehen, also schauen, ob sie überhaupt zahlen
       können. Schäuble hält für zumutbar, dass sie bis zur Hälfte ihres
       Privatvermögens aufwenden müssen, um die Steuerschuld zu begleichen.
       
       Des Privatvermögens wohlgemerkt, das ist entscheidend. Betriebsvermögen,
       das betont das Finanzministerium immer wieder, bliebe in jedem Fall
       unberührt. Keine Maschine müsste also abgestellt, keine Lagerhalle
       verkauft, kein Mensch entlassen werden.
       
       Der Fokus aufs Privatvermögen des Erbens ist klug. Schäuble umschifft so
       die Problematik des Arbeitsplatzabbaus, welche die Verfassungsrichter in
       ihren Urteilen zur Erbschaftssteuer ausdrücklich anerkennen.
       
       ## Schwarzmalerei und Stimmungsmache
       
       Wahr ist auch: Indem die wichtigsten Wirtschaftsverbände im Moment so tun,
       als gefährde diese Idee tausende Arbeitsplätze, zeichnen sie absichtlich
       ein falsches Bild der Wirklichkeit. Die Firma bliebe ja unangetastet und
       produzierte weiter wie bisher.
       
       Allein dass Schäuble nur die Hälfte des Privatvermögens heranziehen will,
       ist eine Besserstellung gegenüber privaten Erben. Jene haften nämlich mit
       ihrem gesamten Vermögen. Aber Schäubles Regelung ist auch in anderen
       Punkten moderat. Das Finanzamt soll zum Beispiel eine Steuerschuld
       großzügig stunden, falls der Erbe etwa erst in Immobilien angelegtes Geld
       flüssig machen muss.
       
       Mehr noch, wenn ein Erbe nachweist, dass er nur einen Teil der Steuerschuld
       bezahlen kann, erlässt ihm das Finanzamt den Rest. Auch ein Verkauf von
       Firmenanteilen stünde also überhaupt nicht zur Disposition. Angesichts
       dessen wirkt es einigermaßen absurd, wenn wohlhabende Unternehmer in
       Interviews jammern, ihre Erben müssten die Firma notfalls an böse
       Investoren verkaufen.
       
       Solche Firmenchefs haben entweder Schäubles Plan nicht verstanden oder sie
       bauen absichtlich eine falsche Drohkulisse auf, auf die alle Parteien
       empfindlich reagieren – das Arbeitsplatzargument ist in Deutschland immer
       sakrosankt. Im Finanzministerium heißt es dazu diplomatisch: „Das
       Nichtwissen ist selbst bei Unternehmern erstaunlich groß.“
       
       ## Ein Großteil ist schon verteilt
       
       Selbst von den zwei Prozent der Unternehmenserben, die Schäubles Reform
       überhaupt beträfe, muss sich nur ein Teil fürchten. Sehr viel Geld ist
       nämlich längst verteilt.
       
       Viele Firmenchefs haben die großzügige Verschonung der vergangenen Jahre
       genutzt und ihre Firma mit Schenkungen auf die Nachfolger übertragen. Das
       pro Jahr vererbte Firmenvermögen stieg nach der Merkel-Reform geradezu
       sprunghaft an. Von 2009 bis 2013 reichten Unternehmer die immense Summe von
       105 Milliarden Euro steuerfrei an ihre Nachkommen weiter.
       
       Um welche Summen es bei mittelgroßen Firmen geht, soll noch mal das
       Beispiel der Papierfabrik verdeutlichen. Angenommen, die beiden Töchter
       erben anders als im oben genannten Fall jeweils 25 Millionen Euro, dann
       wäre jede Tochter steuerpflichtig.
       
       Die Belastung für eine Frau errechnet sich nun wie folgt: Das Finanzamt
       würde wie bei privaten Erbfällen den Freibetrag für Kinder (400.000 Euro)
       von der Summe abziehen, übrig bliebe ein zu versteuernder Betrag von 24,6
       Millionen Euro. Für die Tochter gilt der Steuersatz von 27 Prozent, den das
       deutsche Erbschaftssteuerrecht für Beträge bis 26 Millionen Euro vorsieht.
       Jede Tochter müsste also gut 6,6 Millionen Euro ans Finanzamt zahlen.
       
       ## Zugriff nur auf eine Hälfe
       
       6,6 Millionen, das klingt enorm viel für Normalverdiener. Aber erstens
       spielen solche Unternehmerfamilien finanziell in einer anderen Liga. Sie
       verfügen in der Regel über breit gestreutes Vermögen, über Immobilien,
       Aktien und Land. Zweitens, und das ist entscheidend, hätte das Finanzamt ja
       nur Zugriff auf die Hälfte des Privatvermögens.
       
       Besitzt die Tochter privat Immobilien und Aktien im Wert von vier Millionen
       Euro, müsste sie also nur zwei Millionen Erbschaftssteuer zahlen.Von den
       vielen Tricks, mit denen Steuerberater vor Erbfällen Privatvermögen in
       Betriebsvermögen integrieren und umgekehrt, soll an dieser Stelle nicht
       weiter die Rede sein.
       
       Mit Sicherheit wären die beiden Töchter aber plötzlich und leistungslos im
       Besitz einer Firma im Wert von 50 Millionen Euro, die einen Gewinn von zwei
       bis drei Millionen Euro im Jahr abwirft. Solche Profite sind bei Firmen
       dieser Größenordnung realistisch, sie werden etwa am Aktienmarkt von
       vergleichbaren Firmen erwartet. So gesehen schrumpft eine hart scheinende
       Belastung für die Töchter doch ganz erheblich.
       
       ## Immobilien verkaufen
       
       Anders ausgedrückt: Schäuble hält für zumutbar, dass reiche Menschen ein,
       zwei Privatimmobilien veräußern, um ihre Steuerschuld zu begleichen. Oder
       dass sie einen Kredit aufnehmen, den sie aus laufenden Gewinnen schnell und
       leicht abzahlen können.
       
       Die Wirtschaftsverbände hingegen müssen sich fragen lassen, wessen
       Interessen sie eigentlich vertreten. Sie schieben den armen Mittelständler
       vor, um das Vermögen sehr reicher Familien zu schützen. In
       Koalitionskreisen vermuten die, die sich mit der Materie auskennen, dass es
       den Verbänden noch um etwas ganz anderes geht, nämlich um Befürchtungen
       schwerreicher Dynastien. Familien wie die Oetkers oder die Quandts besitzen
       Milliardenvermögen, die nur geschätzt werden können, weil sie sich
       systematisch abschotten.
       
       Käme Schäubles Reform, dürfte das Finanzamt bei Erbfällen plötzlich sorgsam
       geheim gehaltene Besitztümer taxieren. Und Transparenz für Deutschlands
       Superreiche, das wäre wirklich ein Tabubruch.
       
       7 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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