Post B7QhOMUfyfalRkC4P2 by Moepmoep@social.tchncs.de
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 (DIR) Post #B7QKZvWHnJ2sJjUaIK by rootsandcalluses@norden.social
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       Es ist übrigens sehr gut, dass manche Menschen ihre kleinen Taschenmesser in der Bahn verbotenerweise dabei haben, weil sonst niemand die Plombe vom Notfallkoffer aufbekommen hätte. Vom Notfallkoffer!
       
 (DIR) Post #B7QhOMUfyfalRkC4P2 by Moepmoep@social.tchncs.de
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       @mirabilosWieder ein hoch auf den Föderalismus. Die Regelungen im Nahverkehr regelt das Bundesland.im Fernverkehr gilt hier das WaffGMEIST wird es am sog. "Führen" fest gemacht, welches in einer Handreichung als "mehr als 3 Handgriffe vom Zugriff entfernt" definiert ist.Also ganz abgesehen davon, dass die Verschärfung des Waffenrechts an der stelle komplett am Ziel vorbei war, ...Leider ist es im Zweifelsfall aber wichtig die genaue Regelung zu kennen. Strafen bis zu 10k€ sind vorgesehen. @rootsandcalluses
       
 (DIR) Post #B7QhP9eHDlO1ti3vfc by rootsandcalluses@norden.social
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       @mirabilos @Moepmoep Mehr Handgriffe hätten Verzögerung bedeutet. Ja, die Regel mit den drei Handgriffen stand auch in den ganzen Sachen zur Fischereiprüfung, weil Anglys ja ein Messer dabei haben müssen.Der Punkt ist aber: es sollte sich niemand drauf verlassen dass jemand privat ein Werkzeug dabei hat um einen Notfallkoffer zu öffnen. Das kann Leben kosten.