Post B5543cKuIg7gmJzprM by CafeJunkie@troet.cafe
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(DIR) Post #B54zCjmXUGkehqRzSy by kuketzblog@social.tchncs.de
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In vielen Arztpraxen sollst du plötzlich in eine externe Abrechnung einwilligen. Angeblich normal, tatsächlich aber für die Behandlung oft gar nicht nötig. Im Artikel geht es darum, warum diese Dienstleister so verbreitet sind, welche Daten dabei fließen, wo die Datenschutzprobleme liegen und wie du reagieren kannst, wenn du nicht unterschreiben willst.Zum Beitrag: https://www.kuketz-blog.de/einwilligungen-in-der-arztpraxis-alles-ueber-abrechnungsunternehmen-und-ob-man-sie-akzeptieren-sollte/
(DIR) Post #B54zcLJ16yhMK8qpv6 by cdonat@hostsharing.coop
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@kuketzblog Ist da nur ein invertiertes rotes Kreuz, oder hab ich den Zusammenhang mit der Schweiz übersehen?
(DIR) Post #B550jhwjQtS2WWVGoS by sam4000@troet.cafe
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@kuketzblogVielen Dank für den Artikel.Mein Zahnarzt gehört zu dieser Gruppe an Praxen, sie nutzen Nelly *. *gonelly de (Nelly Solutions)
(DIR) Post #B5543cKuIg7gmJzprM by CafeJunkie@troet.cafe
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@kuketzblog Da Viele vermutlich allein aus Unkenntnis öfters mal zugestimmt haben dürften, wäre interessant, wie man das nachträglich korrigieren bzw. abmildern kann!?Reicht eine E-Mail an die Arztpraxis, dass man dem Übertragen an Dritte (vllt. auch "nur" außerhalb der reinen Abrechnung) widerspricht?...und evt. um Löschung aller übertragenen Daten bittet?🤔
(DIR) Post #B55EG6R9DBO59OVWr2 by johannes@gruene.social
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@kuketzblog Ich kann die ÄrztInnen da gut verstehen. Sie müssten ja sonst dem Geld selbst hinterherrennen und manche Patienten haben leider eine schlechte Zahlungsmoral.
(DIR) Post #B55NEVFurcuv8JZAES by kuketzblog@social.tchncs.de
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@CafeJunkie Schwierig, man kann ablaufbedingt eigentlich nur ablehnen oder zustimmen. Die Übertragung an die Bank ist übrigens oft nicht der Standard, sondern kann etwa für eine Prüfung der Refinanzierung von der Bank verlangt werden. Eine nachträgliche Löschung der Daten ist ebenfalls schwierig, weil hier teilweise Löschfristen für die Rechnungsstellung eingehalten werden müssen. Die Forderung wurde ja an das Abrechnungsunternehmen verkauft, dieses muss alles steuerlich aufheben. Die Praxis ist daher auch nicht mehr der Ansprechpartner für die Daten aus den Rechnungen. Es reicht also, beim nächsten Praxisbesuch die Einwilligung zurückzunehmen. Einen weiteren Kompromiss habe ich unten im Fazit beschrieben: Einwilligung nur für nicht schützenswerte Routineuntersuchungen geben./meb
(DIR) Post #B55NfJZYPU9miVXJaK by kuketzblog@social.tchncs.de
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@cdonat Gut aufgepasst, aber die Frage muss man wohl den Iconkünstlern stellen, bei denen wir uns bedienen dürfen. https://www.flaticon.com/free-icon/cost_10620387?term=expense&related_id=10620387/meb
(DIR) Post #B59ZlmTpowbkBzYCtU by glucklicheDer@social.tchncs.de
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@kuketzblog Es wäre schön, wenn Du mal 347 SgbV erklären würdest.Hier MUSS der Arzt eine Einwilligung holen und Aufklärung leisten, auch wenn er das gar nicht möchte. Der Arzt hat Nachteile, wenn der Patient zustimmt. Das Einstellen der Daten durch den Arzt ist ohnehin verpflichtend, das muss dem Patient bekannt sein. Der Arzt ist keine Behörde, sondern Freiberufler.Das ist so ähnlich, als wenn der Patient unterschreiben müsste, dass das Arztkonto vom Finanzamt geprüft wird und sein Name da drin vorkommen kann.
(DIR) Post #B5VpdcuZO18GwWJ92u by philipp@nrw.social
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@kuketzblog ich hab heute wieder eine tolle Erfahrung gemacht. Online beim Arzt nur Vergabe über doctolib. Ich rufe extra an, lasse mir ein Termin geben und erhalte dann diese E-Mail.....