Post AcxfsiTfTmA1Pk4IK0 by microbloggertom@mastodon.social
 (DIR) More posts by microbloggertom@mastodon.social
 (DIR) Post #AcxfsiTfTmA1Pk4IK0 by microbloggertom@mastodon.social
       2023-12-19T08:08:12Z
       
       0 likes, 0 repeats
       
       LDI NRW schreibt mir:"Zunächst ist im Zusammenhang mit Messengerdiensten, zu denen auch #WhatsApp zählt, zu berücksichtigen, dass diese als Telekommunikationsdienste zu qualifizieren sind. [...] Die Betreiber der Telekommunikationsdienste fallen nach § 29 Abs. 1 #TTDSG grundsätzlich in die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)."Passiert beim @bfdi etwas in Richtung metadaten-speichender Messenger?
       
 (DIR) Post #AcxfsjE6h7J7jlnNho by bfdi@social.bund.de
       2023-12-19T08:18:28Z
       
       0 likes, 0 repeats
       
       @microbloggertom Das kommt darauf an, was Sie damit meinen. Natürlich bearbeiten wir alle Beschwerden die uns dazu erreichen. Den Bundesbehörden haben wir untersagt, WhatsApp auf dienstlichen Geräten zu nutzen. Und wir setzen uns im Europäischen Datenschutzausschuss dafür ein, dass die in der EU zuständige Behörde, die irische DPC, endlich mehr Fälle zum Abschluss bringt und entscheidet, damit dort auch Sanktionen verhängt werden können. / ÖA
       
 (DIR) Post #AcxkocuMkAmWkmQQ4m by microbloggertom@mastodon.social
       2023-12-19T09:14:43Z
       
       0 likes, 0 repeats
       
       @bfdi@social.bund.de Ich meine z.B, dass #whatsapp und auch einige andere Messenger über das für den reinen Betrieb nötige Maß hinaus Verkehrs- und Standortdaten verarbeiten, auswerten und speichern. Das könnten ja  Verstöße gegen Ziff. 9 und 13 TTDSG sein. Kann der @bfdi dann wirklich auf eine europäische Lösung des Problems drängen, ohne die direkt gegen die Verstöße in Deutschland vorzugehen?
       
 (DIR) Post #AcxmFlfaNO0PhT19sW by bfdi@social.bund.de
       2023-12-19T09:30:54Z
       
       0 likes, 0 repeats
       
       @microbloggertom @bfdi@mastodon.social Das ist eine berechtigte Frage, allerdings geht es nicht um eine europäische "Lösung". Die datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten für Unternehmen sind ganz klar geregelt. Und da Meta seinen Hauptsitz nun einmal in Irland hat, können wir nur eingeschränkt tätig werden. Die Norweger haben es in Sachen Facebook mit einem Dringlichkeitsverfahren versucht. Das liegt gerade auch bei den Gerichten. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir alle Wege nutzen, die Erfolg versprechen. / ÖA
       
 (DIR) Post #Acxnqr4TMAyZ7YuH20 by bfdi@social.bund.de
       2023-12-19T09:48:48Z
       
       0 likes, 0 repeats
       
       @microbloggertom @bfdi@mastodon.social Und ja, wenn nicht die DSGVO, sondern die nationalrechtliche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie einschlägig ist, dann handeln wir in Deutschland