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2023-11-18T11:51:52Z
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Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. In 13.000 Ställen allein in Bayern, werden die Kühe angebunden.Eine Kuh in dauernder Anbindehaltung steht auf einer Fläche, die etwa so groß wie ein Billardtisch ist. Sie kann weder gehen noch sich umdrehen, sich nicht einmal richtig lecken und kratzen. Sie ist am Hals fixiert und steht in einer Reihe eng neben anderen Kühen, vor ihr der Futtertisch, hinter ihr das Entmistungssystem. Ihr Platz ist mit ein wenig Einstreu oder mit einer Gummimatte ausgelegt. Sie kann sich nur sehr eingeschränkt sozial verhalten. Auf der Weide leben Rinder in Herden, pflegen individualisierte Beziehungen zueinander und laufen täglich mehrere Kilometer. In Anbindehaltung können sie all das nicht, sie können nur aufstehen, sich hinlegen, fressen, trinken, koten und harnen. Dennoch werden hunderttausende Rinder in Deutschland weiterhin so gehalten. #Kühe #Milch #Landwirtschaft #ernährung #Käse #Kälber #Agrarkriminalität #tierrechte https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/