Post Ab7w45Cx3jhtOxsvFw by datenhalde@nrw.social
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 (DIR) Post #Ab7vh6ivG3ZRRSspkW by heluecht@pirati.ca
       2023-10-25T11:19:41Z
       
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       Ich mag Frosta. Im verlinkten Fall haben sie den Text auf der Vorderseite für das Hähnchen geschnetzelte mit einem Zusatz ergänzt, weil ein Kunde nicht gesehen hatte, dass es ein Fertiggericht mit Nudeln war und nicht nur das Geschnetzelte.Frosta verbessert Produktnamen für „Hähnchen Geschnetzeltes“
       
 (DIR) Post #Ab7w45Cx3jhtOxsvFw by datenhalde@nrw.social
       2023-10-25T11:23:45Z
       
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       @heluecht Naja, bei einem Siebtel Hähnchengeschnetzeltem pro Tüte liegt der (strafbewährte) Vorwurf der Täuschung ja nicht wirklich fern. Wenn man's mit dem Zusatz "mit Bandnudeln" heilen kann, ohne im Wesentlichen vom Verkaufs-Claim abrücken zu müssen - warum nicht.
       
 (DIR) Post #Ab7x8C5DXU4fpyn7mi by heluecht@pirati.ca
       2023-10-25T11:35:50Z
       
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       Nun, rein rechtlich mussten sie den Text auf der Vorderseite nicht ändern. Die genaue Produktspezifikation ist auf der Rückseite erkennbar. Dort steht nicht nur, dass es ein Nudelgericht ist ("Herzhaftes Nudelgericht mit Hähnchenbrust in einer feinen Rahmsauce (24 %). Tiefgefroren"), dort sieht man auch in den Zutaten, dass dies der Fall ist. Und die Frosta-Zutatenliste ist nicht im Kleingedruckten, sondern wird sehr prominent und gut lesbar aufgelistet. Und um alle Unklarheiten zu beseitigen, zeigt das Bild auf der Frontseite auch Nudeln. Ich sehe da keinerlei Täuschungsabsicht. Die Stellungnahme der Verbraucherzentrale liest sich ja auch nicht so, als wenn sie vermuten würden, dass Absicht im Spiel sei.Dementsprechend ist der Zusatztext ein Entgegenkommen, um zukünftige Verwirrungen zu vermeiden.