Post AWz7HEUeS8mcCWBkhs by natenom@social.anoxinon.de
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(DIR) Post #AWz7HEUeS8mcCWBkhs by natenom@social.anoxinon.de
2023-06-23T11:36:04Z
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StVO Kenner, audgepasst: Ich stehe hier auf dem benutzungspflichtigen Geh und Radweg mit blauem Lolli und rechts in die Einbahnstraße geht der weiter und ist dort (nicht sichtbar um die Ecke) auf mit blauem Lolli beschildert. Der Geradeauspfeil verbietet aber rechtsanbiegen und die Einbahnstraße ist nicht in Gegenrichtung für Radfahrende freigegeben.Hat der Lolli ne höhere Priorität als die Einbahnstraße und der Geradeauspfeil?
(DIR) Post #AWz7HFF5fTviWXuq5g by m0urs@social.urspringer.de
2023-06-23T13:48:54Z
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@natenom Geht denn der Radweg nach rechts auch als eigener Radweg weiter? Dann darfst Du auf dem Radweg auch rechts abbiegen und dort auf dem Radweg weiter fahren. Die Einbahnstraße muss m.E. nur dann für die Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben sein, wenn die Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen.
(DIR) Post #AWz7yWEUNGdlfdGk9A by natenom@social.anoxinon.de
2023-06-23T13:56:43Z
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@m0ursJa. Der grht rechts weiter.