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       2023-06-20T18:44:48Z
       
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       Mal wieder ein Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige: Wer jahrzehntelang Vollzeit arbeitet und dann in den letzten 10 Jahren vor der Rente z.B. die eigenen betagten Eltern pflegt, darf bei der Betriebsrente benachteiligt werden. Die jahrzehntelange Vollzeittätigkeit wird in einem solchen Fall nicht entsprechend berücksichtigt!😡 https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/betriebsrente-teilzeit-urteil-100.html