Post APMUgFUG7yrywfcCsS by rdfhrn@hessen.social
(DIR) More posts by rdfhrn@hessen.social
(DIR) Post #APMSqBKqDfHH3WopMG by natenom@social.anoxinon.de
2022-11-07T10:31:14Z
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Anruf: bekomme keine schriftliche Bestätigung von der Polizei, dies sei nicht vorgesehen bei einer polizeilichen Verfügung, Verwaltungsakt, und sowas.Bekomme dann Post von Bußgeldstelle und mglweise Verwarngeld.Grund: Ich dürfe den mir zustehenden abstand nicht erzwingen.
(DIR) Post #APMSqC6hLjYhRxD2x6 by rdfhrn@hessen.social
2022-11-07T10:42:35Z
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@natenom auf den Paragraphen darf man mal gespannt sein. Oder doch nur wieder die gefühlte AutoSTvO
(DIR) Post #APMSqCfnFFdDCnd4ee by natenom@social.anoxinon.de
2022-11-07T10:43:28Z
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@rdfhrn stvzo sagte er am Telefon.
(DIR) Post #APMSqDVu7VJboQ0gsa by rdfhrn@hessen.social
2022-11-07T10:51:00Z
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@natenom kommen mMn nur paragraph 30 und 30c in Betracht. Seien wir gespannt
(DIR) Post #APMSqEBjbym9u9a652 by NiWo90@chaos.social
2022-11-07T11:10:35Z
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@rdfhrn @natenom aber das alles wäre ja nur der fall, wenn es wirklich FEST am Fahrzeug verbaut ist. ich denke es ist eher ein Thema LaDuSi also §22 Absatz 5 StVO "Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, "
(DIR) Post #APMSqEpnD2onuOK5WC by natenom@social.anoxinon.de
2022-11-07T11:25:47Z
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@NiWo90 @rdfhrn ist kenntlich gemacht
(DIR) Post #APMSqFNTBpkzaq4z0i by NiWo90@chaos.social
2022-11-07T11:26:32Z
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@natenom @rdfhrn dann sind wir alle gespannt, auf die Mitteilung, die du bekommst.
(DIR) Post #APMSqFu5EZqRDzL1qS by jomo@mstdn.io
2022-11-07T13:12:01Z
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@NiWo90 @natenom @rdfhrn "Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen."
(DIR) Post #APMSswm2oXdulPrT04 by natenom@social.anoxinon.de
2022-11-07T13:12:34Z
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@jomo @NiWo90 @rdfhrn schlecht sichtbar ist das nicht. Somit gilt das nicht.
(DIR) Post #APMTI0q0qEB0bjfZw0 by jomo@mstdn.io
2022-11-07T13:17:06Z
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@natenom @NiWo90 @rdfhrn das ist zwar vom gesetzgeber gemeint, aber im wortlaut des gesetzes ist es explizit einzeln aufgelistet, also gilt das.
(DIR) Post #APMTWsyOMgiQYigI08 by natenom@social.anoxinon.de
2022-11-07T13:19:46Z
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@jomo @NiWo90 @rdfhrn es ist eine VerUNDung von einzeln UND schlecht sichtbar. Berstehe ich so
(DIR) Post #APMTqrRFmPOrajhorg by jomo@mstdn.io
2022-11-07T13:23:25Z
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@natenom @NiWo90 @rdfhrn also ist es nur verboten wenn es eine stange und eine platte ist?
(DIR) Post #APMTzgveDxjLbP8JgO by NiWo90@chaos.social
2022-11-07T13:24:59Z
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@jomo @natenom @rdfhrn Ich sage ja - der Abstandhalter muss eine Platte hochkant sein, komplett mit Weiß/Roter Reflektorwarntafel!
(DIR) Post #APMUgFUG7yrywfcCsS by rdfhrn@hessen.social
2022-11-07T13:32:38Z
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@jomo @natenom @NiWo90 es ist als Auflistung gemeint. Eine Liste die sagt diese Dinge wären schlecht sichtbar, daher nicht erlaubt. Bei ihm trifft das aber nicht zu. Die Stange selbst, ja die ist schlecht sichtbar, aber am Ende hängt ein Riesenwimpel der gut sichtbar ist.und andere schlecht sichtbare trifft nicht zu