Post AOjhNJrMmic4LvNJUu by chbmeyer@mastodon.social
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 (DIR) Post #AOjhNJrMmic4LvNJUu by chbmeyer@mastodon.social
       2022-10-19T17:40:06Z
       
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       #MS365 an #SchulenÖhem. Eine Antwort, über die ich nachdenken muss. ...1. Der Bildungsauftrag von Schulen liegt im öffentlichen Interesse.2. Die DSGVO nennt mit Art.6 Abs. 1e) das "öffentliche Interesse" als "Ausnahmetatbestand" (Öffnungsklausel) ...3. Das Schulgesetz sieht auch "digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke" vor.Sprich: es ist KEINE Einwilligung erforderlich. ...4. Die Verantwortung für den Einsatz und "zusätzliche kompensatorische Maßnahmen" liegt bei den Schulen.
       
 (DIR) Post #AOjhNKYyAbUWX9m8Se by chbmeyer@mastodon.social
       2022-10-19T17:57:14Z
       
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       Vielleicht liegt es auch im "öffentlichen Interesse", die vielen unreflektierten MS-Benutzer, die #MS365 für #alternativlos halten, nicht vor den Kopf zu stoßen.Auch nicht, wenn es unbedenkliche Lösungen "am Markt" gibt.Ich denke, dass ein klares Verbot von solcher US-#Trackingware zu "sozialen Unruhen" führen könnte:Böse Briefe und Mails, Demos, nächste Landtagswahl, ...Das kann nicht im "öffentlichen Interesse" sein. ...#Politik und #Demokratie ist gar nicht so einfach.
       
 (DIR) Post #AOjhNLXEYXhHY3yGOW by chbmeyer@mastodon.social
       2022-10-19T18:09:41Z
       
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       Positiv gesehen:Immerhin gab es keinen Widerspruch zu meiner Aussage, dass ich bei #MS365 die (übrigen) Ausnahmetatbestände nach Art.6 Abs. 1 der DSGVO für nicht zutreffend halte.#Freiwilligkeit #Einwilligung #Erwägungsgrund43 #berechtigtesInteresseWarum aber das "öffentliche Interesse" (an Bildung und nicht?!? an #MS365 ) über dem "Gebot der#Datenminimierung" (Art. 5 DSGVO) stehen sollte, verstehe ich weiter nicht. ...
       
 (DIR) Post #AOjhNNAcTanQcVPEQK by chbmeyer@mastodon.social
       2022-10-19T18:11:26Z
       
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       „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.“―Gustav von Rochow