Post AOX4D86GAqP13u8S3s by davidlohner@bildung.social
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(DIR) Post #AOWw22zq0dlIPmKtiy by davidlohner@bildung.social
2022-10-13T16:00:23Z
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@lfdi eine Beschwerde wegen DSGVO muss in dem Bundesland einreichen, in dem der Hauptsitz des entsprechenden Unternehmens liegt, oder? Nicht, wo ich selbst wohne…
(DIR) Post #AOWw23hROWdkb0jigi by lfdi@xn--baw-joa.social
2022-10-13T16:33:44Z
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@davidlohner Die #DSGVO ist besonders bürgerfreundlich, man darf daher seine Beschwerde auf bei „seiner“ Aufsichtsbehörde einreichen und muss nicht zur Aufsicht des Unternehmens marschieren. Das hilft besonders bei ausländischen Unternehmen, weil man in seiner Muttersprache handeln kann. Die Behörde kümmert sich um alles weitere und meldet auch Vollzug - also: bloß nicht wegschicken lassen. 😉👍
(DIR) Post #AOWw2ALMh08nCZSgka by davidlohner@bildung.social
2022-10-13T16:01:41Z
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@lfdi * „wegen DSGVO“ = wegen offensichtlicher Datenweitergabe (also Verarbeitung personenbezogener Daten) an Dritte (Kommunikationsdienste), der ich nicht zugestimmt habe.
(DIR) Post #AOX4D86GAqP13u8S3s by davidlohner@bildung.social
2022-10-13T18:05:34Z
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@lfdi pfälzisch ist nicht meine Muttersprache. Dann also in TheLÄND?