i# taz.de -- „From the river to the sea“: Berliner Landgericht wertet Parole als Hamas-Unterstützung taz.de 70 i taz.de 70 i> Das Landgericht Berlin stuft nach einem erneuten Gutachten den Slogan als taz.de 70 i> Hamas-Kennzeichen ein. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. taz.de 70 i taz.de 70 IBild: Klagen über Kriminalisierung: propalästinensische Demonstrant:innen /picture/8139679/948/0422.jpeg taz.de 70 i taz.de 70 iDie Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts hat die umstrittene Parole taz.de 70 i„From the river to the sea“ am Mittwoch erneut als Kennzeichen der Hamas – taz.de 70 iund damit als strafbar – eingestuft. Ein 25-Jähriger wurde wegen des taz.de 70 iVerwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen zu einer taz.de 70 iGeldstrafe verurteilt. „Wer diese Wortfolge nutzt, unterstützt die taz.de 70 iTerrororganisation Hamas und deren Hauptziel der Vernichtung Israels“, so taz.de 70 idie Vorsitzende der Kammer in ihrer Urteilsbegründung. taz.de 70 i taz.de 70 iDas Urteil ist eine erneute Trendwende in der Rechtssprechung Berliner taz.de 70 iGerichte. In der letzten Zeit [1][hatten verschiedene Abteilungen des taz.de 70 iAmtsgerichts Tiergarten die Strafbarkeit der Parole verneint], weil sie taz.de 70 inicht eindeutig der Hamas zugerechnet werden könne. Ausschlaggebend dafür taz.de 70 iwar überwiegend ein [2][Gutachten des Berliner Landeskriminalamts], nach taz.de 70 idem die Geschichte des Spruchs bis in die 1960er Jahre zurückreicht und von taz.de 70 iverschiedensten Akteuren – auch von israelischen – verwendet wird. taz.de 70 i taz.de 70 iLaut diesem Gutachten benutzt die Hamas den Ausruf nur sporadisch und eher taz.de 70 ials Ortsmarkierung, nicht als Identifikationsmerkmal. Verwendet würde der taz.de 70 iSpruch auch von der internationalen palästinasolidarischen Bewegung. taz.de 70 iRelevant geworden ist die Frage, ob Hamas-Kennzeichen oder nicht, nachdem taz.de 70 idas Bundesinnenministerium die Hamas infolge des 7. Oktobers verboten taz.de 70 ihatte. taz.de 70 i taz.de 70 iDieselbe Kammer des Berliner Landgerichts hatte die Parole bereits im taz.de 70 ivergangenen Jahr als strafbar eingestuft. Damals waren die Angeklagten zur taz.de 70 iRevision vor den Bundesgerichtshof gezogen, hatten diese aber anschließend taz.de 70 izurückgezogen. Für den aktuellen Fall hatte das Landgericht nun ein neues taz.de 70 iGutachten beauftragt, dieses Mal vom Islamismus- und Terrorismusexperten taz.de 70 iGuido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Und dieser taz.de 70 iwiederum bejaht die Einstufung als Hamas-Kennzeichen. taz.de 70 i taz.de 70 i## Meinungsunterbindung beklagt taz.de 70 i taz.de 70 iAufbauend auf diesem Gutachten argumentierte das Gericht, es sei taz.de 70 iunerheblich, dass die Parole ursprünglich von israelischen Akteuren taz.de 70 iverwendet worden sei. Denn die Hamas habe sich die Parole zu eigen gemacht. taz.de 70 iBenutzt würde sie heute von linken und linksextremistischen Kräften, um taz.de 70 iIsraels Existenzrecht zu negieren, so die Richterin in ihrer taz.de 70 iUrteilsbegründung. Damit hätte der Angeklagte seine Unterstützung für die taz.de 70 iHamas und ihre Ziele zum Ausdruck gebracht. taz.de 70 i taz.de 70 iNeben der Verwendung der Parole im Rahmen einer Demonstration wurde der taz.de 70 iAngeklagte auch wegen des Verbreitens von Propagandabildern der „Al-Aqsa taz.de 70 iMärtyrerbrigaden“ verurteilt, dem bewaffneten Arm der Fatah, die im taz.de 70 iWestjordanland an der Macht ist und als mit der Hamas verfeindet gilt. taz.de 70 i taz.de 70 iEiner der [3][Anwälte des Angeklagten, Benjamin Düsberg], kritisierte den taz.de 70 iProzess gegenüber der taz als „abgekartetes Spiel“. Eigentlich sei das taz.de 70 iAmtsgericht für „From the river to the sea“-Vorwürfe erstinstanzlich taz.de 70 izuständig. Doch die Staatsanwaltschaft habe diesen Vorwurf bewusst mit dem taz.de 70 ides Verbreitens von Propagandabildern verbunden, damit der Fall vor taz.de 70 iderselben Staatsschutzkammer landet, die schon im vergangenen Jahr die taz.de 70 iStrafbarkeit der Parole betont hatte. „Von Beginn an war klar, wie das taz.de 70 iUrteil ausfällt“, so Düsberg. Dennoch sei er überrascht gewesen, wie die taz.de 70 iRichterin im Urteil „nicht sachlich, sondern eher ideologisch“ argumentiert taz.de 70 ihabe. taz.de 70 i taz.de 70 iDer Anwalt kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Der Fall dürfte damit taz.de 70 izum Bundesgerichtshof wandern. Hier könnte im kommenden Jahr dann ein taz.de 70 iGrundsatzurteil gefällt werden, das die bundesweit uneinheitliche taz.de 70 iRechtssprechung beenden könnte. taz.de 70 i taz.de 70 i18 Dec 2025 taz.de 70 i taz.de 70 i## LINKS taz.de 70 i taz.de 70 1[1] /Prozess-gegen-Palaestina-Aktivistin/!6099634 /Prozess-gegen-Palaestina-Aktivistin/!6099634 taz.de 70 1[2] /Student-in-Berlin-nach-Anklage-wegen-Palaestina-Parole-From-the-River-freigesprochen/!6095582 /Student-in-Berlin-nach-Anklage-wegen-Palaestina-Parole-From-the-River-freigesprochen/!6095582 taz.de 70 1[3] /Parole-From-the-River-to-the-Sea/!6102016 /Parole-From-the-River-to-the-Sea/!6102016 taz.de 70 i taz.de 70 i## AUTOREN taz.de 70 i taz.de 70 1Timm Kühn /!a55652 taz.de 70 i taz.de 70 i## TAGS taz.de 70 i taz.de 70 1Landgericht /!t5022844 taz.de 70 1Palästina /!t5007998 taz.de 70 1Schwerpunkt Nahost-Konflikt /!t5007999 taz.de 70 1Soziale Bewegungen /!t5017366 taz.de 70 1Hamas /!t5009207 taz.de 70 1Social-Auswahl /!t5964401 taz.de 70 1Polizei Berlin /!t5037482 taz.de 70 1Schwerpunkt Nahost-Konflikt /!t5007999 taz.de 70 1Gerichtsurteil /!t5007860 taz.de 70 i taz.de 70 i## ARTIKEL ZUM THEMA taz.de 70 i taz.de 70 1Parole „From the River to the Sea“: Anwält*innen fordern Ende der Kriminalisierung /!6102016 taz.de 70 i taz.de 70 iIn einem Brief an Berlins Polizei und Justiz drängen Dutzende taz.de 70 iAnwält*innen auf ein Ende der Strafverfolgung der Parole „From the River taz.de 70 ito the Sea“. taz.de 70 i taz.de 70 1Prozess gegen Palästina-Aktivistin: From the River to the Freispruch /!6099634 taz.de 70 i taz.de 70 iDie Palästina-Aktivistin Yasemin Acar wird wegen der umstrittenen Parole taz.de 70 ifreigesprochen. 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