# taz.de -- Syrische Chemiewaffen
       
       > Die UNO ermittelt, Schuldige nennt sie nicht
       
 (IMG) Bild: Chan Scheichun am 5. April 2017
       
       von Akram Belkaïd
       
       Am frühen Morgen des 4. April 2017 kamen bei einem Chemiewaffenangriff in
       Chan Scheichun 87 Menschen ums Leben, die meisten von ihnen Zivilisten.
       Fast 600 weitere wurden verletzt. Die syrische Regierung bestätigte den
       Luftangriff gegen die Stadt in der Provinz Idlib, 20 Kilometer von der
       Front entfernt, an der sich die reguläre syrische Armee und bewaffnete
       Rebellengruppen gegenüberstehen. Allerdings habe der Angriff mittags
       stattgefunden und ohne Einsatz von Giftgas.
       
       Die Assad-Regierung verwies darauf, dass sie sich im September 2013 dazu
       verpflichtet hatte, keine C-Waffen mehr zu verwenden, und beteuerte, dass
       ihr gesamtes Arsenal zwischen Herbst 2013 und Mitte 2014 von der
       Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) vernichtet wurde.
       Damaskus beschuldigte überdies die al-Qaida-nahe Dschabhat Fatah asch-Scham
       – die ehemalige Al-Nusra-Front, die Öffentlichkeit zu manipulieren.
       
       In einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP am 13. April 2017
       bezeichnete Staatschef Baschar al-Assad den Angriff als „zu hundert Prozent
       konstruiert“ und sprach davon, dass die USA „die ganze Geschichte erfunden“
       hätten. Er bezichtigte den Westen der Komplizenschaft mit den
       „Terroristen“, wie er die bewaffnete Opposition gewöhnlich nennt, und
       verurteilte Trumps Vergeltungsschlag gegen den syrischen
       Luftwaffenstützpunkt al-Schairat, von dem, laut Washington, der
       Giftgasangriff ausgegangen sei.
       
       Der Vorfall erinnert an den Saringasangriff in Ghuta, einem Vorort von
       Damaskus, am 21. August 2013. Damals waren unterschiedlichen Quellen
       zufolge (darunter die Organisation Médecins du Monde) zwischen 300 und 2000
       Menschen ums Leben gekommen. Die Ende August 2013 von der UNO in Auftrag
       gegebene Untersuchung des Falls benennt, anders als allgemein angenommen,
       keinen Schuldigen. Die UN-Inspekteure, die mit Zustimmung der syrischen
       Regierung vor Ort recherchierten, fanden zwar „klare Beweise“ für den
       massiven Einsatz von Saringas. Aber sie hatten kein Mandat, der Frage
       nachzugehen, wer für die Chemiewaffenangriffe verantwortlich war.
       
       Im Januar 2014 veröffentlichten der ehemalige UN-Inspekteur Richard Lloyd
       und Theodore Postol, Lehrbeauftragter am Massachussetts Institute of
       Technology (MIT), einen Bericht, der die syrischen Rebellen belastete und
       das Regime von den Vorwürfen freisprach. Trotz massiver Kritik von
       Experten[1]liefert dieses Dokument, das immerhin von einem früheren
       UN-Mitarbeiter stammt, den Assad-Anhängern willkommene Argumente. Denn, so
       ein arabischer Diplomat in Washington, der anonym bleiben möchte, „im Fall
       des C-Waffenangriffs in Ghuta hat die UNO keine der Parteien beschuldigt.
       Beim Bombenangriff auf Chan Scheichun könnte es jedoch anders kommen, da
       die UNO diesmal die Verantwortlichen benennen kann, zumindest theoretisch.“
       
       Seit sich Damaskus verpflichtet hat, seine Giftgasvorräte und
       Produktionsanlagen für Chemiewaffen zu vernichten, überwacht die OVCW die
       Umsetzung dieses Versprechens. 2013 wurde die Organisation für „ihre
       intensiven Bemühungen zur Vernichtung chemischer Waffen“ mit dem
       Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Zu ihrem Auftrag gehört darüber hinaus,
       „Personen, Einrichtungen, Gruppen oder Regierungen ausfindig zu machen, die
       in der Arabischen Republik Syrien Chemikalien, einschließlich Chlor oder
       jeder anderen giftigen Chemikalie, als Waffen eingesetzt oder diesen
       Einsatz organisiert oder gefördert haben“.[2]Zu diesem Zweck richtete der
       UN-Sicherheitsrat in der Resolution 2235 vom 7. August 2015 einen
       „Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen“
       ein.
       
       Das Mandat des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus erlaubt ihm weder „als
       gerichtliche oder quasigerichtliche Behörde zu handeln oder zu fungieren“,
       noch verfügt er über die „direkte oder indirekte Autorität oder Kompetenz,
       eine formelle oder verbindliche richterliche Entscheidung bezüglich der
       strafrechtlichen Verantwortung zu treffen“.[3]Und doch handelt es sich, wie
       der ungenannte Diplomat in Washington erläutert, „um eine Einrichtung, die
       mit ihren Ermittlungen Akten erstellt. Die Informationen, die sie heute vor
       Ort sammelt, können morgen vielleicht für eine gerichtliche Anklage
       herangezogen werden. Und das alles wird viel konkreter sein als die
       Vorwürfe, die Washington vor der Irak-Invasion 2003 gegen das Regime Saddam
       Husseins erhoben hat. Die Ironie der Geschichte liegt darin, dass die
       Waffen, die damals im Irak unauffindbar waren, im benachbarten Syrien sehr
       wohl existierten.“
       
       ## Ein einziger UN-Inspekteur vor Ort
       
       Der Gemeinsame Untersuchungsmechanismus von OVCW und UNO besitzt keine
       richterlichen Kompetenzen, die dahinterstehende Absicht ist jedoch
       eindeutig. Im ersten Bericht der Instanz von Februar 2016 ist zu lesen:
       „Alle Einzelpersonen, Gruppen, Einrichtungen oder Regierungen, die auf
       geringste Weise daran mitwirken, den Einsatz von Chemikalien als Waffen zu
       ermöglichen, müssen begreifen, dass ihre Identität ermittelt wird und dass
       sie für diese abscheulichen Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“
       
       Nach dem Angriff auf Chan Scheichun leitete die OVCW eine Untersuchung ein
       und bezeichnete den Vorwurf des Giftgaseinsatzes als „glaubwürdige
       Behauptung“. Die syrische Regierung und ihre russischen Unterstützer baten
       die Ermittler der Organisation, ihre Untersuchungen vor Ort durchzuführen,
       und ermahnten sie zur Unparteilichkeit. Laut offiziellen Quellen war die
       Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten bis 2016 „beständig und intensiv“; im
       Mai sind weitere hochrangige Treffen geplant. Da die Mitarbeiter des
       Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus in New York und Den Haag zu strenger
       Geheimhaltung verpflichtet sind und Kontakte zu den Medien vermeiden, ist
       über ihre Untersuchungen nur wenig bekannt.
       
       Einige Informationen gehen jedoch aus den regelmäßigen Berichten des
       Exekutivrats der OVCW für den UN-Generalsekretär hervor: Derzeit hält sich
       nur ein einziger UN-Inspekteur dauerhaft in Syrien auf. Des Weiteren
       scheint die syrische Regierung sich an die Abmachungen des am 14. September
       2013 von den USA und Russland in Genf unterzeichneten „Referenzrahmens zur
       Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ (siehe Chronologie)zu halten. Laut
       OVCW „wurden alle von der Arabischen Republik Syrien gemeldeten und 2014
       aus ihrem Staatsgebiet entfernten Chemikalien vernichtet“.
       
       Ende 2016 bestätigte die Organisation ebenfalls, dass „24 der 27
       Produktionsstätten für chemische Waffen“, die Damaskus 2013 deklariert
       hatte, zerstört wurden.[4]Demnach existieren zurzeit noch drei Anlagen,
       darunter eine Flugzeughalle, zu der die syrischen Behörden dem
       OVCW-Personal den Zutritt verwehrten, Begründung: Man könne ihre Sicherheit
       nicht gewährleisten.
       
       Aber wo befinden sich die verbliebenen Anlagen? Liegen sie in der Nähe der
       umkämpften Gebiete oder sind sie womöglich in die Hände einer der vielen
       Rebellengruppen gefallen? Auf diese Annahme stützt sich die Propaganda des
       Assad-Lagers. Sie behauptet, die chemischen Waffen seien in den Besitz
       regierungsfeindlicher Kräfte gelangt und könnten von diesen auch eingesetzt
       werden. Allerdings könnte sich dieses Argument auch gegen das Assad-Regime
       richten, falls nachgewiesen werden sollte, dass es nicht alles unternommen
       hat, um die gesamten Produktionsstätten und Chemiewaffenvorräte in der
       vorgeschriebenen Zeit zu vernichten.
       
       Der Gemeinsame Untersuchungsmechanismus soll auch überprüfen, inwiefern
       „Führungspersönlichkeiten verpflichtet wurden, die notwendigen und
       angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Chemikalien als
       Waffen zum Einsatz kommen“. Die vage gehaltene Formulierung ermöglicht es
       zumindest, Nachlässigkeiten auf hoher Ebene hinsichtlich der Sicherung
       chemischer Rüstungsstandorte vor den Rebellen zu ahnden.
       
       Bedeutender erscheint das unterschwellige Kräftemessen zwischen UNO und dem
       syrischen Regime. Verschiedene Dokumente der OVCW belegen, dass der gesamte
       Prozess der Abrüstung der Chemiewaffen auf einer fragwürdigen Grundlage
       beruht. „Es war bis jetzt nicht möglich, in vollem Umfang zu überprüfen, ob
       die Erklärung sowie die anderen Auskünfte der Arabischen Republik Syrien
       zutreffend und vollständig sind“, heißt es in einem an den damaligen
       UN-Generalsekretär Ban Ki Moon gerichteten Bericht.[5]Mit anderen Worten:
       Die Liste der Arsenale und Produktionsstätten von chemischen Kampfstoffen,
       die Damaskus der OVCW im September 2013 unter Zeitdruck übermittelt hatte,
       könnte sich als unvollständig erweisen.
       
       Seit Frühjahr 2016 verweisen die Dokumente und Berichte der Organisation
       mit Nachdruck auf „Informationslücken, Widersprüche und Unstimmigkeiten“
       in der syrischen Erklärung. Über diese Kritik ist im Einzelnen nicht viel
       bekannt, abgesehen davon, dass es dabei auch um die Rolle des syrischen
       Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) geht. Die
       diesbezüglichen Angaben stimmen laut OVCW nicht mit Umfang und Charakter
       der Aktivitäten überein, die das Zentrum bei der Entwicklung des
       Chemiewaffenprogramms hatte.
       
       Die Kritik der OVCW gibt Anlass zu allerlei Mutmaßungen und ermöglicht
       letzten Endes auch Instrumentalisierungen jeglicher Art. Eine nachgewiesene
       Lüge wäre zunächst ein Verstoß gegen die UN-Resolution 2118 vom 27.
       September 2013, die allen „syrischen Parteien“, sei es der Staat oder
       nichtstaatliche Akteure, verbietet, chemische Waffen zu besitzen, zu
       erwerben, herzustellen, weiterzugeben oder einzusetzen. Auch Russland käme
       dadurch in eine unbequeme Lage, denn im August 2013 hatte Moskau eine
       militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich und
       Syrien nur dadurch verhindern können, dass es den Plan zur sofortigen
       Abrüstung des gesamten syrischen C-Waffen-Arsenals und der entsprechenden
       Produktionsstätten vorgeschlagen hatte.
       
       Der Gemeinsame Untersuchungsmechanismus geht trotz alledem weiter seiner
       Arbeit nach, ohne sich auch nur im Geringsten zur Verantwortung der einen
       oder der anderen Seite zu äußern. Schon vor dem Angriff auf Chan Scheichun
       wartete die arabische Presse auf mögliche Erkenntnisse oder gar konkrete
       Anschuldigungen bezüglich eines früheren Giftgasangriffs auf Daraja, einen
       Vorort von Damaskus, am 15. Februar 2015. Die OVCW-Mission verwies unwillig
       auf die „hochgradige Wahrscheinlichkeit, dass einige Personen zu einem
       bestimmten Zeitpunkt Sarin oder einer sarinähnlichen Substanz ausgesetzt
       gewesen“ seien, sie könne jedoch nicht „feststellen, wie, wann und unter
       welchen Umständen dies geschehen“ sei.
       
       Bis heute verzeichnet die OVCM etwa 100 mutmaßliche Fälle von
       C-Waffen-Einsätzen, also Verstöße gegen die Resolution 2118, und leitete
       mehr als 30 Untersuchungen ein. Am 17. November 2016 beschloss der
       UN-Sicherheitsrat, das Mandat des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus um
       ein Jahr zu verlängern. Vielleicht wird es dieser hoch angesehenen
       Organisation ja doch möglich sein, die Verantwortlichen für die
       Giftgasangriffe zu ermitteln und ihre Untersuchungsergebnisse der
       Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
       
       1↑ Eliot Higgins, „Attempts to blame the Syrian opposition for the August
       21st sarin attacks continue one year on“, Bellingcat, 20. August 2014:
       www.bellingcat.com.
       
       2↑ Bericht der OVCM an den UN-Generalsekretär vom 12. Februar 2016.
       
       3↑ Siehe Anmerkung 2.
       
       4↑ Bericht des Generaldirektors der OVCM an den UN-Generalsekretär vom 29.
       Dezember 2016.
       
       5↑ 28. März 2016.
       
       Aus dem Französischen von Inga Frohn
       
       Akram Belkaïd ist Journalist und Autor. Zuletzt erschien von ihm „Être
       arabe aujourd’hui“, Paris (Éditions Carnets Nord) 2011.
       akram-belkaid.blogspot.com.
       
       11 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Akram Belkaïd
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA