# taz.de -- Hunger als Kriegswaffe
       
 (IMG) Bild: Nach Appellen von Hilfsorganisationen dauerte es noch Monate, bis die UN Teile des Südsudan zur Hungerregion erklärten
       
       von Alex de Waal
       
       Das englische Verb „to starve“ bedeutet nicht „verhungern“, sondern
       „aushungern“, ist also etwas, was Menschen einander antun. Wie Folter oder
       Mord. Massenhaftes, passives Verhungern, etwa als Folge von Dürre, ist
       höchst selten geworden; die heutigen Hungerkatastrophen gehen durchweg auf
       politische Entscheidungen zurück.
       
       In den letzten 50 Jahren sind Hungersnöte seltener und weniger tödlich
       geworden. Noch letztes Jahr war ich mir fast sicher, dass es künftig keine
       mehr geben werde. Aber jetzt haben wir das Jahr 2017, in dem wir vier
       Hungerkrisen gleichzeitig erleben. Am 11. März warnte der
       UN-Nothilfe-Koordinator Stephen O’Brien nach einer Reise durch Jemen,
       Südsudan, Somalia und Nigeria, die Welt steuere auf „die größte humanitäre
       Krise seit Gründung der Vereinten Nationen“ zu. O’Brien sieht einen
       „kritischen Punkt“ erreicht, weil der 70 Jahre währende Trend einer
       abnehmenden Zahl von Hungertoten zu Ende ist und sich sogar wieder
       umgekehrt hat.
       
       Über die Ursachen der vier – bereits eingetretenen oder drohenden –
       Hungersnöte, die er auf seiner Reise ausgemacht hat, macht sich O’Brien
       keine Illusionen. Der Hauptfaktor ist in allen vier Fällen ein Krieg, der
       Farmen, Viehherden und Märkte zerstört hat, sowie insbesondere die
       Entscheidung des Militärs, humanitäre Hilfslieferungen zu blockieren. In
       Nigeria haben Dörfer, die in den Krieg zwischen Boko Haram und der Armee
       geraten sind, ihre Besitztümer, Einkommensquellen und Nahrungsmittel
       verloren. In den Gegenden, aus denen das nigerianische Militär im letzten
       Jahr Boko Haram vertrieben hat, sind die Menschen zu Tausenden verhungert.
       
       Während sich der Kampf gegen die Terrormiliz hinzieht, wachsen die Sorgen
       der Experten, die das Informationssystem Integrated Food Security Phase
       Classification (IPC) mit Daten versorgen. Sie befürchten, dass sie in der
       „Hungersaison 2017“ (die ungefähr von Juni bis Oktober dauert) wieder ganze
       Volksgruppen auf der IPC-Skala von Stufe 4 („humanitärer Notstand“) auf
       Stufe 5 („Hungersnot“) heraufsetzen müssen. Letztes Jahr haben die UNO und
       die Hilfsorganisationen das Ausmaß der Krise in Nigeria nicht wahrgenommen.
       Dieses Jahr kommen die Warnungen vielleicht noch rechtzeitig.
       
       Im Südsudan kämpfen Regierungssoldaten und Rebellen nicht so sehr
       gegeneinander als vielmehr gegen die Zivilbevölkerung. Aus dieser
       Krisenregion meldeten Hilfsorganisationen im Sommer 2016 so schwere
       Versorgungslücken und so hohe Zahlen von Hungertoten, dass die UN-Kriterien
       für die Ausrufung einer Hungersnot erfüllt waren. Vor diesem Schritt
       scheuten die UN aber zurück, weil sie die paranoide Regierung des Südsudan
       nicht vor den Kopf stoßen wollten, die internationale Hilfsagenturen
       verfolgt (mehrere von ihren Mitarbeitern wurden bereits ausgeraubt,
       vergewaltigt und ermordet). Im Februar dieses Jahres erklärten Helfer, die
       noch die Hungerepidemien der 1980er Jahre im Süden des Sudan erlebt haben,
       die Lage für mindestens so schlimm wie damals. Kurz darauf erklärten die UN
       Teile des Südsudan offiziell zu Hungerregionen.
       
       Doch die größte Katastrophe droht derzeit im Jemen. Hier erwecken die Fotos
       von hungernden Menschen in ausgetrockneten Landschaften einen falschen
       Eindruck, denn mit dem Wetter hat diese Katastrophe nichts zu tun. In Jemen
       droht mehr als 7 Millionen Menschen der Hungertod. Es ist dort weit
       wahrscheinlicher, an Hunger oder Cholera zu sterben, als durch
       Militäraktionen.
       
       Die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführte
       Militärintervention hat die Wirtschaft des Jemen stranguliert. Vor dem
       Krieg hat das Land 80 Prozent seiner Nahrungsmittel importiert, vor allem
       über den Hafen al-Hudaida am Roten Meer. Der UN-Sicherheitsrat hat auf
       Betreiben der Saudis und mit Unterstützung der USA und Großbritanniens ein
       Embargo gegen Jemen verhängt, dessen Kontrollen den – vom Embargo
       ausgenommenen – Nahrungsmittelimport verzögern.
       
       ## Mörderische Blockade des Jemen
       
       Seit saudische Flugzeuge die Containerdocks von al-Hudaida bombardiert
       haben, müssen zudem alle Schiffe auf die alte umständliche Weise entladen
       werden. Straßen, Brücken und Markthallen wurden beschädigt oder zerstört,
       der Handel ist fast völlig zum Erliegen gekommen. Umgekehrt blockieren die
       Huthi-Rebellen die Zufahrtsstraßen zu der im Hochland gelegenen Stadt Taiz.
       Nahrungsmittel sind hier die stärkste Kriegswaffe – und Unterernährung die
       häufigste Todesursache.
       
       Während die UN und die humanitären Organisationen die Kriegsverbrechen im
       Südsudan eindeutig verurteilen, sind sie in ihren Stellungnahmen zu Jemen
       deutlich zurückhaltender, als wollten sie Entscheidungen des
       Sicherheitsrats nicht offen kritisieren. Obwohl die Hungersnot sich weiter
       verschlimmert, verschärfen die britische und die US-Kriegsmarine ihre
       Blockade, und im UN-Sicherheitsrat wird lediglich darüber diskutiert, wie
       sich das Embargo noch effektiver gestalten ließe. Damit machen sich alle
       mitschuldig an der Hungersnot.
       
       Einzig im Süden Somalias ist die bedrohliche Lage zum Teil auf die Dürre
       zurückzuführen. Aber auch hier ist für die Hungersnot vor allem der Krieg
       zwischen einer Koalition nordostafrikanischer Armeen und der
       Al-Shabaab-Miliz verantwortlich. Bis 2016 war Somalia das einzige Land,
       das die UN seit der Jahrtausendwende offiziell zur Hungerregion erklärt
       haben. Das geschah im Juli 2011. Experten zufolge war es eine vermeidbare
       Katastrophe – als Resultat eines „kollektiven Versagens“, bei dem auch die
       Unfähigkeit der somalischen Behörden und Korruption eine große Rolle
       spielen.[1]
       
       Ein weiterer Faktor war die Einschränkung humanitärer Hilfsaktionen durch
       die Vereinigten Staaten, die auf den USA Patriot Act von 2001 zurückgehen.
       Das Gesetz kriminalisierte die Unterstützung von Gruppen, die auf der
       US-Terrorliste stehen. Das bedeutete, dass jede in einer Hungerregion
       engagierte Hilfsorganisation mit einer Klage vor einem US-Gericht rechnen
       musste. Wenn zum Beispiel al-Shabaab einen Lkw des Roten Kreuzes entführt,
       wäre das IRK dafür verantwortlich. Schon die Androhung strafrechtlicher
       Verfolgung stellt eine Rufschädigung dar, die keine Organisation riskieren
       wollte.
       
       Im US-Außenministerium und bei USAID suchte man Wege, um diese Vorschrift
       im Fall Somalia zu umgehen; das Justizministerium blieb jedoch hart. Erst
       nachdem die UN Somalia offiziell zur Hungerregion erklärten, begann ein
       Umdenken, und erst nach weiteren neun Monaten legte das Justizministerium
       einen Lösungsvorschlag vor. In der Zwischenzeit schickten die USA keine
       Nahrungsmittel nach Somalia. Etwa 260 000 Menschen starben, vor allem
       Kinder. Die meisten von ihnen hätten überlebt, wenn die Obama-Regierung
       begriffen hätte, dass ein Festhalten am Patriot Act zu einer
       Hungerkatastrophe führen musste.[2]
       
       Noch fatalere Folgen hatten wahrscheinlich die Maßnahmen zur Kontrolle der
       Geldströme. Das Nationaleinkommen Somalias besteht zu rund 30 Prozent aus
       Rücküberweisungen der Diaspora. Diese Gelder werden mangels eines normalen
       Banksystems über Firmen transferiert, die nach dem Hawala-Prinzip
       arbeiten.[3]Die Besitzer dieser Firmen sind an Profit und nicht an
       Ideologie interessiert. Aber seit 2001 werden sie von den Agenturen, die
       den Antiterrorkrieg führen, als potenzielle Terrorkomplizen angesehen.
       
       Im November 2011 wurde die größte dieser Firmen namens al-Barakaat von den
       US-Behörden – zu Unrecht – beschuldigt, Geldtransfers für Terroristen
       abgewickelt zu haben, woraufhin ihr Überweisungsgeschäft verboten wurde.
       Nach weiteren willkürlichen Beschränkungen waren die US-Banken nicht mehr
       bereit, mit diesen Firmen zu kooperieren.
       
       Die diesjährige Hungersnot in Somalia ist auch durch Dürren und Missernten
       verursacht. Im benachbarten Äthiopien hingegen führte die viel längere
       Dürreperiode von 2016 nicht zu einer Hungerkatastrophe, weil die Regierung
       sehr schnell reagierte. Auf dem Höhepunkt der Krise wurden fast 18
       Millionen Menschen von der Regierung und der UN-Nahrungsmittelhilfe
       versorgt; das sind mehr Menschen als die von Hunger bedrohte Bevölkerung
       aller vier aktuellen Krisenländer. Auch hier zeigte sich: Menschen müssen
       nicht verhungern, nur weil der Regen ausbleibt.
       
       Die World Peace Foundation (WPF) hat dokumentarisch alle 61 Fälle erfasst,
       in denen seit 1870 mehr als 100 000 Menschen einer Hungersnot oder einer
       gezielten Strategie des Aushungerns zum Opfer fielen. Die globale
       Gesamtzahl der Toten liegt bei mindestens 105 Millionen, davon entfielen
       zwei Drittel auf Asien, etwa 20 Prozent auf Europa und die UdSSR und
       weniger als 10 Prozent auf Afrika.
       
       Die Hungerkatastrophen mit den höchsten Opferzahlen gingen auf politische
       Entscheidungen zurück. Dazu zählen die Hungersnöte zwischen 1880 und 1900
       in den USA, die Hungersnöte während des Ersten Weltkriegs im Nahen Osten
       (darunter der gewollte Hungertod von 1 Million Armeniern), die Hungersnot
       im russischen Bürgerkrieg (1918–1922), Stalins „Holodomor“ (Tötung durch
       Hunger) in der Ukraine (1932–1934), der „Hungerplan“ des NS-Regimes in der
       Sowjetunion, die Hungersnöte des Chinesischen Bürgerkriegs (1927–1949), die
       von Japan angeordneten Hungersnöte im Zweiten Weltkrieg. Und natürlich die
       größte Hungerkatastrophe überhaupt, die im Zuge von Maos „Großem Sprung
       nach vorn“ (1958–1962) mindestens 25 Millionen Todesopfer forderte.
       
       ## Vernichtungsplan aus dem NS-Ernährungsministerium
       
       Offenbar haben diese politischen Hungerkatastrophen in unserem kollektiven
       Gedächtnis keinen Platz, und selbst in der Genozidforschung findet das
       gezielte Aushungern kaum Beachtung. Das verblüfft schon deshalb, weil sich
       Raphael Lemkin, der den Begriff Genozid geprägt hat, ausführlich mit
       Ernährungs- und Hungerpolitik befasst hat. Lemkin forschte über die
       physische Entkräftung als Instrument des Genozids am Beispiel der
       nationalsozialistischen „Rassendiskriminierung mittels Ernährung“.[4]Nach
       den Richtlinien der Nazis für die Zuteilung von Kohlehydraten im besetzten
       Europa standen „den Deutschen“ 100 Prozent zu, den Polen nur 77 Prozent,
       den Griechen 38 Prozent und den Juden 27 Prozent.
       
       Tatsächlich war Hunger für die Nazis das wirksamste Instrument ihrer
       Massenmorde. Das „Unternehmen Barbarossa“ basierte auf der Idee, die
       fruchtbaren Böden der Ukraine und Südrusslands als „Lebensraum“ für das
       deutsche Volk zu erobern. Schließlich war es strategisch enorm wichtig, die
       Wehrmacht mit Nahrungsmitteln zu versorgen.
       
       Am 2. Mai 1941, sechs Wochen vor dem Beginn des Angriffskriegs gegen die
       Sowjetunion, fand eine Konferenz von Staatssekretären statt, über die es
       eine „Aktennotiz“ gibt. Darin heißt es: „1.) Der Krieg ist nur weiter zu
       führen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Russland ernährt
       wird. 2.) Hierbei werden zweifellos zig Millionen Menschen verhungern, wenn
       von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird.“
       
       Diese Überlegungen gehen auf Herbert Backe zurück. Der Staatssekretär im
       Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitete einen
       radikalen Plan aus, der den Hungertod der gesamten städtischen Bevölkerung
       im europäischen Teil der Sowjetunion – also von 30 Millionen „überflüssigen
       Essern“ – einkalkulierte.[5]
       
       Als ersten Schritt sah der Backe-Plan den Hungertod von sowjetischen
       Kriegsgefangenen vor, die in riesigen Lagern unter freiem Himmel
       zusammengepfercht waren. Von ihnen starben 1,3 Millionen in den ersten vier
       Monaten nach der deutschen Invasion, bis zum Ende des Krieges stieg die
       Zahl auf mindestens 2,5 Millionen.
       
       Die weiteren Phasen umzusetzen, erwies sich jedoch als unmöglich. Die
       Invasoren verfügten nicht über den Verwaltungsapparat, der zehn Jahre zuvor
       den unter Stalin organisierten Holodomor ermöglicht hatte. Zwar gab es im
       belagerten Leningrad 1 Million Hungertote, und Hunderttausende starben in
       Städten wie Kiew und Charkow, wo die Nazis die Lebensmittelversorgung
       drastisch reduzierten. Aber die Bauern, die seit 1917 in zwei
       Hungerperioden schlaue Überlebenskünste entwickelt hatten, ließen sich
       nicht so leicht umbringen. Und weil die deutschen Soldaten auf deren Ernte
       angewiesen waren, durften sie weiter produzieren.
       
       Insgesamt wurde der Hungerplan nur zu einem Drittel „erfüllt“. Aber mit 10
       Millionen Toten handelt es sich um ein Verbrechen, das zahlenmäßig mit der
       „Endlösung der Judenfrage“ vergleichbar ist. Im Übrigen gehörte der
       gewollte Hungertod auch zum Instrumentarium des Holocaust: Im Warschauer
       Getto verhungerten 80 000 Juden. Und im Vernichtungslager Auschwitz sind
       nach Aussagen des Lagerkommandanten Höss von Mai 1940 bis Dezember 1943 –
       neben den direkt ermordeten Opfern – 500 000 Menschen verhungert oder an
       hungerbedingten Krankheiten gestorben.
       
       Backe sollte beim Nürnberger Wilhelmstraßen-Prozess[6]zu den Angeklagten
       gehören, beging aber vorher Selbstmord. Sein Vorgänger als Ernährungs- und
       Landwirtschaftsminister, der „Blut und Boden“-Ideologe Walther Darré, wurde
       wegen „Plünderung“ und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen
       Organisation zu sieben Jahren Haft verurteilt, aber schon bald entlassen.
       In dem Prozess wurde das Backe-Protokoll zwar als Beweismittel angeführt,
       aber der Hungerplan spielte keine Rolle. Die Alliierten zeigten kein
       besonderes Interesse, erzwungene Hungersnöte oder Wirtschaftskriege als
       Verbrechen zu definieren.
       
       Tatsächlich enthielt das damals gültige Kriegsvölkerrecht kein Verbot, eine
       Stadt oder Region in Verfolgung militärischer Ziele auszuhungern. Deshalb
       konnte in Nürnberg Feldmarschall von Leeb, der Kommandeur der Belagerung
       von Leningrad, nicht wegen der Hungerblockade verurteilt werden. Damals
       hatte die britische Kriegsmarine bereits jahrzehntelange Erfahrungen mit
       Seeblockaden.
       
       1909 hatte das Oberhaus die Ratifizierung der „Londoner
       Seerechtsdeklaration“ verweigert. Die britischen Lords empfanden die
       Gründung eines internationalen Gerichts, das über die Rechtmäßigkeit des
       Abfangens von Schiffen auf hoher See zu befinden hätte, als unvereinbar mit
       der britischen Souveränität. Großbritannien organisierte dann im Ersten
       Weltkrieg eine Blockade gegen Deutschland, wo bis Kriegsende etwa 750 000
       Menschen an Hunger starben. Das Embargo blieb nach Kriegsende im November
       1918 weitere acht Monate in Kraft, um die Deutschen zur Unterschrift unter
       den Versailler Vertrag zu zwingen.
       
       ## Eine Lücke imVölkerrecht
       
       1942 widersetzte sich Churchill der Forderung, die Seeblockade gegen das
       von den Deutschen besetzte Griechenland aufzuheben, die am Ende nur leicht
       abgemildert wurde. Aus Protest gründeten britische Bürger daraufhin das
       Oxford Committee for Famine Relief, das unter dem Namen Oxfam bis heute
       eine der wichtigsten Menschenrechts-NGOs ist. Und 1943 entschied das
       Kabinett in London, dass die Ernährung der britischen Bevölkerung wichtiger
       sei als der Kampf gegen die Hungersnot in Bengalen – mit der Folge, dass in
       Britisch-Indien 3 Millionen Menschen starben. Ein weiteres Beispiel ist der
       Abwurf von Seeminen durch die US-Luftwaffe, womit 1945 die japanischen
       Häfen blockiert wurden. Die Operation lief unter dem Codenamen
       „Starvation“.
       
       Im Statut für den Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg war
       Genozid als Straftatbestand nicht enthalten, wohl aber „Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit“. Nach Artikel 6 fielen darunter auch Anklagepunkte wie
       „Ausrottung“ oder „unmenschliche Handlungen“, die im Fall einer gezielten
       Hungerstrategie zweifellos erfüllt sind. Wäre Aushungern in der Charta
       explizit genannt worden, hätte das für die Alliierten in Anbetracht ihrer
       eigenen Seeblockaden unangenehme Folgen gehabt.
       
       Die Verfolgung von „Hungerstrategien“ wirft tatsächlich enorme rechtliche
       Probleme auf. So hat der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige
       Jugoslawien (ICTY) gegen den serbischen General Galić, der die Belagerung
       von Sarajevo organisiert hat, keine Anklage wegen Aushungerns erhoben.
       Begründung: Zwar habe die Bevölkerung Hunger gelitten, aber kein Bewohner
       der Stadt sei an Hunger gestorben. Im Fall Äthiopien gelang es nicht,
       Anklage gegen das 1991 gestürzte Militärregime zu erheben, das Teile der
       eigenen Bevölkerung ausgehungert hatte, weil der Sonderankläger der neuen
       Regierung sich auf einen solchen Präzedenzfall nicht einlassen wollte.
       
       Die beste Chance, Aushungern als eigenständiges Delikt zu verfolgen, bot
       sich in Kambodscha, wo sich seit 2006 ein Sondertribunal mit den Verbrechen
       des Pol-Pot-Regimes befasst. Unter den Roten Khmer sind zwischen 1975 und
       1979 mehr als 1 Million Kambodschaner verhungert. Aber wie schon bei den
       Nürnberger Prozessen wurde das Verbrechen des Aushungerns wieder im Rahmen
       anderer Anklagepunkte abgehandelt.
       
       1977 wurde die Genfer Konvention von 1949 durch ein Zusatzprotokoll
       ergänzt, das auf Drängen des Internationalen Roten Kreuzes folgende
       Bestimmung enthält: „Das Aushungern von Zivilpersonen als Mittel der
       Kriegsführung ist verboten“ (Artikel 54, Absatz 1). Dieses Prinzip des
       humanitären Völkerrechts ist in seiner Anwendung aber stark eingegrenzt.
       Erstens gilt es nur für internationale Konflikte und nicht für
       Bürgerkriege. Zweitens sind „Abweichungen“ erlaubt, „wenn eine zwingende
       militärische Notwendigkeit dies erfordert“. Die Verpflichtung,
       Hilfslieferungen zuzulassen, gilt demnach nicht, wenn eine Blockade von
       einer Kriegspartei als „militärische Notwendigkeit“ dargestellt wird.[7]
       
       Bei den Verhandlungen über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
       (IStGH) schlug Kuba 1998 vor, Blockaden zu verbieten. Der Vorschlag wurde
       abgelehnt; just zu dieser Zeit setzten die USA und ihre Verbündeten
       umfassende Wirtschaftssanktionen gegen den Irak durch.
       
       Gleichzeitig stieg die Zahl internationaler Hilfsoperationen als Reaktion
       auf Hungerkatastrophen seit den 1980er Jahren stark an. Dabei hatten die
       Mitarbeiter humanitärer Organisationen eine klare Priorität: Sie wollten
       Nahrungsmittel zu den hungernden Menschen bringen. Hätten sie auch noch die
       Verbrechen, die zu der Hungersnot geführt hatten, dokumentieren sollen,
       wäre das für sie eine Ablenkung, wenn nicht gar ein Hindernis gewesen.
       
       Diesen Zielkonflikt konnte ich 1988 zu Beginn des Bürgerkriegs im Sudan
       beobachten. Damals starben tausende Südsudanesen in Lagern für
       Binnenflüchtlinge, die von regierungstreuen Milizen kontrolliert wurden. Am
       höchsten war die Sterberate in der kleinen Stadt Abyei. Auf meine
       Forderung, die für die Hungerblockade verantwortlichen Armeeoffiziere vor
       Gericht zu stellen, erklärte ein NGO-Mitarbeiter: „Ich würde mich mit dem
       Teufel zusammensetzen, um Nahrungsmittel nach Abyei zu kriegen.“
       
       Ein Jahr später nahm der damalige Unicef-Exekutivdirektor James Grant eine
       Einladung zum Abendessen mit General Fadlallah Burma Nasir an, der die
       Aktionen der sudanesischen Milizen koordinierte. Im Anschluss konnte Grant
       eine Leben rettende Vereinbarung verkünden. Mit der „Operation Lifeline
       Sudan“ schaffte es eine UN-Organisation zum ersten Mal, die Fronten in
       einem Bürgerkrieg zu durchbrechen.
       
       Der Sudankonflikt bietet ein weiteres Beispiel für den – zeitweiligen –
       Erfolg „apolitischer“ humanitärer Hilfe. 2001 wurde Andrew Natsios von
       Präsident George W. Bush an die Spitze der staatlichen Hilfsorganisation
       USAID berufen. Seine wichtigste Aktion war die Autorisierung humanitärer
       Hilfe für die sudanesische Provinz Darfur im September 2003. Dafür wurde er
       von der kurz darauf gegründeten Save Darfur Coalition scharf attackiert,
       die auch seine Weigerung kritisierte, die damalige Hungerkatastrophe als
       Genozid zu bezeichnen. Dabei hat Natsios in Darfur mehr Menschenleben
       gerettet als alle seine Kritiker zusammen.
       
       Dieselbe Bush-Regierung hat andererseits jedoch mit ihrem Antiterrorkrieg
       und der Invasion im Irak bewiesen, dass es zu Hungerkatastrophen kommen
       kann, wenn ein Staat sich über die Ansprüche eines progressiven
       Internationalismus hinwegsetzt. Alle geschilderten aktuellen Hungersnöte
       sind auch eine Folge der Bush-Cheney-Doktrin, die die nationale Sicherheit
       der USA und den Kampf gegen den Terror für wichtiger erachtet als alles
       andere. Nach dieser Doktrin nutzen humanitäre Hilfsprogramme letztlich
       immer den Aufständischen oder helfen ihnen, ihre Herrschaft über die
       unterworfene Bevölkerung zu legitimieren.
       
       Die Folgen sehen wir derzeit in Nigeria beim Kampf gegen Boko Haram und im
       Jemen. Auch Somalia leidet immer noch unter den Folgen der Hungersnot von
       2011, die auf das Dogma des Antiterrorkriegs zurückgeht, das humanitäre
       Hilfe verbietet – bis es zu spät ist.
       
       Die in Washington und London herrschenden Vorbehalte gegen humanitäre
       Aktionen, die in einer langen Tradition von Wirtschaftskriegen und
       Handelsblockaden wurzeln, sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern
       auch ausgesprochen dumm. Wenn mangels internationaler Hilfe die Hungrigen
       nicht ernährt und die Kranken nicht behandelt werden, kommt das nur den
       Extremisten zugute. Und die gravierendste Folge von Hungersnöten war noch
       stets die Emigration. Das erleben heute die Golfstaaten, die das Ziel von
       Millionen Jemeniten sind.
       
       Während die Verfechter humanitärer Operationen ihre moralischen Werte
       zunehmend bedroht sehen, sind ihr Wissen und ihre Fähigkeiten heute stärker
       gefragt denn je. Deshalb sollten sie die Initiative ergreifen und fordern,
       dass Aushungern in die Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       aufgenommen wird.
       
       1 ↑Siehe Daniel Maxwell und Nisar Majid, „Famin in Somalia: Competing
       Imperatives, Collective Failures, 2011–12“, London (Hurst) 2016.
       
       2 ↑Die vage „humanitäre“ Klausel im Patriot Act ist bis heute in Kraft.
       Damit unterliegen Hilfsaktionen für Hungernde nach wie vor einem
       „Sicherheitscheck“.
       
       3 ↑Zum Hawala-System siehe: „Das Geld wird schneller“, Le Monde
       diplomatique, Januar 2009.
       
       4 ↑Siehe Lemkins Hauptwerk „Axis Rule in Occupied Europe“, Washington
       (Carnegie Endowment for International Peace) 1944.
       
       5 ↑Wigbert Benz, „Der Hungerplan im ‚Unternehmen Barbarossa‘ 1941“, Berlin
       (WGB) 2011.
       
       6 ↑Der „Ministries Trial“ gegen Minister und Spitzenbürokraten des
       NS-Regimes (November 1947 bis April 1949) war der umfangreichste und
       längste der Nürnberger „Nachfolgeprozesse“. Er wurde als
       Wilhelmstraßen-Prozess bezeichnet, weil die meisten deutschen Ministerien
       in dieser Straße angesiedelt waren.
       
       7 ↑Zitiert nach der offiziellen deutschsprachigen Fassung der Schweizer
       Regierung: www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19770112/index.html.
       
       Aus dem Englischen von Niels Kadritzke
       
       Alex de Waal ist geschäftsführender Direktor der World Peace Foundation.
       
       © London Review of Books, www.lrb.com; für die deutsche Übersetzung Le
       Monde diplomatique,Berlin
       
       10 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alex de Waal
       
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