# taz.de -- Vergewaltigung in der Ehe strafbar
       
       > ■ Bundestag beschloß mehrheitlich ein frauenbewegtes und
       > interfraktionelles Gesetz zur sexuellen Gewalt in der Ehe
       
       Bonn/Berlin (dpa/taz) – Mit der Entscheidung des Bundestags, Vergewaltigung
       in der Ehe unter Strafe zu stellen, endete am Donnerstag ein 25 Jahre
       währender rechtspolitischer Streit. Letztes Hindernis war die nun
       fallengelassene „Widerspruchsklausel“, mit der eine Ehefrau die
       eingeleitete Strafverfolgung gegen ihren Ehemann hätte stoppen können.
       
       Die Gesetzesvorlage war von einer fraktionsübergreifenden Parlamentsgruppe
       eingebracht worden. In der namentlichen Abstimmung wurde der Fraktionszwang
       aufgehoben. Von den anwesenden 644 Abgeordneten stimmten 471 für und 138
       gegen das Gesetz; 35 enthielten sich der Stimme.
       
       Bislang konnte ein Ehemann, der seine Frau vergewaltigt hatte, lediglich
       wegen Körperverletzung oder Nötigung bestraft werden. Denn die einschlägige
       Strafvorschrift – § 177 Strafgesetzbuch – betraf nur den erzwungenen
       außerehelichen Geschlechtsverkehr. Künftig wird nicht mehr unterschieden
       zwischen Fällen von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, die unter
       Eheleuten begangen werden, sowie Sexualstraftaten zwischen
       Nichtverheirateten.
       
       Weitere überkommene Unterscheidungen existieren mit der gesetzlichen
       Neufassung nicht mehr: So werden die Strafvorschriften geschlechtsneutral
       formuliert – auch die homosexuelle Vergewaltigung fällt demnach unter
       Paragraph 177 StGB, der eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht. Dem
       erzwungenen Beischlaf gleichgestellt werden andere erzwungene sexuelle
       Handlungen, die das Opfer besonders demütigen (z.B. Anal- oder
       Oralverkehr).
       
       Die PDS-Abgeordnete Christina Schenk monierte das geringe Strafmaß in §
       179, das behinderte Opfer benachteilige.
       
       Eine weitere Reform des Sexualstrafrechts mahnte gestern der
       nordrhein-westfälische Justizminister Fritz Behrens an. Die Mindeststrafe
       bei sexuellem Mißbrauch von Kindern solle auf ein Jahr Freiheitsentzug
       angehoben werden. ara
       
       17 May 1997
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) ara
       
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