# taz.de -- Verfassungsrichter über Versammlungsfreiheit: "Die Bürger werden eingeschüchtert"
> Bayerns Versammlungsgesetz gefährdet die Versammlungsfreiheit, meint
> Verfassungsrichter Klaus Hahnzog. 13 bayerische Organisationen haben
> Verfassungsklage gegen das Versammlungsgesetz eingereicht.
(IMG) Bild: Neonaziaufmärsche ließen sich kaum per Gesetz verhindern, so Hanzog.
taz: Herr Hahnzog, Baden-Württemberg und Niedersachsen nehmen sich ein
Vorbild am umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetz. Sehen Sie das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland gefährdet?
Klaus Hahnzog: Das sehe ich so, wenn Bundesländer im Zuge der
Föderalismusreform Gesetze wie die in Stuttgart, Hannover und München
erlassen oder erlassen wollen. Da kommen Beschränkungen, äußerst
bedenkliche Vorschriften. Eine Unzahl von Straftatbeständen und
Ordnungswidrigkeiten runden die Sache ab.
Wie bedenklich denn?
So bedenklich, dass 13 bayerische Organisationen in Karlsruhe gegen das
Versammlungsgesetz klagen, darunter auch die bayerische
Polizeigewerkschaft. Mir ist dabei extrem wichtig: Es geht nicht um
einzelne Vorschriften, sondern um das System dieser Gesetze, das nur die
Behörden bevorzugt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die
Versammlungsfreiheit als zentrales Grundrecht unserer Demokratie darf nicht
durch Maßnahmen beschränkt werden, die einschüchtern. Die Bürger müssen
unbefangen ihre Meinung äußern können.
Und das können sie mit den neuen Versammlungsgesetzen nicht mehr?
Demonstranten dürfen danach zum Beispiel keinen paramilitärischen Eindruck
wecken, etwa durch Trommeln. Dieses Verbot verstößt gegen den Grundsatz der
Normenklarheit: Jeder muss in einem Gesetz erkennen können, warum er vom
Staat beschränkt wird. Auch die Behörden müssen wissen, wo ihre Grenzen
sind. Der Höhepunkt ist, dass jeder Demonstrationsteilnehmer, der diese
völlig unklaren Vorschriften verletzt, in Baden-Württemberg mit bis zu zwei
Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bedroht wird. Bayern hat da immerhin nur
eine Ordnungswidrigkeit eingeführt.
Noch mehr Beispiele?
Nehmen Sie das absolute Anwesenheitsrecht der Polizei. Sie will auf jeden
Fall bei Versammlungen in geschlossenen Räumen dabei sein dürfen, auch wenn
keinerlei Sicherheitsbedenken bestehen. Das ist ein Verstoß gegen die
Unbefangenheit der Leute. Wenn sie wissen, dass Polizei da ist, werden
manche ihre Meinung nicht äußern. Die Veranstalter müssen wiederum ihre
persönlichen Daten und die der Ordner den Landratsämtern angeben. Das Amt
kann mit den Daten nichts anfangen, ohne einen Austausch mit anderen
Behörden bis hin zum Verfassungsschutz. Das wird einfach vorausgesetzt. Von
den insgesamt 22 Vorschriften des bayerischen Gesetzes stellen allein 14
Verschärfungen dar.
Hat Bayern oder hat Baden-Württemberg das rigidere Gesetz vorgelegt?
Die gleichen sich in den Repressionstatbeständen aus. Bayern hat anders als
Baden-Württemberg telefonische Anmeldungen bei Eilversammlungen zugelassen.
Ein Verstoß gegen eine Bannmeile kostet den Versammlungsleiter in Bayern
3.000 Euro, in Baden-Württemberg 20.000. Dafür dürfen sie nur in Bayern
verdeckte Filmaufnahmen auch in geschlossenen Räumen machen.
Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern. Sie
sehen Demonstrationsverbote an historisch belasteten Tagen und Orten vor.
Am 9. November gab es in Bayern keine Verbote, obwohl das neue Gesetz
bereits in Kraft ist. Die Gerichte haben die Verbote der Behörden wieder
kassiert und gesagt: Gesinnung kann nicht bestraft werden, es müssen
konkrete Sicherheitsrisiken vorliegen. Stattdessen behindern die Gesetze
die, die sich gegen die Neonazis wenden.
Wie sollte man rechten Aufmärschen denn gesetzlich Einhalt gebieten?
Wenn sie nicht gerade öffentlich den Hitlergruß zeigen, kann man
Neonaziaufmärsche nicht per Gesetz verhindern. Damit muss sich eine
Demokratie abfinden. Die Bürger sind aufgerufen, sich dagegen zu wenden,
das ist viel wichtiger. Man kann die Verantwortung nicht auf Behörden
abladen.
INTERVIEW: INGO ARZT
14 Dec 2008
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