# taz.de -- Verfassungsrichter über Versammlungsfreiheit: "Die Bürger werden eingeschüchtert"
       
       > Bayerns Versammlungsgesetz gefährdet die Versammlungsfreiheit, meint
       > Verfassungsrichter Klaus Hahnzog. 13 bayerische Organisationen haben
       > Verfassungsklage gegen das Versammlungsgesetz eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Neonaziaufmärsche ließen sich kaum per Gesetz verhindern, so Hanzog.
       
       taz: Herr Hahnzog, Baden-Württemberg und Niedersachsen nehmen sich ein
       Vorbild am umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetz. Sehen Sie das
       Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Deutschland gefährdet? 
       
       Klaus Hahnzog: Das sehe ich so, wenn Bundesländer im Zuge der
       Föderalismusreform Gesetze wie die in Stuttgart, Hannover und München
       erlassen oder erlassen wollen. Da kommen Beschränkungen, äußerst
       bedenkliche Vorschriften. Eine Unzahl von Straftatbeständen und
       Ordnungswidrigkeiten runden die Sache ab.
       
       Wie bedenklich denn? 
       
       So bedenklich, dass 13 bayerische Organisationen in Karlsruhe gegen das
       Versammlungsgesetz klagen, darunter auch die bayerische
       Polizeigewerkschaft. Mir ist dabei extrem wichtig: Es geht nicht um
       einzelne Vorschriften, sondern um das System dieser Gesetze, das nur die
       Behörden bevorzugt. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Die
       Versammlungsfreiheit als zentrales Grundrecht unserer Demokratie darf nicht
       durch Maßnahmen beschränkt werden, die einschüchtern. Die Bürger müssen
       unbefangen ihre Meinung äußern können.
       
       Und das können sie mit den neuen Versammlungsgesetzen nicht mehr? 
       
       Demonstranten dürfen danach zum Beispiel keinen paramilitärischen Eindruck
       wecken, etwa durch Trommeln. Dieses Verbot verstößt gegen den Grundsatz der
       Normenklarheit: Jeder muss in einem Gesetz erkennen können, warum er vom
       Staat beschränkt wird. Auch die Behörden müssen wissen, wo ihre Grenzen
       sind. Der Höhepunkt ist, dass jeder Demonstrationsteilnehmer, der diese
       völlig unklaren Vorschriften verletzt, in Baden-Württemberg mit bis zu zwei
       Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bedroht wird. Bayern hat da immerhin nur
       eine Ordnungswidrigkeit eingeführt.
       
       Noch mehr Beispiele? 
       
       Nehmen Sie das absolute Anwesenheitsrecht der Polizei. Sie will auf jeden
       Fall bei Versammlungen in geschlossenen Räumen dabei sein dürfen, auch wenn
       keinerlei Sicherheitsbedenken bestehen. Das ist ein Verstoß gegen die
       Unbefangenheit der Leute. Wenn sie wissen, dass Polizei da ist, werden
       manche ihre Meinung nicht äußern. Die Veranstalter müssen wiederum ihre
       persönlichen Daten und die der Ordner den Landratsämtern angeben. Das Amt
       kann mit den Daten nichts anfangen, ohne einen Austausch mit anderen
       Behörden bis hin zum Verfassungsschutz. Das wird einfach vorausgesetzt. Von
       den insgesamt 22 Vorschriften des bayerischen Gesetzes stellen allein 14
       Verschärfungen dar.
       
       Hat Bayern oder hat Baden-Württemberg das rigidere Gesetz vorgelegt? 
       
       Die gleichen sich in den Repressionstatbeständen aus. Bayern hat anders als
       Baden-Württemberg telefonische Anmeldungen bei Eilversammlungen zugelassen.
       Ein Verstoß gegen eine Bannmeile kostet den Versammlungsleiter in Bayern
       3.000 Euro, in Baden-Württemberg 20.000. Dafür dürfen sie nur in Bayern
       verdeckte Filmaufnahmen auch in geschlossenen Räumen machen.
       
       Eigentlich sollten die Gesetze Aufmärsche von Neonazis verhindern. Sie
       sehen Demonstrationsverbote an historisch belasteten Tagen und Orten vor. 
       
       Am 9. November gab es in Bayern keine Verbote, obwohl das neue Gesetz
       bereits in Kraft ist. Die Gerichte haben die Verbote der Behörden wieder
       kassiert und gesagt: Gesinnung kann nicht bestraft werden, es müssen
       konkrete Sicherheitsrisiken vorliegen. Stattdessen behindern die Gesetze
       die, die sich gegen die Neonazis wenden.
       
       Wie sollte man rechten Aufmärschen denn gesetzlich Einhalt gebieten? 
       
       Wenn sie nicht gerade öffentlich den Hitlergruß zeigen, kann man
       Neonaziaufmärsche nicht per Gesetz verhindern. Damit muss sich eine
       Demokratie abfinden. Die Bürger sind aufgerufen, sich dagegen zu wenden,
       das ist viel wichtiger. Man kann die Verantwortung nicht auf Behörden
       abladen.
       
       INTERVIEW: INGO ARZT
       
       14 Dec 2008
       
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