# taz.de -- Überstunden vor Gericht
> Die GEW Niedersachsen hat dreizehn Lehrer:innen dabei unterstützt, gegen
> das Land Niedersachsen zu klagen, weil ihre Arbeitsbelastung zu hoch ist.
> Ende März beginnt das erste Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
(IMG) Bild: Keine Zeit mehr: Mit der Aufgabenlast an Schulen steigt auch die Arbeitszeit für Lehrer:innen
Von Nadine Conti
Frank Post ist Schulleiter an einer hannoverschen Grundschule und arbeitet
53 Stunden in der Woche – im Durchschnitt, nicht zu Spitzenzeiten. Das hat
die Arbeitszeitstudie ergeben, die von der Uni Göttingen im Auftrag der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen schon 2015/2016
durchgeführt wurde.
Frank Post war einer der über 2.500 Lehrer:innen, die damals ein Jahr lang
penibel ihre Arbeitszeiten erfassten. Und einer von 13 Lehrkräften an
Grundschulen und Gymnasien, die dann mit Hilfe der GEW vor zwei Jahren
Klage gegen ihren Dienstherren, das Land Niedersachsen, einreichten.
Jetzt soll diese endlich vor dem Verwaltungsgericht in Hannover verhandelt
werden. Im Mai steht ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in
Osnabrück an, die anderen elf sind noch nicht terminiert. Die
GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth und der zuständige Fachanwalt Dr. Ralph
Heiermann geben sich sehr optimistisch, was die Klageaussichten angeht.
Ihrer Auffassung nach spielen ihnen zwei Umstände in die Hände: Erstens,
dass eine vom Kultusministerium eingesetzte Arbeitszeitkommission die
Ergebnisse der Göttinger Studie im Großen und Ganzen anerkannt hat und zur
Grundlage für die Beratungen von Entlastungsmaßnahmen gemacht hat.
Und zweitens, dass das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union
(EuGH) zur Arbeitszeiterfassung, die Beweislast noch einmal deutlich
Richtung Dienstherr verschoben hat – der muss nämlich eigentlich dafür
sorgen, dass Arbeitszeiten erfasst werden und kann es nicht seinen
Angestellten als Nachteil anlasten, wenn deren Überstunden nicht einmal
erfasst werden.
Wenn das Land oder die Landesschulbehörde nun also behaupten möchten, so
viel würden Lehrer ja doch nicht arbeiten oder sie müssten sich nur besser
organisieren – dann müsste nach Auffassung der Gewerkschaft auch das Land
darlegen, wie und wann die zahllosen Aufgaben denn realistischerweise zu
bewältigen wären. Eine solche Kalkulation gibt es aber bisher nicht.
Und dass die Aufgabenlast in den vergangenen zehn Jahren massiv gestiegen
ist, macht Musterkläger Frank Post auch noch einmal deutlich: Inklusion und
Ganztagsbetrieb sind da die großen Stichwörter. Aber auch die endlosen
Gespräche, die zum Beispiel für Bauvorhaben bei der Gebäudesanierung fällig
werden oder im Zuge der Digitalisierung, wenn er mit den drei verschiedenen
Anbietern für die technischen Geräte an seiner Schule verhandeln muss. All
dies sind Aufgaben, die früher so nicht anfielen. Und demnächst darf er
auch noch die Kontrolle der Impfpässe seiner Schüler organisieren. Und Post
betont, dass sich das Phänomen nicht auf Schulleitungen beschränkt: Alle
Kolleg:innen arbeiten mehr Stunden, als im Vertrag vorgesehen.
Nun ist es nicht so, dass das Kultusministerium überhaupt nicht reagiert
hätte: Im vergangenen Jahr legte der Minister einen 11-Punkte-Plan vor. Der
Gewerkschaft und ihren Klägern gehen die darin vereinbarten
Entlastungsmaßnahmen allerdings nicht weit genug. Zudem seien sie zu
unverbindlich und auf einen zu langen Zeitraum gestreckt.
Wenn die Klage Erfolg hat, bekommt Kultusminister Grant Hendrik Tonne
allerdings ein riesiges Problem. Die Unterrichtsversorgung gilt in
Niedersachsen an vielen Schulen schon jetzt als unzureichend, vakante
Stellen sind kaum zu füllen, der Bewerbermarkt ist leer gefegt.
Da ist wenig Spielraum für eine spürbare Entlastung, geschweige denn einen
rückwirkenden Ausgleich der schon geleisteten Überstunden. Darauf haben die
Kläger:innen nämlich auch geklagt: Freizeitausgleich oder Geld für die
schon geleisteten Stunden. Theoretisch wäre es damit für manche wohl
möglich, ein dreiviertel Jahr früher in Pension zu verschwinden.
Dass dies kaum auszugleichen ist, ist natürlich auch der GEW bewusst: Man
hätte gern eine politische Lösung für alle Lehrkräfte und nicht nur eine
juristische für die 13 Kläger, sagt Pooth. Aber bisher habe sich da einfach
zu wenig bewegt. Und die vorhandenen Kräfte in den Burn-out zu treiben sei
ja nun ganz sicher auch keine Lösung.
Wenn das niedersächsische Beispiel Schule macht, ist Tonne allerdings nicht
der Einzige, der ein Problem hat, glaubt Pooth. Mit der Pilotstudie zur
Überstundenbelastung hat Niedersachsen schon einmal eine Vorreiterrolle
eingenommen, die Verfahren würden von den anderen Landesverbänden
aufmerksam verfolgt. In den anderen Bundesländern dürfte die
Arbeitsbelastung kaum geringer ausfallen.
Das niedersächsische Kultusministerium verwies schmallippig auf den
11-Punkte-Plan – und die rund hundert Euro, die Lehrer:innen an Grund-,
Haupt- und Realschulen ab August mehr bekommen.
4 Mar 2020
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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