# taz.de -- Überstunden vor Gericht
       
       > Die GEW Niedersachsen hat dreizehn Lehrer:innen dabei unterstützt, gegen
       > das Land Niedersachsen zu klagen, weil ihre Arbeitsbelastung zu hoch ist.
       > Ende März beginnt das erste Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
       
 (IMG) Bild: Keine Zeit mehr: Mit der Aufgabenlast an Schulen steigt auch die Arbeitszeit für Lehrer:innen
       
       Von Nadine Conti
       
       Frank Post ist Schulleiter an einer hannoverschen Grundschule und arbeitet
       53 Stunden in der Woche – im Durchschnitt, nicht zu Spitzenzeiten. Das hat
       die Arbeitszeitstudie ergeben, die von der Uni Göttingen im Auftrag der
       Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen schon 2015/2016
       durchgeführt wurde.
       
       Frank Post war einer der über 2.500 Lehrer:innen, die damals ein Jahr lang
       penibel ihre Arbeitszeiten erfassten. Und einer von 13 Lehrkräften an
       Grundschulen und Gymnasien, die dann mit Hilfe der GEW vor zwei Jahren
       Klage gegen ihren Dienstherren, das Land Niedersachsen, einreichten.
       
       Jetzt soll diese endlich vor dem Verwaltungsgericht in Hannover verhandelt
       werden. Im Mai steht ein weiteres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in
       Osnabrück an, die anderen elf sind noch nicht terminiert. Die
       GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth und der zuständige Fachanwalt Dr. Ralph
       Heiermann geben sich sehr optimistisch, was die Klageaussichten angeht.
       
       Ihrer Auffassung nach spielen ihnen zwei Umstände in die Hände: Erstens,
       dass eine vom Kultusministerium eingesetzte Arbeitszeitkommission die
       Ergebnisse der Göttinger Studie im Großen und Ganzen anerkannt hat und zur
       Grundlage für die Beratungen von Entlastungsmaßnahmen gemacht hat.
       
       Und zweitens, dass das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union
       (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung, die Beweislast noch einmal deutlich
       Richtung Dienstherr verschoben hat – der muss nämlich eigentlich dafür
       sorgen, dass Arbeitszeiten erfasst werden und kann es nicht seinen
       Angestellten als Nachteil anlasten, wenn deren Überstunden nicht einmal
       erfasst werden.
       
       Wenn das Land oder die Landesschulbehörde nun also behaupten möchten, so
       viel würden Lehrer ja doch nicht arbeiten oder sie müssten sich nur besser
       organisieren – dann müsste nach Auffassung der Gewerkschaft auch das Land
       darlegen, wie und wann die zahllosen Aufgaben denn realistischerweise zu
       bewältigen wären. Eine solche Kalkulation gibt es aber bisher nicht.
       
       Und dass die Aufgabenlast in den vergangenen zehn Jahren massiv gestiegen
       ist, macht Musterkläger Frank Post auch noch einmal deutlich: Inklusion und
       Ganztagsbetrieb sind da die großen Stichwörter. Aber auch die endlosen
       Gespräche, die zum Beispiel für Bauvorhaben bei der Gebäudesanierung fällig
       werden oder im Zuge der Digitalisierung, wenn er mit den drei verschiedenen
       Anbietern für die technischen Geräte an seiner Schule verhandeln muss. All
       dies sind Aufgaben, die früher so nicht anfielen. Und demnächst darf er
       auch noch die Kontrolle der Impfpässe seiner Schüler organisieren. Und Post
       betont, dass sich das Phänomen nicht auf Schulleitungen beschränkt: Alle
       Kolleg:innen arbeiten mehr Stunden, als im Vertrag vorgesehen.
       
       Nun ist es nicht so, dass das Kultusministerium überhaupt nicht reagiert
       hätte: Im vergangenen Jahr legte der Minister einen 11-Punkte-Plan vor. Der
       Gewerkschaft und ihren Klägern gehen die darin vereinbarten
       Entlastungsmaßnahmen allerdings nicht weit genug. Zudem seien sie zu
       unverbindlich und auf einen zu langen Zeitraum gestreckt.
       
       Wenn die Klage Erfolg hat, bekommt Kultusminister Grant Hendrik Tonne
       allerdings ein riesiges Problem. Die Unterrichtsversorgung gilt in
       Niedersachsen an vielen Schulen schon jetzt als unzureichend, vakante
       Stellen sind kaum zu füllen, der Bewerbermarkt ist leer gefegt.
       
       Da ist wenig Spielraum für eine spürbare Entlastung, geschweige denn einen
       rückwirkenden Ausgleich der schon geleisteten Überstunden. Darauf haben die
       Kläger:innen nämlich auch geklagt: Freizeitausgleich oder Geld für die
       schon geleisteten Stunden. Theoretisch wäre es damit für manche wohl
       möglich, ein dreiviertel Jahr früher in Pension zu verschwinden.
       
       Dass dies kaum auszugleichen ist, ist natürlich auch der GEW bewusst: Man
       hätte gern eine politische Lösung für alle Lehrkräfte und nicht nur eine
       juristische für die 13 Kläger, sagt Pooth. Aber bisher habe sich da einfach
       zu wenig bewegt. Und die vorhandenen Kräfte in den Burn-out zu treiben sei
       ja nun ganz sicher auch keine Lösung.
       
       Wenn das niedersächsische Beispiel Schule macht, ist Tonne allerdings nicht
       der Einzige, der ein Problem hat, glaubt Pooth. Mit der Pilotstudie zur
       Überstundenbelastung hat Niedersachsen schon einmal eine Vorreiterrolle
       eingenommen, die Verfahren würden von den anderen Landesverbänden
       aufmerksam verfolgt. In den anderen Bundesländern dürfte die
       Arbeitsbelastung kaum geringer ausfallen.
       
       Das niedersächsische Kultusministerium verwies schmallippig auf den
       11-Punkte-Plan – und die rund hundert Euro, die Lehrer:innen an Grund-,
       Haupt- und Realschulen ab August mehr bekommen.
       
       4 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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