# taz.de -- UN-Tribunal für Dusko Tadi zuständig
       
       > ■ Das Gericht beschließt einen weitreichenden Schutz der Zeugen.
       > Einschüchterungsversuche und Racheakte sollen verhindert werden. Erstmals
       > wird Vergewaltigung als Kriegsverbrechen angeklagt
       
       Den Haag (dpa/taz) Der von Deutschland ausgelieferte Serbe Dusko Tadić muß
       sich als erster mutmaßlicher Kriegsverbrecher seit den Nürnberger Prozessen
       vor einem internationalen Tribunal verantworten. Das UN-Tribunal für das
       ehemalige Jugoslawien in Den Haag erklärte sich gestern in seinem Fall für
       zuständig. Der Prozeß gegen ihn wird voraussichtlich im Herbst beginnen.
       
       Auf Antrag des Anklägers beschloß das Tribunal außerdem einen
       weitreichenden Zeugenschutz. Dadurch sollen Einschüchterungsversuche und
       Racheakte erschwert werden. So dürfen sechs Zeugen ihre Namen geheimhalten
       und ihre Aussagen hinter verschlossenen Türen machen. Die Zeugen dürfen
       auch nicht gefilmt oder fotografiert werden. Die Protokolle der Aussagen
       werden jedoch anschließend veröffentlicht.
       
       Einige Zeugen sollen vor Gericht so abgeschirmt werden, daß Tadić sie nicht
       sehen kann. Die ehemaligen Häftlinge im Lager Omarska in Bosnien würden
       eine erneute Konfrontation mit ihrem früheren Aufseher nach Ansicht der
       Richter nicht verkraften. Die sogenannte Zeugin „F“, die Tadić vorwirft,
       sie brutal vergewaltigt zu haben, hatte bereits angekündigt, sie werde nur
       unter diesen Bedingungen vor Gericht erscheinen. Ihre Aussage ist für die
       Anklagebehörde besonders wichtig, da diese erstmals vor einem
       internationalen Tribunal Vergewaltigungen nachweisen will.
       
       Die Verteidiger von Tadić hatten aus formalen Gründen eine Einstellung des
       Verfahrens beantragt. Hauptverteidiger Michail Wladimiroff hatte
       argumentiert, daß das Tribunal rechtlich keine Basis habe. Seine Gründung
       vor zwei Jahren hätte nur von der UN- Vollversammlung beschlossen werden
       können, nicht aber – wie geschehen – vom Weltsicherheitsrat. Die
       Vorsitzende Richterin Gabrielle Kirk McDonald wies dies jedoch als
       politische Frage zurück, über die das Tribunal nicht entscheiden könne.
       
       Bis zum Prozeßbeginn müssen die Richter noch über andere Anträge der
       Verteidigung entscheiden. So sollen alle von der Bundesanwaltschaft in
       Karlsruhe gesammelten Beweise für Verbrechen von Tadić ausgeschlossen
       werden.
       
       Der Anfang 1994 in München festgenommene Tadić war im April dieses Jahres
       von Deutschland an das Tribunal ausgeliefert worden. Er ist angeklagt, 1992
       im Lager Omarska mindestens 13 muslimische Zivilisten ermordet zu haben.
       Außerdem legt ihm die Anklage 16 Fälle von Vergewaltigung, Folter und
       schwerer Mißhandlung zur Last. Der 39jährige Tadić ist der einzige von 46
       Angeklagten, der sich in Den Haag in Haft befindet. gb
       
       11 Aug 1995
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) gb
       
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