# taz.de -- UN-Tribunal für Dusko Tadi zuständig
> ■ Das Gericht beschließt einen weitreichenden Schutz der Zeugen.
> Einschüchterungsversuche und Racheakte sollen verhindert werden. Erstmals
> wird Vergewaltigung als Kriegsverbrechen angeklagt
Den Haag (dpa/taz) Der von Deutschland ausgelieferte Serbe Dusko Tadić muß
sich als erster mutmaßlicher Kriegsverbrecher seit den Nürnberger Prozessen
vor einem internationalen Tribunal verantworten. Das UN-Tribunal für das
ehemalige Jugoslawien in Den Haag erklärte sich gestern in seinem Fall für
zuständig. Der Prozeß gegen ihn wird voraussichtlich im Herbst beginnen.
Auf Antrag des Anklägers beschloß das Tribunal außerdem einen
weitreichenden Zeugenschutz. Dadurch sollen Einschüchterungsversuche und
Racheakte erschwert werden. So dürfen sechs Zeugen ihre Namen geheimhalten
und ihre Aussagen hinter verschlossenen Türen machen. Die Zeugen dürfen
auch nicht gefilmt oder fotografiert werden. Die Protokolle der Aussagen
werden jedoch anschließend veröffentlicht.
Einige Zeugen sollen vor Gericht so abgeschirmt werden, daß Tadić sie nicht
sehen kann. Die ehemaligen Häftlinge im Lager Omarska in Bosnien würden
eine erneute Konfrontation mit ihrem früheren Aufseher nach Ansicht der
Richter nicht verkraften. Die sogenannte Zeugin „F“, die Tadić vorwirft,
sie brutal vergewaltigt zu haben, hatte bereits angekündigt, sie werde nur
unter diesen Bedingungen vor Gericht erscheinen. Ihre Aussage ist für die
Anklagebehörde besonders wichtig, da diese erstmals vor einem
internationalen Tribunal Vergewaltigungen nachweisen will.
Die Verteidiger von Tadić hatten aus formalen Gründen eine Einstellung des
Verfahrens beantragt. Hauptverteidiger Michail Wladimiroff hatte
argumentiert, daß das Tribunal rechtlich keine Basis habe. Seine Gründung
vor zwei Jahren hätte nur von der UN- Vollversammlung beschlossen werden
können, nicht aber – wie geschehen – vom Weltsicherheitsrat. Die
Vorsitzende Richterin Gabrielle Kirk McDonald wies dies jedoch als
politische Frage zurück, über die das Tribunal nicht entscheiden könne.
Bis zum Prozeßbeginn müssen die Richter noch über andere Anträge der
Verteidigung entscheiden. So sollen alle von der Bundesanwaltschaft in
Karlsruhe gesammelten Beweise für Verbrechen von Tadić ausgeschlossen
werden.
Der Anfang 1994 in München festgenommene Tadić war im April dieses Jahres
von Deutschland an das Tribunal ausgeliefert worden. Er ist angeklagt, 1992
im Lager Omarska mindestens 13 muslimische Zivilisten ermordet zu haben.
Außerdem legt ihm die Anklage 16 Fälle von Vergewaltigung, Folter und
schwerer Mißhandlung zur Last. Der 39jährige Tadić ist der einzige von 46
Angeklagten, der sich in Den Haag in Haft befindet. gb
11 Aug 1995
## AUTOREN
(DIR) gb
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