# taz.de -- Terror-Prozess in Österreich: Vier Jahre Haft für Islamisten
       
       > Der 22-jährige Hauptangeklagte ist für schuldig befunden worden, Mitglied
       > von al Qaida zu sein und deren Ziele propagagandistisch unterstützt zu
       > haben. Er bestreitet dies.
       
 (IMG) Bild: Mohammed Mahmoud bestreitet jedwede Unterstützung für Terrorakte
       
       WIEN taz Vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten, lautet das Urteil im
       ersten österreichischen Prozeß gegen islamistischen Terror. Mohammed
       Mahmoud, 22, wurde am Mittwoch von den Geschworenen für schuldig befunden,
       ein an die österreichische und deutsche Regierung gerichtetes Drohvideo
       angefertigt und ins Netz gestellt zu haben. Außerdem soll er Mitglied der
       al Qaida gewesen sein und deren terroristische Ziele propagandistisch
       unterstützt haben. Mahmouds 21jährige Ehefrau Mona S., der nur
       unterstützende Übersetzertätigkeiten vorgeworfen wurden, kam mit 22 Monaten
       davon. Sechs Monate haben die beiden bereits in Untersuchungshaft
       abgesessen.
       
       Obwohl der Schuldspruch der Laienrichter sich auf alle Anklagepunkte bezog
       und in einigen Punkten einstimmig erfolgte, schöpfte Richter Norbert
       Gerstberger das Strafmaß von maximal zehn Jahren nicht aus. Er hielt den
       Angeklagten ihre Jugend zugute. Der Paragraph 278b "Terroristische
       Vereinigung" des Strafgesetzbuches wurde erst vor sechs Jahren als
       Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September geschaffen und erstmals
       angewandt. Er sieht vor, dass jemand schon für seine bloße Mitgliedschaft
       in einer Terrorzelle verurteilt werden kann. Beteiligung an konkreten
       Terrorakten ist für einen Schuldspruch nicht erforderlich.
       
       Der Indizienprozeß vor dem Wiener Straflandesgericht war streckenweise
       turbulent verlaufen. Am Anfang hatte der Richter Mona S. aus dem Saal
       gewiesen, weil sie sich weigerte, ihren Ganzkörperschleier abzulegen. Sie
       berief sich dabei auf ihre religiöse Überzeugung. Ihre Aussage durfte sie
       nur schriftlich machen, da sie bis zuletzt auf der Verschleierung beharrte.
       Der Österreicher ägyptischer Herkunft, dessen Vollbart um die fülligen
       Backen noch recht schütter wirkt, rastete mehrmals aus und beschimpfte das
       Gericht, sich als Lakai des US-Imperialismus herzugeben. Er bestritt nicht,
       der sogenannten Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) anzugehören, wies
       aber jede Unterstützung für Terrorakte zurück. Die Geschworenen bekamen ein
       Video gezeigt, das der Angeklagte ins Netz gestellt und auf seiner
       Festplatte abgespeichert hatte. Darauf wird die Enthauptung von Geiseln
       durch islamistische Kidnapper gezeigt.
       
       Belege für ihre Anklage konnte die Staatsanwaltschaft reichlich vorlegen.
       Denn die Polizei hatte Monate vor der Festnahme des Paares im vergangenen
       September eine spezielle Spionagesoftware im Computer des Verdächtigen
       installiert. Einwände von Verteidiger Lennart Binder, dieser Eingriff sei
       illegal erfolgt, daher sei das Beweismaterial zu vernichten, wies der
       Richter zurück: "Die Überwachung des Email- und Internetverkehrs ist in
       rechtlich einwandfreier Weise erfolgt".
       
       Das Drohvideo, auf dem die Regierungen von Österreich und Deutschland
       aufgefordert werden, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen, hatte die
       Polizei zum verbalradikalen recher der "Islamischen Jugend Österreichs"
       geführt. Mahmoud, der sich vor Schulkameraden gerne seiner Kontakte zu al
       Qaida rühmte, war vor einigen Jahren auf eigene Faust Richtung Pakistan
       aufgebrochen. In der Schule erzählte er später, die Taliban hätten ihn dort
       einer Gehirnwäsche unterziehen wollen. In einer
       Internet-Verteidigungsschrift behauptete er, er sei nur bis in den Iran
       gekommen und dann zurückgeschickt worden. Von Aufrufen zur Tötung von
       Ungläubigen distanzierte er sich vor Gericht mehrmals und ausdrücklich.
       Auch seine Frau wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den
       friedlichen Charakter ihrer Arbeit hin: "Wir waren der Meinung, man sollte
       nicht einseitig von den USA informiert werden. Unser Ziel war es, eine
       Dienstleistung anzubieten". Ihre Aufgabe sei es gewesen, Kommuniques von
       "Widerstandsgruppen" aus dem Irak und Tschetschenien zu übersetzen.
       
       Der Verteidiger hat angedeutet, er werde Berufung und
       Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht
       rechtskräftig.
       
       13 Mar 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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