# taz.de -- Steuer gegen die Kapitalflucht
       
       > Europäische Finanzminister einigen sich auf die Besteuerung von
       > Kapitaleinkünften ab 2005. Diese erschwert die Steuerhinterziehung
       > mittels Überweisung ins Ausland erheblich. Deutschland verschiebt
       > Abgeltungssteuer ebenfalls auf 2005
       
       von KATHARINA KOUFEN
       
       Nach jahrelangem Hin- und Her gelang gestern der Durchbruch: Die 15
       Finanzminister der Europäischen Union einigten sich auf eine Richtlinie zur
       grenzüberschreitenden Besteuerung von Kapitaleinkünften. Sie sieht vor,
       dass ab 2005 Kontrollmitteilungen an die Heimatfinanzämter der Anleger
       geschickt werden. Von da an gilt eine Mindeststeuer auf Zinsen von 15
       Prozent. Von 2008 an soll ein Satz von 20 Prozent gelten, ab 2011 sind 35
       Prozent vorgesehen.
       
       Die Richtlinie soll die Steuerflucht eindämmen, hoffen die Minister. Bisher
       kann jeder sein Geld im Land seiner Wahl anlegen – und so der Steuerpflicht
       entgehen. Denn noch haben die Finanzämter keinen Zugriff auf ausländische
       Konten. Wer welche Erträge aus seinem Kapital gewinnt, geht am Fiskus
       vorbei. Anders in Deutschland: Hier führen die Banken automatisch 30
       Prozent von Kapitalerträgen ans Finanzamt ab. Steuerfrei bleibt ein
       Freibetrag von 1.550 Euro. Am Jahresende wird diese Pauschale dann mit der
       Einkommensteuer verrechnet. So zahlt letztlich jeder seinen
       Einkommensteuersatz auch auf die Kapitalerträge.
       
       Grund für den jahrelangen Streit: Einige EU-Länder und die Schweiz gelten
       als Steuerparadiese und wollen dies auch bleiben. Mit einer einheitlichen
       EU-Richtlinie gehe ihnen Kapital aus dem Ausland verloren, so die
       Befürchtung. In der Schweiz ist das Bankgeheimnis dermaßen heilig, dass man
       ein Konto eröffnen kann, ohne den Namen anzugeben. Nach der neuen
       Richtlinie nun muss ein Deutscher mit einem Konto in einem anderen EU-Land
       damit rechnen, dass die Bank das Heimatfinanzamt über seine Geldanlagen
       informiert.
       
       Allerdings haben sich die Querulantenländer Österreich, Luxemburg und
       Belgien Ausnahmen ausbedungen. Sie erheben zunächst bei sich im Land eine
       Steuer auf Kapitalerträge, anstatt an ausländische Finanzämter Meldung zu
       erstatten. Der Steuersatz wird zunächst 15, von 2007 an 20 und ab 2010 dann
       35 Prozent betragen.
       
       Auf diesen Kompromiss hatten sich die EU-Länder und die Schweiz bereits im
       Januar geeinigt – doch seitdem stockte der Prozess wegen einem
       Erpressungsversuch: Italien verlangte von der EU, seinen Milchbauern
       millionenschwere Strafzahlungen für die Überproduktion von Milch zu
       stunden. Gestern nun in Luxemburg erreichte Italien die Zustimmung der
       EU-Partner dafür, musste aber auch Zugeständnisse machen.
       
       Der deutschen Regierung kam diese Verzögerung ganz gelegen: Unter Berufung
       auf Brüssel hat sie vorgestern ohne viele Tränen die geplante
       Abgeltungssteuer nach hinten verschoben – nun wohl auf 2005. Die
       umstrittene Abgabe soll pauschal mit 25 Prozent auf alle Kapitaleinkünfte
       erhoben werden.
       
       Kritiker warfen der Regierung vor, auf diese Weise die besser Verdienenden
       zu begünstigen. Sie müssen derzeit bis zum Steuerhöchstsatz von 48,5
       Prozent zahlen. Bundesfinanzminister Hans Eichel plant die Abgeltungssteuer
       zusammen mit einer Amnestie für Steuerflüchtlinge.
       
       4 Jun 2003
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) KATHARINA KOUFEN
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA