# taz.de -- Solardach in Zehlendorf: Umwelt sticht Denkmalschutz
       
       > Hausbesitzer in denkmalgeschützter Wohnsiedlung darf eine Solaranlage auf
       > dem Dach errichten, sagt das Verwaltungsgericht - für Fachjuristen ein
       > "wegweisendes Urteil".
       
 (IMG) Bild: Die Zehlendorfer dürfen auch bald putzen
       
       Was ist wichtiger: Denkmalschutz oder Umweltschutz? In Deutschland ist der
       Denkmalschutz eigentlich heilig, doch nach einem aktuellen Urteil des
       Berliner Verwaltungsgerichts könnte sich dies in Zukunft ändern. Daraus
       geht hervor, dass der Denkmalschutz zugunsten des Umweltschutzes in
       bestimmten Fällen vernachlässigt werden kann.
       
       Zwei Hausbesitzer waren vor Gericht gezogen, weil ihnen vom
       Denkmalschutzamt keine Genehmigung dafür erteilt wurde, auf ihrem
       denkmalgeschützten Haus "Am Fischtalgrund" in Zehlendorf eine Solaranlage
       zu errichten. Denn die Behörde befürchtet, dass es nicht bei der einen
       Anlage bleibt, und möchte das ursprüngliche Fassadenbild erhalten. Das
       Verwaltungsgericht sah das anders.
       
       Es kam zu dem Ergebnis, dass eine Solaranlage den originalen Charakter der
       Wohnsiedlung nicht beschädige, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts,
       Stephan Groscurth. "Schließlich führe der im Grundgesetz verankerte
       Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals
       unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen sei", so
       Groscurth in einer Mitteilung des Gerichts.
       
       Der Fachanwalt für Immobilienrecht, Detlef Koßatz, hält die Entscheidung
       für wegweisend. "Das Urteil ist relativ ungewöhnlich, weil in Deutschland
       der Denkmalschutz eigentlich sehr hoch gehalten wird", sagte er der taz. Er
       rechne damit, dass noch weitere Klagen gegen Denkmalbehörden folgen
       könnten.
       
       Die Häuser im Fischtalgrund wurden 1928 als sogenannte Versuchssiedlung für
       günstigen Wohnraum errichtet. Die Dächer sorgten schon damals für
       Aufregung. Die Planer konnten sich über die Dächergestaltung nicht einigen.
       So bekamen die Häuser im Fischtalgrund spitz zulaufende Satteldächer mit
       45-Grad-Neigung, während in der benachbarten "Waldsiedlung" nur Flachdächer
       geschaffen wurden.
       
       Die Denkmalschutzbehörde wollte nun verhindern, dass der so genannte
       "Zeugniswert" des damaligen Dächerkriegs künftig von Solaranlagen
       beeinträchtigt wird. Weil das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung ist,
       kann die Denkmalschutzbehörde gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Ob
       sie das tun wird, konnte auf taz-Anfrage niemand beantworten. Der Fall
       würde dann erneut vor dem Oberwaltungsgericht verhandelt.
       
       5 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA