# taz.de -- Senat erleichtert Wohnungsbau
       
       > Baugebote, stärkeres Vorkaufsrecht der Stadt und baurechtliche
       > Befreiungen sollen mehr Wohnraum schaffen
       
       Von Gernot Knödler
       
       Der rot-grüne Senat will dem Wohnungsbau einen Schub geben. Als erste
       Landesregierung hat er das seit drei Wochen geltende
       Baulandmobilisierungsgesetz in eine Rechtsverordnung gegossen, die das
       Bauen erleichtern soll. Dafür hat er die ganze Stadt zu einem „angespannten
       Wohnungsmarkt“ erklärt.
       
       „Die neuen Instrumente geben uns zum einen mehr Schlagkraft im Vorgehen
       gegen Spekulation und brachliegende Wohnbauflächen“, sagte Kay Gätgens,
       Leiter des Bezirksamts Eimsbüttel, der die Verordnung zusammen mit
       Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (beide SPD) vorstellte. „Zum
       anderen schaffen sie mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen.“
       
       Künftig können die Behörden leichter Baugebote aussprechen und
       Grundstückseigentümer zum Bauen zwingen. Das soll Spekulation beschränken,
       wofür auch die Hürden abgebaut werden, städtisches Vorkaufsrecht auszuüben.
       „Auf einem ansonsten leeren Grundstück einen Zaun oder einen Schuppen zu
       errichten, reicht also nicht länger, um das gemeindliche Vorkaufsrecht zu
       umgehen“, erläuterte der Senat.
       
       Ebenfalls einfacher soll es werden, Bauten durch Befreiung vom
       Bebauungsplan zu genehmigen. Das gilt etwa für Aufstockungen und Anbauten.
       Zudem sollen Grundstücke generell dichter bebaut werden können: Die
       bisherigen Obergrenzen sollen durch Orientierungswerte ersetzt werden.
       Voraussetzung sei aber, dass „gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben und
       genügend Freiflächen vorgesehen werden“.
       
       Anke Frieling von der CDU-Fraktion warnte, die neuen Spielräume würden
       „nicht in allen Teilen der Stadt auf Begeisterung stoßen“. Überdies seien
       die Bezirke mangels ausreichender Planungskapazitäten gar nicht in der
       Lage, sie zu nutzen. Andreas Breitner vom Verband Norddeutscher
       Wohnungsunternehmen lobte den Senat als Vorbild.
       
       Der Senat begründete die Verordnung damit, dass die Angebotsmieten in
       Hamburg zwischen 2007 und 2020 um 58 Prozent auf 12,44 Euro gestiegen seien
       – bundesweit nur um 49 Prozent auf 8,97 Euro. 2018 mussten Hamburger
       durchschnittlich 30,4 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden, der
       Bundesdurchschnitt lag bei 27,2 Prozent.
       
       15 Jul 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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