# taz.de -- Schadensersatz wegen Zitaten: "Heinz Erhardt gehört allen"
       
       > Der Lappan-Verlag forderte Schadensersatz von Seitenbetreibern, die
       > Heinz-Erhard-Gedichte zitieren. Die Erbengemeinschaft und Fans sind
       > empört: Jetzt rudert er zurück.
       
 (IMG) Bild: Darf sich jeder an seinen Reimen bedienen? Volksdichter Heinz Erhardt.
       
       BERLIN taz | Der Lappan-Verlag ließ letzte Woche Schadensersatzforderungen
       an Seitenbetreiber verschicken, die Heinz Erhard-Gedichte zitieren. Fans,
       Blogbetreiber und die Erbengemeinschaft zeigten sich empört: Jetzt rudert
       der Verlag zurück.
       
       Die Heinz Erhardt Erbengemeinschaft fühlte sich ins Gesäß getroffen: Man
       habe mit den rechtlichen Schritten des Lappan-Verlages, der die Rechte an
       Erhardt hält, "rein gar nichts zu tun", vermeldet die Webseite. Man sei
       nicht informiert worden und distanziere sich auch.
       
       Was war passiert? Der Lappan-Verlag hatte Schadenseratzforderungen an
       Seitenbetreiber verschickt, die Heinz Erhardt, den Volksdichter, zitiert
       hatten. Die meldeten sich daraufhin massenhaft bei der Gemeinschaft und
       äußerten ihr Unverständnis.
       
       ## Blogs zugemacht
       
       Einer dieser Fans ist [1][Oliver Stör]. Er hatte den "Regenwurm"
       wiedergegeben. 2004 war das gewesen, anlässlich des 95. Geburtstages von
       Erhard. Und jetzt kam die Schadensersatzforderung. "Das ist jetzt das
       dritte Schreiben dieser Art in einem Jahr, das war's", sagt er – er hat
       seine Blogs inzwischen zugemacht.
       
       "Ich betreibe das Bloggen jetzt seit 2002, ich habe über 5000 Artikel
       geschrieben, wenn ich eine Fehlerquote von einem Promille habe, sind immer
       noch fünf Artikel abmahnfähig." Er könne jetzt nicht bei jedem Bild, bei
       jedem Zitat im Nachhinein überprüfen, ob daran irgendwer Rechte habe. "Das
       kann ich als Privatmann nicht leisten. Bei der jetzigen Rechtslage ist mir
       das zu unsicher."
       
       "Wir waren schon überrascht von der Vehemenz der Reaktionen im Netz", sagt
       auch Klaus Kämpfe-Burghardt, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ueberreuter,
       zu der Lappan gehört. "Am Montag haben wir uns auch gefragt: Was ist denn
       da plötzlich los?"
       
       ## "Der Respekt kommt ein bisschen kurz"
       
       Lappan sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil die Verstöße gegen ihr
       Urheberrecht inzwischen in die 7.000 gehen. Das liege daran, dass
       Erhardt-Gedichte so kurz seien, aber es gebe auch das Gefühl: Der gehört
       allen. "Da kommt der Respekt ein bisschen kurz. Als Verlag sehen wir die
       Verpflichtung, unsere Autoren zu schützen", so Kämpfe-Burghardt. "In zehn
       Jahren kann man solche Verstöße vermutlich nicht mehr verfolgen, aber heute
       gibt es noch ein Unrechtsbewusstsein."
       
       Man werde nicht alle 7.000 Verstöße pauschal verfolgen, "wir wollen nicht
       die bitterbösen Buben sein", sagt er. 400 Fälle seien angeschrieben worden,
       die meisten davon Mehrfachtäter. Blogs und Foren habe man bewusst aussparen
       wollen: Wenn dem ein oder anderen versehentlich Unrecht getan worden sei,
       lasse man natürlich mit sich reden.
       
       Rechtsanwalt [2][Markus Kompa], der einen ähnlichen Fall wie Oliver Stör
       vertritt, glaubt, dass es sich nicht um hohle Worte handelt: "Die von
       Lappan beauftragte Kanzlei hat auf jede Gängelei verzichtet." Es wäre auch
       eine Abmahnung möglich gewesen, die für die Betroffenen deutlich teurer
       geworden wäre. Man spreche hier von eventuell vierstelligen Abmahnkosten.
       Das Vorgehen der Kollegen sei fair gewesen und nicht zu vergleichen mit
       anderen Fällen. Man werde sich jetzt wohl außergerichtlich einigen.
       
       ## Ein Prozess bringt Klärung
       
       Eine außergerichtliche Einigung ist für den Beteiligten wünschenswert, löst
       aber dauerhaft das Problem nicht. Nur ein Prozess brächte Klärung, was ein
       Gedicht von Erhardt heute noch wert ist. Lappan hatte sich bei seiner
       Ansetzung an den vom Journalistenverband empfohlenen Sätzen orientiert und
       diese sogar um 20 Prozent nach unten korrigiert – ob das der richtige
       Maßstab ist, ist aber fraglich.
       
       In der Literatur existiert kein Präzedenzfall, an dem man sich orientieren
       könnte, denn in der Regel scheuen sich die Rechteinhaber, vor Gericht zu
       gehen: Sie leben von jener Grauzone, die die Angst der Beklagten schürt.
       Wenn es dann doch zum Prozess kommt, ist es durchaus möglich, dass der
       Rechteinhaber in seinen Forderungen deutlich zurechtgestutzt wird. Das
       musste im Oktober letzten Jahres schmerzhaft die Musikindustrie erfahren:
       in einem Filesharing-Prozess entschied das Landgericht Hamburg einen
       Schadenseratz von [3][15 Euro pro Titel] – dabei hatten die Klägerinnen 300
       Euro gefordert.
       
       3 Aug 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://stoersignale.stoer.de/
 (DIR) [2] http://www.kanzleikompa.de/
 (DIR) [3] http://www.internet-law.de/2010/10/filesharing-nur-15-eur-schadensersatz-pro-musiktitel.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frédéric Valin
       
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