# taz.de -- Prozess um G20-Protest: Landgericht nicht hart genug
       
       > Hamburger Richter haben die U-Haft in einem G20-Prozess ausgesetzt. Die
       > Staatsanwaltschaft hält sie nun für befangen.
       
 (IMG) Bild: Sorgt für Streit vor Gericht: der G20-Protest in Hamburg
       
       Hamburg taz | Nie in der „Nachkriegsgeschichte“ seien in Hamburg solch
       schwere „Gewalt- und Sachbeschädigungshandlungen“ verübt worden wie
       während der [1][Proteste gegen den G20-Gipfel] am Morgen des 7. Juli 2017.
       Entlang der Elbchaussee und in der Großen Bergstraße habe ein „schwarz
       uniformierter Mob“ gewütet. So begründet das Hanseatische Oberlandesgericht
       (OLG), warum zwei mutmaßliche Teilnehmer des gewaltsamen Aufmarschs im
       Stadtteil Altona in Untersuchungshaft bleiben müssen.
       
       Das OLG hebt damit eine Entscheidung des Landgerichts auf. Dieses hatte
       zwei der insgesamt fünf Angeklagten am 9. November unter strengen
       Meldeauflagen freigelassen und den Vollzug der Untersuchungshaft
       ausgesetzt. Die Richter der 17. Großen Strafkammer halten die 22 und 24
       Jahre alten Männer aus Hessen zwar des schweren Landfriedensbruchs für
       dringend verdächtig. Sie müssten sehr wohl mit einer Strafe rechnen.
       Allerdings sei ihnen eine „Mittäterschaft“ im engeren Sinne wahrscheinlich
       nicht nachzuweisen.
       
       Wenige Stunden vor Beginn des G20-Gipfels waren am 7. Juli 2017 Dutzende
       schwarz gekleidete und vermummte Personen durch den Stadtteil Altona
       gezogen. Einige von ihnen hatten dabei 19 parkende Fahrzeuge in Brand
       gesteckt, weitere Fahrzeuge demoliert, Scheiben Dutzender Gebäude
       eingeworfen und Molotowcocktails gegen eine Ikea-Filiale geschleudert.
       
       Ein Sachschaden von rund einer Million Euro sei durch den „schwarz
       uniformierten Mob“ entstanden, betonen die obersten Hamburger Strafrichter.
       Mehrere Augenzeugen des Geschehens hätten Traumata erlitten und seien
       deswegen in psychischer Behandlung gewesen.
       
       In den Videos, die das Geschehen dokumentieren, sei zwar zu sehen, wie vier
       der Angeklagten im vorderen Teil der vermummten Gruppe laufen, begründete
       das Landgericht die Haftverschonung. Einer von ihnen habe eine Mülltonne
       auf die Straße gezogen, ansonsten sei nicht zu erkennen, dass die jungen
       Männer selbst Gewalttaten verübt hätten.
       
       ## „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit“
       
       Insofern seien sie wahrscheinlich nicht als „Mittäter“, sondern nur als
       „Gehilfen“ einzustufen, die die Gewalttäter „psychisch“ unterstützt hätten,
       argumentierte das Landgericht. Dies würde die zu erwartende Strafe
       abmildern. Einstweilen reiche es aus, der Fluchtgefahr mit strengen
       Meldeauflagen bei der Polizei und Entzug des Reisepasses zu begegnen.
       
       Gegen diese Entscheidung laufen OLG und Staatsanwaltschaft nun Sturm. Das
       OLG setzte den Haftbefehl schon nach wenigen Stunden wieder in Vollzug. Die
       17. Strafkammer des Landgerichts habe „die Dimension der Taten“ vollständig
       aus den Augen verloren, heißt es zur Begründung. Nun setzt die
       Staatsanwaltschaft noch eins drauf: Sie lehnt die drei Richter der 17.
       Großen Strafkammer des Landgerichts ab und hat einen Befangenheitsantrag
       eingereicht. „Es liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen
       die Unparteilichkeit der abgelehnten Richter zu rechtfertigen“, heißt es in
       dem Antrag, der der taz vorliegt.
       
       Die Richter hätten sich bereits festgelegt, sie stünden auf der Seite der
       Beschuldigten und seien nicht mehr offen für andere Argumente, führt der
       zuständige Staatsanwalt aus. Der schwarze Mob sei planvoll vorgegangen,
       sämtliche Teilnehmer des Aufmarschs müssten sich alle begangenen Taten
       zurechnen lassen. Mit ihren den Tatbeitrag der Angeklagten relativierenden
       Aussagen verhöhne die Landgerichtskammer die Opfer des Gewaltexzesses. Sie
       spiele „Leid und Schrecken“ herunter.
       
       ## Ansonsten harte Urteile
       
       Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Richtern ihr Verhalten bei der
       mündlichen Verhandlung über den Haftbefehl am 2. November vor. Die Richter
       hätten den Angeklagten dabei ein Strafmaß von „höchstens drei Jahren“ in
       Aussicht gestellt. Das belege ihre Voreingenommenheit. Schließlich fordere
       das Oberlandesgericht eine Strafe „im oberen Bereich“. Wegen schweren
       Landfriedensbruchs können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.
       
       Richter sollen „Opfer verhöhnt“ und „die Dimension der Taten vollständig
       aus dem Blick verloren“ haben – solch schneidende Kritik an der Hamburger
       Rechtsprechung mit explizitem Bezug auf die „Nachkriegszeit“ kennt man von
       offizieller Seite eigentlich nicht. Als das Landgericht etwa in den
       sechziger Jahren die Mörder des Polizeibataillons 101, die während der
       deutschen Besetzung Polens Zehntausende unschuldige Menschen erschossen
       hatten, mit Haftstrafen von drei Jahren und weniger aburteilte, regte sich
       keine Empörung. Ebenso wenig ist Kritik überliefert an der Weigerung,
       Todesurteile aus der Nazizeit oder Verurteilungen wegen „Rassenschande“
       aufzuheben. Hingenommen wurde auch, dass das Hamburger Landgericht die
       Hauptverhandlung gegen den millionenfachen SS-Massenmörder Bruno
       Streckenbach nicht eröffnete.
       
       Durch harte Urteile zeichnen sich hingegen viele der Gerichtsprozesse nach
       den Ausschreitungen beim G20-Gipfel aus. Der jetzige Bundesfinanzminister
       und damalige Erste Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, hatte damals
       öffentlich „harte Strafen“ gefordert. Ein Gericht, das sich um
       Differenzierung bemüht, scheint da keinen leichten Stand zu haben.
       
       Eigentlich sollte die Hauptverhandlung gegen die insgesamt fünf Angeklagten
       am 18. Dezember eröffnet werden. Jetzt muss zunächst eine andere Kammer des
       Landgerichts über den Befangenheitsantrag entscheiden. Sollten die Richter
       tatsächlich abgelehnt werden, müsste sich eine neue Kammer in die Akten
       einarbeiten. In diesem Fall könnte sich der Prozessbeginn verschieben,
       teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit.
       
       7 Dec 2018
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Buchen
       
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       Aires.