# taz.de -- Prozess gegen Rote Zora beginnt
       
       > Im Dezember tauchten zwei Mitglieder der „Roten Zora“ aus der Illegalität
       > auf. Jetzt stehen sie vor Gericht, unter anderem wegen der Beteiligung an
       > Sprengstoffanschlägen
       
       BERLIN taz ■ Erfolgreich entzog sich Adrienne G. 19 Jahre lang dem Zugriff
       der deutschen Ermittlungsbehörden. Diese suchten sie vergeblich wegen der
       Mitgliedschaft in der „Roten Zora“ und Beteiligung an zwei
       Sprengstoffanschlägen in den 80er-Jahren. Doch Anfang Dezember letzten
       Jahres stellte sich die 58-Jährige gemeinsam mit ihrem ebenfalls von der
       Polizei gesuchten Lebensgefährten Thomas K. (58) der Bundesanwaltschaft
       (BAW) in Karlsruhe. Mit Einwilligung der BAW setzte der Bundesgerichtshof
       die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug. Dem in Westberlin
       aufgewachsenen Thomas K. will die BAW in einem gesonderten Verfahren
       „Rädelsführerschaft“ in den „Revolutionären Zellen“ (RZ) vorwerfen.
       
       Morgen beginnt vor dem Berliner Kammergericht in der Elßholzstraße der auf
       drei Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen die Lehrerin und Fotografin
       Adrienne G. Konkret klagt die BAW sie an, „mindestens von Herbst 1986 bis
       Juni 1987“ Mitglied der „Roten Zora“ gewesen zu sein, deren
       Selbstverständnis selbst die BAW als „sozialrevolutionäre, feministische
       Befreiungsbewegung“ beschreibt. Zuerst als autonomer Teil der RZ, später
       ganz eigenständig, bekannte sich die „Rote Zora“ zwischen April 1977 und
       Februar 1988 zu insgesamt 45 Brand- und Sprengstoffanschlägen. Meist ging
       es um frauenpolitische Themen. An zwei dieser Anschläge soll laut
       Bundesanwaltschaft Adrienne G. beteiligt gewesen sein. Zum einem bei dem
       versuchten Sprengstoffanschlag am 17. Oktober 1986 auf das Gentechnische
       Institut in Berlin und zum anderen am 21. Juni 1987 auf ein Gebäude des
       Bekleidungskonzerns Adler in Aschaffenburg.
       
       Die „Rote Zora“ begründete den Anschlag mit der Unterstützung eines Streiks
       in einer Textilfabrik des Konzerns in einer Freihandelszone in Südkorea.
       Dort forderten die überwiegend weiblichen Beschäftigten höhere Löhne und
       bessere Arbeitsbedingungen. „Die deutsche Firmenleitung setzte daraufhin
       Militärpolizei und private Schlägertrupps gegen die streikenden Frauen
       ein“, schreiben „Zora“-Mitglieder in ihrem Bekennerschreiben. Mitte August
       1987 folgte eine Anschlagsserie der „Roten Zora“ auf neun Filialen von
       Adler, wobei Sachschaden in Millionenhöhe entstand. Daraufhin lenkte die
       Firmenführung gegenüber den Streikenden ein.
       
       Als Beweismittel gegen Adrienne G. führt die BAW vor allem Fotos beim Kauf
       eines von den RZ und der „Roten Zora“ als Zeitzünder benutzten speziellen
       Weckers an. In einer großangelegten Überwachungsaktion hatte damals das BKA
       bundesweit flächendeckend sämtliche Exemplare nummeriert und Käufer und
       Käuferinnen heimlich fotografiert. Doch da insbesondere die „Rote Zora“
       damals weit über das eigene linke Umfeld hinausgehende Sympathien besaß,
       warnte unter anderem die Ehefrau eines Kölner Kriminalbeamten die
       observierten Frauen. Aufgrund eines weiteren Warnanrufs konnte sich
       Adrienne G. ebenso wie Thomas K. durch rechtzeitige Flucht der eilig
       vorverlegten bundesweiten Razzia des BKA am 18. Dezember 1987 entziehen.
       Wer sie in den letzten beiden Jahrzehnten unterstützte und wo sie sich
       aufhielt, möchte Adrienne G. gerne für sich behalten. „Es ist uns nicht
       schlecht gegangen in diesen 19 Jahren“, sagt Adrienne G.
       
       Schon gar nicht, wenn man es mit den Umständen der Mehrzahl derjeniger
       vergleiche, die in dieser Zeit aus ähnlichen Gründen illegal in Europa
       lebte. „Wir hatten Platz zum Wohnen und Gelegenheit zum Arbeiten, wir
       hatten Geld zum Leben und Papiere zum Reisen, wir hatten uns, wir waren
       nicht krank und hätten es vermutlich noch eine Weile durchhalten können.“
       Doch aufgrund der nicht enden wollenden Verjährungsfristen „mussten wir uns
       entscheiden, den Rest unseres Lebens in der Illegalität zu verbringen, oder
       nach Möglichkeiten suchen, zu vertretbaren Konditionen zurückzukehren“,
       führt die 58-Jährige weiter aus. „Damit meinen wir vor allem, dass wir
       dabei nicht unsere Authentizität aufs Spiel setzen werden.“ Aber auch
       dieser neue Lebensabschnitt sei nicht ohne Risiko.
       
       Denn in den letzten Jahren gab es mehrere Prozesse gegen vermeintliche und
       ehemalige Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ und „Roten Zora“: Manche
       Verfahren endeten gegen eine Einlassung der Angeklagten mit
       Bewährungsstrafen. 2004 endete in Berlin ein sich drei Jahre hinziehender
       Prozess mit Haftstrafen von bis zu über viereinhalb Jahren. Aktuell
       befindet sich wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der „Roten Zora“ nur
       noch die 56-jährige Juliane B. aus Duisburg auf der Flucht. CHRISTOPH
       VILLINGER
       
       10 Apr 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTOPH VILLINGER
       
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