# taz.de -- PLÄDOYER: Die Freiheit infrage gestellt
       
       > Am Mittwoch entscheidet die Uni Bremen über die Zukunft der Zivilklausel
       > - und damit auch über ihr Selbstverständnis. Ein Beitrag zur aktuellen
       > Debatte
       
 (IMG) Bild: Für die Universität Bremen geht es 2012 um viel: um ihr Prestige - und um ihr Selbstverständnis
       
       Die Uni Bremen steht im 40. Jahr nach ihrer Gründung vor entscheidenden
       Weichenstellungen. Zwei für ihre Zukunft und ihr Selbstverständnis zentrale
       Entscheidungen werden noch im ersten Halbjahr getroffen.
       
       Das betrifft einmal die finanzielle Ausstattung der Universität. Bei der im
       Juni 2012 zur Entscheidung anstehenden Exzellenzinitiative von Bund und
       Ländern geht es um das Prestige, eine "Exzellenzuniversität" zu sein, aber
       auch um überlebenswichtige zehn Millionen Euro pro Jahr an Fördergeldern.
       
       Neben der Exzellenzinitiative bildet die Debatte um die sogenannte
       Zivilklausel die zweite Großdiskussion, die die Universität seit Monaten
       beschäftigt. Am Mittwoch entscheidet der Akademische Senat über die Zukunft
       dieser Klausel, in der sich die Uni 1986 selbstverpflichtet hat, "jede
       Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw.
       Zielsetzung" abzulehnen. In zahlreichen Sitzungen und Diskussionen hat im
       letzten Jahr ein Selbstvergewisserungsprozess stattgefunden, in dessen
       Zentrum die Frage stand, ob diese Klausel noch aktuell ist.
       
       Beide Entscheidungen werden die Zukunft der Universität Bremen maßgeblich
       prägen. Die Exzellenzinitiative betrifft ihre finanzielle Unabhängigkeit.
       Bei der Zivilklausel entscheidet die Universität über ihren Umgang mit
       ihrer pazifistischen Tradition, aber mehr noch über ihr Selbstverständnis
       als Wissenschaftsorganisation. In beiden Prozessen steht nichts Geringeres
       auf dem Spiel als die Autonomie der Wissenschaft.
       
       Als Reaktion auf ihre Finanzlage in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte
       sind die Universitäten gezwungen, in ihrer Mittelbeschaffung kreative Wege
       zu gehen und gesellschaftliche Unterstützungsformen auszureizen. Die
       Exzellenzinitiative ist hier ein zwar für die Universität kaum
       vermeidbarer, letztlich aber nicht unproblematischer Finanzierungsweg, weil
       er zu Vorfahrtsregeln im Forschungswettbewerb führt, in denen häufig
       wissenschaftliche Großprojekte bevorzugt werden, deren gemeinsame
       Fragestellungen dem Prinzip des "kleinsten gemeinsamen Nenners"
       verpflichtet sind. Nicht die Förderung der Einheit von innovativer
       Forschung und exzellenter Lehre, sondern drittmittelstrategische Erwägungen
       stehen im modernen Wissenschaftsbusiness regelmäßig im Vordergrund.
       
       Während die Exzellenzinitiative Forschungs- und Lehrexzellenz durch den
       Einheitsbrei kollektiver Projektdesigns zu ersetzen droht, sind die
       Drittmittelstrategien, die Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb
       öffentlicher Förderinstitutionen ausloten, häufig problematisch, weil sie
       zu engen Interessensüberscheidungen von Wissenschaft mit Wirtschaft und
       Politik führen. Es stellt sich die Frage, welchen Grenzen Verstrickungen
       von Politik und Wirtschaft mit der Wissenschaft unterliegen.
       
       Wie pragmatisch darf die moderne Wissenschaftsorganisation in ihrer
       Finanzbeschaffung verfahren, ohne dass ihre Unabhängigkeit in Gefahr ist?
       Ist es zu viel verlangt, wenn zum Beispiel der französische Philosoph
       Jacques Derrida in seinem Buch "Die unbedingte Universität" von der
       Universität fordert, dass sie nur in kritischer Distanz zur militärischen
       Staatsmacht, zu ökonomischen Mächten, zu medialen, ideologischen,
       religiösen und kulturellen Mächten ihrer gesellschaftlichen Aufgabe
       nachkommen kann?
       
       Die geltende Zivilklausel der Uni Bremen, über deren Zukunft am 25. Januar
       diskutiert werden soll, setzt an dieser Stelle der Kolonialisierbarkeit der
       Wissenschaft durch Politik und Wirtschaft eine klare Grenze: Die autonome
       Universität, so das Bekenntnis der Zivilklausel, darf nicht in militärische
       Interessen verstrickt werden. Diese Grenzziehung ist sinnvoll und wichtig,
       weil sie die Friedenspflicht des Grundgesetzes, wie sie auch in den
       Artikeln 1 und 26 des Grundgesetzes zum Ausdruck kommt, in den
       wissenschaftlichen Alltag übersetzt. Dem Friedensauftrag des Grundgesetzes
       in dieser Form nachzukommen, ist keine Beschränkung der
       Wissenschaftsfreiheit, wie manche Gegner der Zivilklausel behaupten,
       sondern befolgt im Gegenteil den Verfassungsauftrag, für eine "freie und
       unabhängige" Wissenschaft zu sorgen.
       
       Der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger hat die Kombination
       von Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit und Friedenspflicht in Form der
       Zivilklausel in einem Gutachten zu einer Zivilklausel am Karlsruher
       Institut für Technologie daher zu Recht als grundgesetzkonform bezeichnet.
       Es liegt in der Ironie der Debatte über die Zukunft der Zivilklausel an der
       Universität Bremen, dass sie erst dadurch richtig in Schwung gekommen ist,
       dass der Vorstandsvorsitzende der OHB, Marco Fuchs, im Juni letzten Jahres
       im Zuge der Diskussionen um die Stiftungsprofessur seines Unternehmens die
       Universität vor die Wahl gestellt hat, entweder die Zivilklausel zu ändern
       oder auf die Professur zu verzichten.
       
       Eine Uni, die ihren eigenen Freiheitsanspruch ernst nimmt, darf sich auf
       eine solche Forderung nicht einlassen. Sie darf sich nicht darauf
       einlassen, das Unantastbare durch den Arbeitsauftrag, die Klausel zu
       "aktualisieren", antastbar zu machen. Wenn das Ergebnis der Debatte im
       Akademischen Senat sein sollte, dass die Uni in eine Prüfung der
       "Aktualität" der Klausel eintreten wird, hat die Wissenschaftsfreiheit
       schon verloren.
       
       Die Uni würde unter wirtschaftlichem Druck ihre Autonomie in doppelter
       Hinsicht verraten: zum einen, weil sie die Grenzziehung zur
       Militärforschung aufgäbe, zum andern aber, weil sie es trotz aller
       gegenteiligen Beteuerungen zuließe, dass ein Drittmittelgeber die
       Grundlagen der Forschungsfreiheit diktiert, indem er seine Förderung davon
       abhängig macht, dass die Uni mit ihrer pazifistischen Tradition bricht. Wer
       die Zivilklausel zur Disposition stellt, gibt dem Druck eines
       Drittmittelgebers nach, verschiebt das Grundverständnis autonomer
       Wissenschaft grundlegend.
       
       Dabei gibt es im konkreten Fall keinerlei Gründe, sich von der Zivilklausel
       loszusagen. Wenn es wirklich so ist, dass die Grundlagenforschung der durch
       OHB geförderten Raumfahrtprofessur keine militärische Relevanz hat, wird es
       ein Leichtes sein, schon jetzt den Stiftungsvertrag anzupassen und durch
       einen Passus zu ergänzen, dass die Uni als Inhaberin der Rechte an den
       Forschungsergebnissen einer militärischen Nutzung derselben nicht zustimmen
       wird. Dem Ausschluss militärischer Nutzung durch einen modifizierten
       Stiftungsvertrag kann man nicht entgegenhalten, dass eine Unterscheidung
       von ziviler und militärischer Grundlagenforschung nicht möglich sei.
       
       Was "militärische Nutzung" ausmacht, ist gesetzlich bestimmt. Im Rahmen der
       Exportregulierung und des Völkerrechts gibt es langjährige
       Abgrenzungspraktiken bei "dual use"-Gütern, die sowohl zivil als auch
       militärisch genutzt werden können. An diesen Regelungen kann man sich
       ausrichten, wenn man Orientierungshilfe sucht, wann eine militärische
       Verwendung vorliegt und wann nicht. Die Zivilklausel bezieht sich
       richtigerweise auf grundlagen- und anwendungsbezogene Forschung. Sie
       schützt ohne Einschränkung die Freiheit der Wissenschaft vor
       Kolonialisierung durch wirtschaftliche und militärische Interessen. Wer sie
       "aktualisieren" möchte, passt nicht die Realität der Rechtsnorm, sondern
       die Rechtsnorm der Realität an. Das stellt die Wissenschaftsfreiheit zur
       Disposition.
       
       Eine Gegenrede von Arnim von Gleich findet sich [1][hier] 
       
       ## Andreas Fischer-Lescano
       
       39, ist Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der
       Universität Bremen. Er ist geschäftsführender Direktor des Zentrums für
       Europäische Rechtspolitik (ZERP).
       
       ## Sören Böhrnsen
       
       26, studiert an der Universität Bremen Jura und arbeitet beim Allgemeinen
       Studierendenausschuss (AStA) der Uni Bremen.
       
       22 Jan 2012
       
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