# taz.de -- „Nicht strafbar“
       
       > Die Bundesanwaltschaft erkennt gravierende Fehler im Hoyzer-Prozess und
       > fordert eine Aufhebung des Urteils
       
       LEIPZIG taz ■ Selten hat sich ein Staatsanwalt so vehement für einen
       Freispruch ins Zeug gelegt. Über eine Stunde sprach Ankläger Hartmut
       Schneider gestern in freier Rede vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und kam
       zum Schluss: „Das Berliner Urteil im Wettskandal muss aufgehoben werden,
       die Angeklagten sind freizusprechen.“ Der bestochene Schiedsrichter Robert
       Hoyzer und der Berufswetter Ante Sapina, die sich zu konspirativen
       Unterredungen im schummerigen Café King in Berlin-Charlottenburg getroffen
       hatten, sollten nach Auffassung der Bundesanwaltschaft für die erlittene
       Untersuchungshaft sogar eine Entschädigung bekommen. Mindestens zehn
       Fußballspiele hat Sapina im Jahr 2004 mit unterschiedlichem Erfolg
       manipuliert. Mal war der Schiedsrichter bestochen, mal einzelne Spieler,
       mal ging er beide Wege. Der Erfolg war aber wechselhaft, nur vier von zehn
       Partien endeten wie getippt. Mal wurde der bestochene Spieler nicht
       aufgestellt, mal wurde ein geschenkter Elfmeter verschossen, mal endete in
       einer Kombinationswette das zweite (nicht manipulierte) Spiel anders als
       gewünscht. Dass Sapina unter dem Strich überhaupt einen Gewinn einfahren
       konnte, hat er den Rieseneinnahmen beim berüchtigten Pokalerfolg von
       Paderborn gegen den Hamburger SV zu verdanken. Hier siegte der Außenseiter,
       nachdem Schiedsrichter Hoyzer zwei unberechtigte Elfmeter pfiff. Im
       November 2005 verurteilte das Landgericht Berlin Sapina zu zwei Jahren und
       neun Monaten Haft, Hoyzer erhielt vier Monate weniger. Alle sechs
       Verurteilten, die drei Brüder Sapina, die Schiedsrichter Robert Hoyzer und
       Dominik Marks sowie der Chemnitzer Fußballer Steffen Karl, gingen in
       Revision zum 5. Senat des Bundesgerichtshof (BGH), die gestern in Leipzig
       verhandelt wurde. Die Anwälte ahnten schon, dass die Ankläger diesmal auf
       ihrer Seite stehen werden. Sie überließen deshalb das erste Wort dem aus
       Karlsruhe angereisten Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider. Und der zog
       gleich mal über die Berliner Richter her, die zu sehr auf „Volkes Stimme
       und die Regenbogenpresse“ gehört hätten. Die Begründung ihres Urteils sei
       „bemerkenswert oberflächlich“ gewesen, so die harsche Einschätzung des
       Staatsanwalts. Das Strafrecht sei eindeutig überdehnt worden, um die
       Angeklagten verurteilen zu können. Schneider bestritt nicht die
       Manipulationen, er hält sie derzeit aber für „nicht strafbar“.
       
       Das Landgericht sah einen Betrug darin, dass Sapina bei der Abgabe seiner
       Wettscheine unausgesprochen mitgeteilt habe, er habe die fraglichen Spiele
       nicht manipuliert. Durch diese Täuschung habe er sich einen
       Vermögensvorteil verschafft. Für Schneider ist das jedoch „reine Fiktion“.
       Hier liege keine Täuschung vor, denn niemand erwarte bei einem derartigen
       Vertragsschluss eine solche Erklärung. „Hätte Sapina am Wettschalter
       ausdrücklich betont, dass alle Spiele sauber seien, hätte man wohl gedacht,
       er sei besoffen, und ihn wieder nach Hause geschickt“, argumentierte
       Schneider. Kein Wunder, dass die neun Verteidiger dem Staatsanwalt
       beipflichteten und ihm wortreich ihren Respekt versicherten. Doch ein
       Freispruch ist Sapina und Hoyzer damit noch lange nicht sicher, denn das
       Gericht kann seine Position ganz eigenständig bilden.
       
       Dass die Richter wohl von einem Betrug ausgehen, machte Richter Rolf Raum
       gestern deutlich. „Es ist anerkannt, dass der Käufer beim Abschluss eines
       Kaufvertrags unausgesprochen zusichert, er werde die Sache auch bezahlen.
       Genauso wichtig ist bei einem Wettvertrag doch auch die Frage, ob die
       Spiele manipuliert sind.“ Wann das Urteil verkündet wird, war bei
       Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
       
       CHRISTIAN RATH
       
       29 Nov 2006
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTIAN RATH
       
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