# taz.de -- „Nicht strafbar“
> Die Bundesanwaltschaft erkennt gravierende Fehler im Hoyzer-Prozess und
> fordert eine Aufhebung des Urteils
LEIPZIG taz ■ Selten hat sich ein Staatsanwalt so vehement für einen
Freispruch ins Zeug gelegt. Über eine Stunde sprach Ankläger Hartmut
Schneider gestern in freier Rede vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und kam
zum Schluss: „Das Berliner Urteil im Wettskandal muss aufgehoben werden,
die Angeklagten sind freizusprechen.“ Der bestochene Schiedsrichter Robert
Hoyzer und der Berufswetter Ante Sapina, die sich zu konspirativen
Unterredungen im schummerigen Café King in Berlin-Charlottenburg getroffen
hatten, sollten nach Auffassung der Bundesanwaltschaft für die erlittene
Untersuchungshaft sogar eine Entschädigung bekommen. Mindestens zehn
Fußballspiele hat Sapina im Jahr 2004 mit unterschiedlichem Erfolg
manipuliert. Mal war der Schiedsrichter bestochen, mal einzelne Spieler,
mal ging er beide Wege. Der Erfolg war aber wechselhaft, nur vier von zehn
Partien endeten wie getippt. Mal wurde der bestochene Spieler nicht
aufgestellt, mal wurde ein geschenkter Elfmeter verschossen, mal endete in
einer Kombinationswette das zweite (nicht manipulierte) Spiel anders als
gewünscht. Dass Sapina unter dem Strich überhaupt einen Gewinn einfahren
konnte, hat er den Rieseneinnahmen beim berüchtigten Pokalerfolg von
Paderborn gegen den Hamburger SV zu verdanken. Hier siegte der Außenseiter,
nachdem Schiedsrichter Hoyzer zwei unberechtigte Elfmeter pfiff. Im
November 2005 verurteilte das Landgericht Berlin Sapina zu zwei Jahren und
neun Monaten Haft, Hoyzer erhielt vier Monate weniger. Alle sechs
Verurteilten, die drei Brüder Sapina, die Schiedsrichter Robert Hoyzer und
Dominik Marks sowie der Chemnitzer Fußballer Steffen Karl, gingen in
Revision zum 5. Senat des Bundesgerichtshof (BGH), die gestern in Leipzig
verhandelt wurde. Die Anwälte ahnten schon, dass die Ankläger diesmal auf
ihrer Seite stehen werden. Sie überließen deshalb das erste Wort dem aus
Karlsruhe angereisten Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider. Und der zog
gleich mal über die Berliner Richter her, die zu sehr auf „Volkes Stimme
und die Regenbogenpresse“ gehört hätten. Die Begründung ihres Urteils sei
„bemerkenswert oberflächlich“ gewesen, so die harsche Einschätzung des
Staatsanwalts. Das Strafrecht sei eindeutig überdehnt worden, um die
Angeklagten verurteilen zu können. Schneider bestritt nicht die
Manipulationen, er hält sie derzeit aber für „nicht strafbar“.
Das Landgericht sah einen Betrug darin, dass Sapina bei der Abgabe seiner
Wettscheine unausgesprochen mitgeteilt habe, er habe die fraglichen Spiele
nicht manipuliert. Durch diese Täuschung habe er sich einen
Vermögensvorteil verschafft. Für Schneider ist das jedoch „reine Fiktion“.
Hier liege keine Täuschung vor, denn niemand erwarte bei einem derartigen
Vertragsschluss eine solche Erklärung. „Hätte Sapina am Wettschalter
ausdrücklich betont, dass alle Spiele sauber seien, hätte man wohl gedacht,
er sei besoffen, und ihn wieder nach Hause geschickt“, argumentierte
Schneider. Kein Wunder, dass die neun Verteidiger dem Staatsanwalt
beipflichteten und ihm wortreich ihren Respekt versicherten. Doch ein
Freispruch ist Sapina und Hoyzer damit noch lange nicht sicher, denn das
Gericht kann seine Position ganz eigenständig bilden.
Dass die Richter wohl von einem Betrug ausgehen, machte Richter Rolf Raum
gestern deutlich. „Es ist anerkannt, dass der Käufer beim Abschluss eines
Kaufvertrags unausgesprochen zusichert, er werde die Sache auch bezahlen.
Genauso wichtig ist bei einem Wettvertrag doch auch die Frage, ob die
Spiele manipuliert sind.“ Wann das Urteil verkündet wird, war bei
Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
CHRISTIAN RATH
29 Nov 2006
## AUTOREN
(DIR) CHRISTIAN RATH
## ARTIKEL ZUM THEMA