# taz.de -- Netanjahu sieht sich schuldlos
       
       > Der Regierungschef tritt in seinem Prozess in Jerusalem wegen Bestechung
       > auf
       
       Einige Unterstützer*innen von Benjamin Netanjahu versammelten sich am
       Montag vor dem Jerusalemer Bezirksgericht. Sie trugen Schilder mit der
       Aufschrift „Der Staat Israel gegen Benjamin Netanjahu“ und „Möge der
       Angeklagte auferstehen“. Doch ansonsten blieb es diesmal ruhig an dem Tag,
       an dem Netanjahu und seine Anwält*innen ihre Verteidigung vorlegten in
       dem Prozess wegen Bestechung, Betrug und Vertrauensbruch gegen den
       Ministerpräsidenten.
       
       Netanjahu habe der Verteidigungsschrift nichts hinzuzufügen, sagte dieser
       und plädierte damit auf nicht schuldig. Seine Anwält*innen zielten in
       ihren Verteidigungsreden vor allem auf mögliche Fehler bei der Einleitung
       der Ermittlungen ab.
       
       Nach israelischem Recht muss der Generalstaatsanwalt eine Untersuchung
       gegen den Ministerpräsidenten genehmigen. Zwar zweifelt keine der Seiten
       daran, dass Generalstaatsanwalt Avichai Mendelblit diese Genehmigung auch
       erteilt hat. Doch die Anwält*innen argumentieren, dass dies in
       schriftlicher, nicht nur in mündlicher Form hätte erfolgen müssen. Das
       israelische Gesetz definiert die Form laut Amnon Reichman, Professor für
       öffentliches Recht an der Universität Haifa, nicht genauer.
       
       Mit dieser Argumentation stoßen die Anwält*innen in ein Horn, in das
       auch Netanjahu und seine Unterstützer*innen seit Beginn der
       Ermittlungen blasen: Sie vergleichen den Prozess mit einer Hexenjagd
       vonseiten der Medien, der Polizei und des Justizsystems gegen einen ihn
       nicht genehmen Politiker.
       
       In den nächsten Tagen dürfte das Gericht über das weitere Vorgehen
       entscheiden. Für den Regierungschef wird dabei wohl die Frage des
       Zeitpunkts, an dem die Zeug*innenbefragungen beginnen, von zentraler
       Bedeutung sein. Netanjahu steckt mitten im Wahlkampf, am 23. März finden in
       Israel vorgezogene Parlamentswahlen statt.
       
       Entscheidend für Netanjahus politische Zukunft könnte auch die Frequenz der
       Verhandlungstage werden. Sollte das Gericht die Absicht verkünden, mehrmals
       pro Woche tagen zu wollen, wird die Frage aufkommen, ob Netanjahu unter
       diesen Bedingungen noch in der Lage sein wird, seine politischen Pflichten
       als Ministerpräsident des Landes zu erfüllen.
       
       Die Höchststrafe für Bestechung beträgt in Israel zehn Jahre. Drei Jahre
       drohen bei Betrug und Vertrauensbruch.
       
       Judith Poppe
       
       9 Feb 2021
       
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