# taz.de -- ■ Prozeß: Doping an sich ist nicht strafbar. Das gilt allerdings nicht, wenn Minderjährigen ohne deren Wissen Präparate verabreicht werden: Neid auf die Erfolge der DDR?
       
       „Die Mädchen sollen doch hier schwimmen und nicht singen“, beschied der
       Trainer Rolf Gläser bei den Olympischen Spielen 1976 in Montreal neugierige
       Journalisten, die sich nach den seltsam tiefen Stimmen seiner Athletinnen
       erkundigten. Gläser (58), von der Schwimmerin Christiane Knacke später als
       „einer der schärfsten Anabolika-Trainer der DDR“ bezeichnet, sitzt beim
       Berliner Dopingprozeß auf der Anklagebank.
       
       „Es geht hier nicht um Doping, es geht darum, daß hier Revanche genommen
       wird, weil die DDR im Sport gewonnen hat, weil sie besser war als die alte
       Bundesrepublik“, sagt Egon Krenz. Der ehemalige Staatsratsvorsitzende, der
       seit 1983 im Politbüro der SED für den Sport zuständig war, findet sich
       beim Prozeß vor dem Landgericht Moabit, wie zahlreiche andere hohe
       Funktionäre des DDR-Sports, gern als Zuhörer ein.
       
       „Die bisherige Anwendung von anabolen Hormonen hat bei zahlreichen Frauen,
       insbesondere aber im Schwimmsport (...) zu irreversiblen Schäden geführt.
       Zum Beispiel Vermännlichungserscheinung wie Zunahme der Körperbehaarung,
       Stimmveränderungen und Triebstörungen“, teilte Manfred Höppner,
       stellvertretender Leiter des Sportmedizinischen Dienstes der DDR, in seiner
       Eigenschaft als „IM Technik“ 1977 dem MfS Erfahrungen aus zehn Jahren
       Dopingprogramm mit. Höppner fungiert im Prozeß als eine Art Kronzeuge.
       
       Wenn es um Doping geht, werden gern diverse Dinge vermischt, und Egon Krenz
       ist das beste Beispiel dafür, wie man mit einer wilden Melange aus
       sportrechtlichen, strafrechtlichen, politischen und moralischen Komponenten
       kaltblütige Karrieristen in verfolgte Märtyrer umdefinieren kann. Dabei hat
       Krenz recht: Es geht in Berlin nicht um Doping, sondern darum, daß vier
       Trainern und zwei Sportmedizinern – aufgrund von Strafanträgen von
       DDR-Sportlerinnen und gemäß dem Recht der DDR – der Prozeß gemacht wird,
       weil sie Minderjährigen ohne deren Wissen massiv gesundheitsschädliche
       Präparate verabreicht haben sollen. Es besteht kein Zweifel daran, daß dies
       gängige Praxis in der DDR war, die Frage ist nur, ob die Taten den
       Angeklagten im einzelnen nachweisbar sind.
       
       Die offenkundige Strategie der Verteidigung, ihre Mandanten durch Verweis
       auf Dopinggepflogenheiten in den westlichen Ländern reinzuwaschen, geht
       somit ins Leere. Doping an sich ist nicht strafbar. Wenn ein Athlet
       literweise Hustensaft schluckt, um sich mit Ephedrin aufzuputschen, dann
       verstößt er gegen sportrechtliche Bestimmungen. Ein Fall für die Justiz
       wird die Sache erst, wenn das Arzneimittelgesetz oder andere Rechte
       verletzt sind. So wie im Fall des Leichtathletiktrainers Jochen Spilker,
       der 1994 zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Anfang der
       80er Jahren im westfälischen Hamm Sprinterinnen mit Anabolika gefüttert
       hatte, die auf dem deutschen Markt verboten waren.
       
       Der Unterschied liegt darin, daß in den westlichen Ländern erwachsene
       Sportler gemeinsam mit skrupellosen Trainern und willfährigen Medizinern
       selbstverantwortlich entschieden, sich mit Dopingmitteln vollzustopfen, und
       die Risiken bewußt in Kauf nahmen. In einem Dokumentarfilm über den
       schwedischen Diskuswerfer Ricky Bruch („Nur von Knackwurst schafft man
       keine 70 Meter“) gibt es eine Szene, in der in den frühen 80er Jahren eine
       junge Diskuswerferin ins Trainingscamp kommt. Bruch öffnet seinen mit
       Medikamenten prallgefüllten Koffer und hält der Athletin zwei Hände voll
       Tabletten unter die Nase. „Das mußt du jeden Tag schlucken, wenn du es zu
       etwas bringen willst“, sagt Bruch. Einige Wochen später ist die
       Diskuswerferin nicht mehr da.
       
       Diese Möglichkeit auszusteigen, hatten Sportlerinnen in einem
       flächendeckenden staatlich organisierten und kontrollierten Dopingsystem
       wie dem der DDR kaum. Höppner berichtet der Stasi zum Beispiel über den
       Fall des 18jährigen Sprinttalents Martina Blos. Diese wollte 1976 das
       Märchen von den Vitamintabletten nicht mehr glauben, und sie hatte guten
       Grund dazu. Höppner berichtet dem MfS, „daß diese zum Rasieren gezwungen
       ist, die Oberschenkel an der Innenseite stark behaart sind und die
       Schamhaare bereits bis in die Nabelgegend reichen“. Blos erklärte, ihre
       Karriere beenden zu wollen, und bekam von der Klubleitung des TSC Berlin
       „die Alternative gestellt, entweder sie bleibt weiterhin im Leistungssport
       oder es wird ihr jegliche Unterstützung, auch in bezug auf die Ablegung
       ihres Abiturs in zwei Jahren, versagt.“ Höppner hält sich zugute, dafür
       gesorgt zu haben, daß Martina Blos trotz Laufbahnende ihr Abiturzeugnis
       bekam.
       
       Chancen auf Widerstand hatten die Sportlerinnen nur, wenn sie sich
       kollektiv gegen die Virilisierung durch Anabolika und Testosteronpräparate
       wehrten, wie die Ruderinnen und Skilangläuferinnen. Mit diesen gab es
       jahrelang „Probleme“ (IM Technik), weil sie um keinen Preis aussehen
       wollten wie ihre sowjetischen oder bulgarischen Kolleginnen. Laut Höppner
       wurde auch in diesen Fällen überlegt, den Widerspenstigen die Präparate „in
       Getränken oder durch Mischung mit Vitaminspritzen“ ohne deren Wissen
       zuzuführen. Es gibt keinen Anlaß, die für diese Vorgänge verantwortlichen
       Trainer und Mediziner in irgendeiner Weise zu entschuldigen, auch wenn sie
       sich heute gern als hilflose Befehlsempfänger stilisieren lassen. Für sie
       war es jederzeit möglich auszusteigen, und es gibt etliche, die das –
       freiwillig oder unfreiwillig – auch taten, dafür allerdings eine exponierte
       Stellung im sportlichen Olymp gegen einen glanzlosen Posten in den
       Niederungen der DDR-Gesellschaft eintauschten.
       
       Äußerst unangenehm wird es allerdings da, wo in westlichen Ländern solche
       Enthüllungen und Prozesse dazu mißbraucht werden, in ungehemmter
       Kriegsgewinnlermanier nach den Medaillen der DDR zu gieren. Zuletzt taten
       sich dabei die Schwimmverbände der USA und Australien hervor, die ungeniert
       die Sauberkeit ihrer Sportlerinnen und Sportler behaupten, obwohl gerade in
       ihren Ländern Untersuchungskommissionen weitreichende Dopingpraktiken
       aufdeckten. Hier kommt tatsächlich jener Neid auf die sportlichen Erfolge
       der DDR ins Spiel, den Egon Krenz, Manfred Ewald und andere Machthaber des
       DDR- Sports so gern postulieren. Was nichts daran ändert, daß es
       ausgesprochen wünschenswert wäre, wenn eine weitere Krenz-Äußerung zum
       Berliner Prozeß eines Tages ihre Erfüllung fände: „Man könnte sich viel
       Geld sparen, wenn man mich gleich auf die Anklagebank setzt.“ Matti Lieske
       
       27 Apr 1998
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matti Lieske
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA