# taz.de -- ■ Prozeß: Doping an sich ist nicht strafbar. Das gilt allerdings nicht, wenn Minderjährigen ohne deren Wissen Präparate verabreicht werden: Neid auf die Erfolge der DDR?
„Die Mädchen sollen doch hier schwimmen und nicht singen“, beschied der
Trainer Rolf Gläser bei den Olympischen Spielen 1976 in Montreal neugierige
Journalisten, die sich nach den seltsam tiefen Stimmen seiner Athletinnen
erkundigten. Gläser (58), von der Schwimmerin Christiane Knacke später als
„einer der schärfsten Anabolika-Trainer der DDR“ bezeichnet, sitzt beim
Berliner Dopingprozeß auf der Anklagebank.
„Es geht hier nicht um Doping, es geht darum, daß hier Revanche genommen
wird, weil die DDR im Sport gewonnen hat, weil sie besser war als die alte
Bundesrepublik“, sagt Egon Krenz. Der ehemalige Staatsratsvorsitzende, der
seit 1983 im Politbüro der SED für den Sport zuständig war, findet sich
beim Prozeß vor dem Landgericht Moabit, wie zahlreiche andere hohe
Funktionäre des DDR-Sports, gern als Zuhörer ein.
„Die bisherige Anwendung von anabolen Hormonen hat bei zahlreichen Frauen,
insbesondere aber im Schwimmsport (...) zu irreversiblen Schäden geführt.
Zum Beispiel Vermännlichungserscheinung wie Zunahme der Körperbehaarung,
Stimmveränderungen und Triebstörungen“, teilte Manfred Höppner,
stellvertretender Leiter des Sportmedizinischen Dienstes der DDR, in seiner
Eigenschaft als „IM Technik“ 1977 dem MfS Erfahrungen aus zehn Jahren
Dopingprogramm mit. Höppner fungiert im Prozeß als eine Art Kronzeuge.
Wenn es um Doping geht, werden gern diverse Dinge vermischt, und Egon Krenz
ist das beste Beispiel dafür, wie man mit einer wilden Melange aus
sportrechtlichen, strafrechtlichen, politischen und moralischen Komponenten
kaltblütige Karrieristen in verfolgte Märtyrer umdefinieren kann. Dabei hat
Krenz recht: Es geht in Berlin nicht um Doping, sondern darum, daß vier
Trainern und zwei Sportmedizinern – aufgrund von Strafanträgen von
DDR-Sportlerinnen und gemäß dem Recht der DDR – der Prozeß gemacht wird,
weil sie Minderjährigen ohne deren Wissen massiv gesundheitsschädliche
Präparate verabreicht haben sollen. Es besteht kein Zweifel daran, daß dies
gängige Praxis in der DDR war, die Frage ist nur, ob die Taten den
Angeklagten im einzelnen nachweisbar sind.
Die offenkundige Strategie der Verteidigung, ihre Mandanten durch Verweis
auf Dopinggepflogenheiten in den westlichen Ländern reinzuwaschen, geht
somit ins Leere. Doping an sich ist nicht strafbar. Wenn ein Athlet
literweise Hustensaft schluckt, um sich mit Ephedrin aufzuputschen, dann
verstößt er gegen sportrechtliche Bestimmungen. Ein Fall für die Justiz
wird die Sache erst, wenn das Arzneimittelgesetz oder andere Rechte
verletzt sind. So wie im Fall des Leichtathletiktrainers Jochen Spilker,
der 1994 zu 12.000 Mark Geldstrafe verurteilt wurde, weil er Anfang der
80er Jahren im westfälischen Hamm Sprinterinnen mit Anabolika gefüttert
hatte, die auf dem deutschen Markt verboten waren.
Der Unterschied liegt darin, daß in den westlichen Ländern erwachsene
Sportler gemeinsam mit skrupellosen Trainern und willfährigen Medizinern
selbstverantwortlich entschieden, sich mit Dopingmitteln vollzustopfen, und
die Risiken bewußt in Kauf nahmen. In einem Dokumentarfilm über den
schwedischen Diskuswerfer Ricky Bruch („Nur von Knackwurst schafft man
keine 70 Meter“) gibt es eine Szene, in der in den frühen 80er Jahren eine
junge Diskuswerferin ins Trainingscamp kommt. Bruch öffnet seinen mit
Medikamenten prallgefüllten Koffer und hält der Athletin zwei Hände voll
Tabletten unter die Nase. „Das mußt du jeden Tag schlucken, wenn du es zu
etwas bringen willst“, sagt Bruch. Einige Wochen später ist die
Diskuswerferin nicht mehr da.
Diese Möglichkeit auszusteigen, hatten Sportlerinnen in einem
flächendeckenden staatlich organisierten und kontrollierten Dopingsystem
wie dem der DDR kaum. Höppner berichtet der Stasi zum Beispiel über den
Fall des 18jährigen Sprinttalents Martina Blos. Diese wollte 1976 das
Märchen von den Vitamintabletten nicht mehr glauben, und sie hatte guten
Grund dazu. Höppner berichtet dem MfS, „daß diese zum Rasieren gezwungen
ist, die Oberschenkel an der Innenseite stark behaart sind und die
Schamhaare bereits bis in die Nabelgegend reichen“. Blos erklärte, ihre
Karriere beenden zu wollen, und bekam von der Klubleitung des TSC Berlin
„die Alternative gestellt, entweder sie bleibt weiterhin im Leistungssport
oder es wird ihr jegliche Unterstützung, auch in bezug auf die Ablegung
ihres Abiturs in zwei Jahren, versagt.“ Höppner hält sich zugute, dafür
gesorgt zu haben, daß Martina Blos trotz Laufbahnende ihr Abiturzeugnis
bekam.
Chancen auf Widerstand hatten die Sportlerinnen nur, wenn sie sich
kollektiv gegen die Virilisierung durch Anabolika und Testosteronpräparate
wehrten, wie die Ruderinnen und Skilangläuferinnen. Mit diesen gab es
jahrelang „Probleme“ (IM Technik), weil sie um keinen Preis aussehen
wollten wie ihre sowjetischen oder bulgarischen Kolleginnen. Laut Höppner
wurde auch in diesen Fällen überlegt, den Widerspenstigen die Präparate „in
Getränken oder durch Mischung mit Vitaminspritzen“ ohne deren Wissen
zuzuführen. Es gibt keinen Anlaß, die für diese Vorgänge verantwortlichen
Trainer und Mediziner in irgendeiner Weise zu entschuldigen, auch wenn sie
sich heute gern als hilflose Befehlsempfänger stilisieren lassen. Für sie
war es jederzeit möglich auszusteigen, und es gibt etliche, die das –
freiwillig oder unfreiwillig – auch taten, dafür allerdings eine exponierte
Stellung im sportlichen Olymp gegen einen glanzlosen Posten in den
Niederungen der DDR-Gesellschaft eintauschten.
Äußerst unangenehm wird es allerdings da, wo in westlichen Ländern solche
Enthüllungen und Prozesse dazu mißbraucht werden, in ungehemmter
Kriegsgewinnlermanier nach den Medaillen der DDR zu gieren. Zuletzt taten
sich dabei die Schwimmverbände der USA und Australien hervor, die ungeniert
die Sauberkeit ihrer Sportlerinnen und Sportler behaupten, obwohl gerade in
ihren Ländern Untersuchungskommissionen weitreichende Dopingpraktiken
aufdeckten. Hier kommt tatsächlich jener Neid auf die sportlichen Erfolge
der DDR ins Spiel, den Egon Krenz, Manfred Ewald und andere Machthaber des
DDR- Sports so gern postulieren. Was nichts daran ändert, daß es
ausgesprochen wünschenswert wäre, wenn eine weitere Krenz-Äußerung zum
Berliner Prozeß eines Tages ihre Erfüllung fände: „Man könnte sich viel
Geld sparen, wenn man mich gleich auf die Anklagebank setzt.“ Matti Lieske
27 Apr 1998
## AUTOREN
(DIR) Matti Lieske
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