# taz.de -- NS-Zwangsarbeit: Eine besondere Art der Entschädigung
       
       > Ein Berliner Verein kümmert sich um Kriegsgefangene, die im
       > Nationalsozialismus Zwangsarbeit leisten mussten, aber bis heute kein
       > Recht auf eine Entschädigung haben.
       
       "Der Krieg ist mehr als 60 Jahre her, aber der Seelenschmerz heilt nicht."
       So beschreibt der sowjetische Kriegsveteran Nikolai Aleksandrowitsch
       Elkineines sein Trauma. Bis zum Kriegsende 1945 musste er in deutscher
       Gefangenschaft Zwangsarbeit leisten. Über die Bilder des Schreckens, die
       ihn jede Nacht verfolgen, kann er nicht sprechen. "Von den Erniedrigungen,
       die ich während dieser Jahre erlebte, erzähle ich niemandem. Das behalte
       ich in meinem Herzen." Dennoch hat er - anders als viele Zwangsarbeiter -
       keine Entschädigung erhalten. Um Menschen wie ihn kümmert sich deshalb der
       Berliner Verein Kontakte-Kontakty.
       
       Etwa 8 Millionen Zwangsarbeiter wurden im nationalsozialistischen
       Deutschland und den besetzten Gebieten ausgebeutet, unter zumeist
       fürchterlichen Bedingungen. Seit 2001 wurden durch die Stiftung
       "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Entschädigungen gezahlt. Die Hälfte
       der Kosten übernahm der Bund, die andere die deutsche Industrie.
       
       Diese Maßnahme war weniger eine edle Geste als eine Reaktion auf
       Sammelklagen von Opferverbänden gegen deutsche Firmen. "Das Ergebnis waren
       pauschale Lösungen; die Schicksale wurden nicht individuell bewertet",
       erklärt Martin Bock, Bereichsleiter für die Frage nach Auszahlungen
       ehemaliger Zwangsarbeiter bei der Stiftung. Maximal 7.500 Euro erhielten
       die einstigen KZ-Häftlinge, 2.500 Euro waren für Zwangsarbeiter vorgesehen.
       2007 wurden die Zahlungen abgeschlossen.
       
       Doch das zugrunde liegende Stiftungsgesetz hat eine entscheidende Lücke.
       "Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung", heißt es
       darin knapp. Dadurch wird die Gruppe von Opfern, die während der
       Gefangenschaft Zwangsarbeit leisten mussten, nicht erfasst. Grund für diese
       Regelung ist die Genfer Konvention: "Danach dürfen Kriegsgefangene
       prinzipiell zur Arbeit herangezogen werden. Nach dem Stiftungsgesetz hat
       diese Regel Gültigkeit", bestätigt Bock.
       
       So kommt es, dass Menschen wie Nikolai Elkineines bis heute kein Recht auf
       Entschädigungszahlungen haben. Denn er war nicht im Konzentrationslager,
       sondern "nur" im Arbeitslager. Leistungsberechtigt sind ehemalige
       Kriegsgefangene nur, wenn sie im KZ Sklavenarbeit verrichten mussten.
       "Welche Haftstätte heute als KZ definiert wird, wurde in den 50ern durch
       das Bundesentschädigungsgesetz bestimmt", erklärt Bock. Die mehr als 3.000
       heute offiziell "andere Haftstätten" genannten Arbeits- und Erziehungslager
       mit katastrophalen Haftbedingungen fallen nicht unter diese
       Ausnahmeregelung.
       
       "Ein Skandal ist das", ärgert sich Eberhard Radczuweit von
       Kontakte-Kontakty. Er hat den ehrenamtlichen Verein 1991 mitgegründet.
       Dessen Ziel: Ehemaligen sowjetischen Zwangsarbeitern soll geholfen werden.
       "Diesen Menschen wird in ihrem Ablehnungsbescheid ein Paragraf um die Ohren
       gehauen, dabei sind sie ohnehin schon psychisch stark belastet." Dazu
       kommt, dass die "Sterberate zurzeit sehr dynamisch ist", wie Eberhard
       Radczuweit es vorsichtig formuliert.
       
       Im Klartext heißt das: Die Antragsteller sterben aus. Sein Verein sammelt
       private Spenden, 1,5 Millionen Euro sind bereits zusammengekommen. "Damit
       konnten wir 5.000 Betroffenen jeweils einen Betrag von 300 Euro überweisen
       - eine lächerliche Summe im Grunde." Insgesamt seien rund 20.000 Anträge
       auf Entschädigung abgelehnt worden.
       
       Doch viel wichtiger als das Geld, so Radczuweit, sei das dazugehörige
       Anschreiben: "Darin drücken wir unsere Anerkennung des erlittenen Unrechts
       aus und unsere Beschämung über die formale Absage des Antrags auf
       Entschädigung." In langen Briefen, die der Verein auf seiner Homepage
       veröffentlicht, bedanken sich viele Angeschriebene für dieses Zeichen der
       Entschuldigung.
       
       In den Schreiben werden oft furchtbare Erinnerungen geschildert: "Sie
       verpflegten uns miserabel und steckten uns in Totenkleidung, das heißt, sie
       gaben uns die Kleider, die sie den Toten zuvor ausgezogen hatten. Jetzt, wo
       ich dies offenbare, weine ich", steht in einer Antwort. Liest man diese
       Schreiben, zeigt sich eindringlich, wie individuell das Leiden erlebt
       wurde. Dem Verein gelingt es auf diese Weise, das selbst erklärte Ziel zu
       erreichen: konkrete Erinnerungsarbeit und Geschichtsaufklärung zu leisten.
       
       3 Apr 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Buess
       
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