# taz.de -- Mit dem Dietrich ins Weiße Haus
       
       > Das Oberste Bundesgericht der USA macht George W. Bush den Weg zur
       > Präsidentschaft frei – und offenbart sich als zutiefst zerstritten
       
       aus Washington PETER TAUTFEST
       
       Von einem knappen Ausgang der US-Präsidentenwahl 2000 zu sprechen dürfte
       das Understatement des Jahres sein. Mit einer Stimme Mehrheit sorgte das
       neunköpfige Oberste Bundesgericht der USA dafür, dass nun wohl George W.
       Bush am 18. Dezember mit einer einzigen Stimme mehr als den erforderlichen
       270 Stimmen im Wahlmännerkollegium zum nächsten Präsidenten gewählt wird.
       Das Gericht entschied, dass die 25 Wahlmänner des Bundesstaats Florida an
       Bush gehen, der dort von den abgegebenen 6 Millionen Stimmen – je nach
       Zählweise – etwas mehr oder weniger als hundert Stimmen mehr bekam als sein
       Rivale Al Gore.
       
       Wie viele Stimmen die Kandidaten tatsächlich bekommen haben, lässt sich bei
       dem maroden Wahlsystem der USA nicht mehr feststellen, denn zum genauen
       Nachzählen bleibt keine Zeit mehr, jedenfalls nicht, wenn Standards
       angewandt werden sollen, die jedermann Gerechtigkeit widerfahren lassen.
       Die Strategie des Kandidaten Bush, der landesweit 340.000 Stimmen weniger
       als Al Gore bekam, war mithin erfolgreich. Sie bestand darin, das
       Nachzählen von Stimmen vor Gericht anzufechten und diese Klage bis zum
       höchsten Gericht des Landes zu tragen.
       
       Dabei hat das Gericht, das sich in seinem Urteil auf die auslaufende Zeit
       beruft, selbst zu dem Dilemma beigetragen. Hätte es weder das erste noch
       das zweite Urteil des Supreme Court von Florida aufgehoben, das Fairness
       über Prozedur stellte, wäre gezählt worden. Amerika und die Welt wüssten
       heute, wer in Florida wirklich gewonnen hat. So wird es die Welt erst
       erfahren, wenn Bush schon regiert, und es ist nicht ausgeschlossen, dass
       sich dann herausstellt, dass Gore nicht nur im ganzen Land, sondern auch in
       Florida die Mehrheit der Stimmen gewonnen hat. Ins Weiße Haus wird also
       sehr wahrscheinlich jemand einziehen, der nicht die Mehrheit aller
       abgegebenen Stimmen erhalten hat. Das soll Demokratie sein.
       
       „Niemand ist sich der Grenzen der Autorität des Rechts stärker bewusst als
       wir“, heißt es in der 65-seitigen Urteilsbegründung des hohen Gerichts, das
       mit fast so vielen Stimmen spricht, wie Richter auf der Bank sitzen, „und
       niemand hat größere Bewunderung für die Bestimmungen der Verfassung, die
       die Wahl des Präsidenten dem Volk – vermittelt durch seine Landesparlamente
       – und der politischen Sphäre überlässt.“ Da aber die Parteien das Gericht
       nun einmal angerufen hätten, habe dieses Gericht nicht anders handeln
       können als einzugreifen, schrieb die Mehrheit des Gerichts. Eingegriffen
       hat es, und entgegen der Tradition von Urteilen, die amerikanische
       Rechtsgeschichte gemacht haben, sprach dieses Gericht dabei nicht mit einer
       Stimme. Mit der äußerst knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen, die sich
       genau an den Parteilinien festmachen ließen, entschied das Gericht lapidar,
       dass es für verfassungskonforme Handauszählungen zu spät sei.
       
       Der Supreme Court äußerte sich in einem widersprüchlichen und dissonanten
       Chor von Stimmen und Gegenstimmen, von denen einige mit dem Supreme Court
       schärfer ins Gericht gehen, als jede Urteilsschelte von außen es hätte tun
       können.
       
       „Die Zeit wird eines Tages die Wunden heilen, die unsere heutige
       Entscheidung dem Rechtsvertrauen des Volkes zugefügt hat“, schrieb der
       80-jährige, weißhaarige John Paul Stevens in seiner abweichenden
       Stellungnahme: „Eines aber ist sicher: Obwohl wir nie mit letzter
       Sicherheit werden sagen können, wer der Gewinner der diesjährigen
       Präsidentenwahl ist, der Verlierer steht eindeutig fest: Es ist das
       Vertrauen der Nation in den Richter als unparteiischen Hüter des
       Rechtsstaats.“
       
       Schärfer noch formulierte Ruth Bader Ginsburg, die von Clinton ernannte
       Richterin, das Mehrheitsurteil. Die Feststellung, dass die Zeit für
       verfassungskonformes Handeln abgelaufen sei, nannte sie eine „nicht
       überprüfte Prophezeiung“. Und: Seit der Zeit, da Bundesgerichte zur
       Durchsetzung der Bürgerrechte im Süden Amerikas Landesgerichtsurteile
       niederschlugen, hat das Oberste Bundesgericht nicht mehr derart massiv in
       die Belange eines Bundeslandes und seines Obersten Gerichts eingegriffen.
       Und das nicht zur Ausweitung von Grundrechten, wie Richter Stephen Breyer
       in seiner eigenen abweichenden Stellungnahme schreibt, sondern zu deren
       Einschränkung. Im Lichte dessen, was während der letzten Wochen und bei den
       Verhandlungen vor dem Supreme Court nicht nur über Floridas Art, zu wählen
       und zu zählen, bekannt wurde, könne ein Nachzählen der Stimmen schwerlich
       zu einem weniger fairen Ergebnis führen als die Abgabe der Stimmen selbst.
       
       Als lächerlich weist der von Clinton ernannte Breyer den Vorwurf zurück,
       ein Nachzählen mit unterschiedlichen Standards würde bestimmte Wähler
       gegenüber anderen benachteiligen: Bei dem herrschenden Durcheinander von
       Wahlverfahren seien manche Wähler schon benachteiligt, wenn sie zur Urne
       kämen. Ihre Stimme habe weniger Chancen, gezählt zu werden, als andere.
       
       „Der knappe Wahlausgang hat ein Schlaglicht auf ein bisher wenig beachtetes
       Problem geworfen“, schrieb das Gericht; „landesweit werden ungefähr 2
       Prozent der Wahlzettel für ungültig erklärt, weil sie keine Wahl für den
       Präsidenten registrieren; das summiert sich auf 2 Millionen ungezählte
       Stimmen.“ Besonders hoch ist der Wahlzettelausschuss in Wahlkreisen, in
       denen das desaströse Lochkartensystem verwandt wird. Die Parlamente des
       Landes werden sich dieses Problems annehmen müssen, mahnte das Gericht. In
       der verbleibenden Zeit aber lasse sich daran nichts ändern, heißt es in dem
       Urteil.
       
       Das Urteil übergibt letztlich Bush den Schlüssel zum Weißen Haus. Der
       Zweifel an der Legitimität seiner Herrschaft, den die einstweilige
       Verfügung vom vergangenen Samstag nach den Worten Richter Scalias
       vertreiben sollte, nagt jetzt nicht nur am künftigen Präsidenten, sondern
       auch am höchsten Gericht selbst. An seinem Sieg dürfte Bush wenig Freude
       haben. Al Gore hingegen verschafft das Urteil einen Abgang als Märtyrer.
       Märtyrer sind demokratischen Regierungen allerdings nicht dienlich. Der
       eigentliche Verlierer der Wahl und die unterlegene Partei in diesem
       Rechtsstreit ist Amerikas Demokratie.
       
       14 Dec 2000
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) PETER TAUTFEST
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA