# taz.de -- Mieterschutz und Altbausanierung in der DDR: Mieterrechte der DDR ausverkauft
       
       > ■ Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben: Hunderttausende Häuser
       > in der DDR sind dringend sanierungsbedürftig. Um Kapitalgeber zu
       > motivieren, hat sich die DDR im Einigungsvertrag ihre Mieterrechte
       > abhandeln lassen.
       
       Von Eva Schweitzer 
       
       Bis zum 2.Oktober genießen DDR-Mieter einen hundertprozentigen
       Kündigungsschutz, sie dürfen nach eigenem Gusto Wohnungen tauschen und
       Untermieter aufnehmen. Daß diese Mieterrechte aufgehoben werden, hat
       offensichtlich nichts mit der dringend notwendigen Sanierung der Häuser zu
       tun.
       
       Um den mangelnden Widerstand des DDR-Mieters gegen die Demontage ihrer
       Rechte zu verstehen, muß der Wessi wissen, daß der DDR- Mieter ganz anders
       wohnt. Der Feind des DDR-Mieters ist die KWV, die „Kommunale
       Wohnungsverwaltung“ und die entsprechende städtische Behörde.
       
       Die KWV repariert nichts, hat keine Handwerker, kein Material, keinen
       Überblick und es kostete viel Kraft und Nerven, sie zu einer Initiative zu
       zwingen. Demzufolge lebt der DDR-Altbaumieter zwischen zugigen Fenstern und
       tropfenden Regenrinnen, sein Kachelofen funktioniert nicht und auf einen
       zentralbeheizten Trauerkloß am Stadtrand wartet er Jahre.
       
       Dafür lebt er ziemlich unbehelligt und vor allem billig: Die
       Durchschnittsmiete eines statistischen Haushaltes beträgt 87Mark im Monat.
       Untermietverträge und Wohnungstausch ohne Miteinbeziehung des Vermieters
       waren völlig legal und demzufolge gang und gäbe, in der BRD unvollstellbar.
       Daß sich ein lediger Zahnarzt, der Prototyp eines reichen Bürgers in der
       Bundesrepublik, eine Sechs-Zimmer-Flucht in der City leisten kann, während
       kinderreiche Familien auf engstem Raum leben müssen, weiß der DDR- Bürger.
       Daß dies jedoch nicht moralisch verwerflich sein soll, sondern in einer
       Marktwirtschaft gewollt ist, kann er sich bisher kaum vorstellen.
       
       ## Sanierung — auf wessen Kosten?
       
       Vorstellen kann er es sich aber, ohne tropfende Fenster und ziehende
       Dachrinnen zu leben. Und er ist auch gerne bereit, dafür mehr Miete zu
       zahlen, solange sein Einkommen parallel dazu steigt und die
       Mietbelastungsquote von etwa drei Prozent des Einkommens sich nicht
       wesentlich ändert. Das ist natürlich Utopie, denn der Westler mit geringem
       Einkommen, d.h. unter 1000 Mark netto, legt 40 Prozent seines Gehalts für
       die Miete auf den Tisch, von der er einen Teil als Wohngeld erstattet
       bekommt.
       
       Deshalb möchte zum Beispiel der Westberliner Bausenator Nagel (SPD) den
       DDR—Mieter beim Fall in die Wirklichkeit gerne „abfedern“. Nagel hat ein
       Sanierungskonzept gleich für halb Brandenburg vorgelegt und setzt bei der
       Sanierung des umfangreichen DDR-Wohnungsbestandes auf öffentliche Gelder.
       2,8 Milliarden Mark für die Stadterneuerung brauche Berlin und die Region
       zwischen Frankfurt und Potsdam die nächsten zwei Jahre aus Bonn, fordert
       Nagel. Damit sollten flächendeckend Dächer instandgesetzt, Fenster
       abgedichtet und Feuchtigkeit beseitigt werden. Die Mieten blieben dabei
       gebunden, aber auf hohem Niveau: Nach Nagels Konzept sollen sie nach der
       Sanierung innerhalb von sieben Jahren auf knapp zehn Mark Warmmiete pro
       Quadratmeter steigen.
       
       Schlechter gestellt wären die DDR-Mieter bei privaten Investitionen. Der
       Einigungsvertrag schafft nicht nur DDR-Mieter zweier Klassen (siehe
       Kasten), sondern auch DDR-Wohnungen zweier Klassen — je nachdem, ob sie vor
       oder nach dem 3.Oktober gebaut wurden. Bei letzeren dürfen Marktmieten
       genommen werden. Und die dürften im Bereich des Westberliner
       Wohnungsmarktes spätestens nach Einführung der modernen Telekommunikation
       nicht wesentlich unter dem westlichen Neubauniveau von 20 Mark pro
       Quadratmeter liegen. Gleich teurer dürfen auch leerstehende Wohnungen
       vermietet werden, die mit „erheblichem Aufwand“ wieder hergerichtet werden.
       Für die Wohnungen erster Klasse, die vor dem 3.Oktober entstanden, gilt bis
       zum 31.12.1991 noch die Mietpreisbindung. Danach sind Mieterhöhungen von 30
       Prozent alle drei Jahre nach dem Mietrecht der BRD möglich. Bei
       Neuvermietungen gibt es als Obergrenze nur die rechtliche Regelung des
       „Mietwuchers“.
       
       Ab sofort können bei Modernisierung elf Prozent der Baukosten auf die
       Jahresmiete umgelegt werden, so verzehnfachen sich die jetzigen DDR-Mieten
       spielend. Selbst Instandsetzung darf auf die Miete überwälzt werden, was in
       der BRD unzulässig ist.
       
       Letzteres gilt sogar für den riesigen Wohnungsbestand der DDR, der mit
       öffentlichen Geldern gebaut wurde. Denn die Bonner Gesetzgeber haben diesen
       Wohnungsbestand nicht zu preis- und belegungsgebundenen Sozialwohnungen
       gemacht. Sie hätten das Problem schlicht übersehen, stellte der Berliner
       Mieterverein fest. Grundlage für eine Sozialbindung ist derzeit nur ein
       Volkskammerbeschluß, der Ende 1991 ausläuft. Übersehen wurde auch, den
       Kommunen zu ermöglichen, eine Fehlbelegungsabgabe zu kassieren. (Das ist
       ein Zuschlag für gutverdienende Mieter, die ihr Anrecht auf eine billige
       Sozialwohnung verloren haben und dennoch weiterhin die Preisvorteile
       genießen. Die „Fehlbelegungsabgabe“ muß der Staat für den Wohnungsbau
       verwenden.) In Ost-Berlin dürfte eine derartige Abgabe jetzt schon 20 bis
       30 Prozent der Haushalte treffen, schätzt Armin Hentschel,
       wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Berliner Mieterverein. „Der Stadt
       entgehen so 200 Millionen Mark jährlich“, rechnet er vor. Außerdem würde
       diese Abgabe die Legitimation dafür hergeben, die Preisbindung zu behalten,
       ohne den betuchten Mieter zu privilegieren.
       
       Abgeschafft wurde schon am 1.September die staatliche Wohnraumzuweisung.
       Private Vermieter, denen in der DDR gut die Hälfte des Hausbestandes gehört
       — darunter vor allem Einfamilienhäuser — dürfen sich nun selbst die Mieter
       aussuchen, offiziell noch nach den alten DDR-Mietpreisen. Das Gros der
       großstädtischen Wohnungen verwaltet jedoch die bereits erwähnte KWV. Da ist
       nun Umdenken angesagt — bei den Mietern. Zwar werden Mieter in dringlichen
       Fällen in den meisten DDR-Städten nach wie vor de facto in Wohnungen
       eingewiesen und müssen sich schlimmstenfalls mit zwei weiteren
       Leidensgenossen um die gleichen Räume bewerben. Es werden jedoch nur noch
       ausgesprochene Sozialfälle so vermittel, also Mütter mit kleinen Kindern in
       einer Ein-Raum-Wohnung, Schwerbehinderte, Rentner oder akut
       räumungsbedrohte Familien, wobei die Dringlichkeit übrigens laut
       Volkskammerbeschluß unabhängig vom Einkommen ist.
       
       Alleinstehenden gesunden Menschen unter 50 Jahren wird jedoch zumindest in
       Ost-Berlin prinzipiell keine Dringlichkeit zuerkannt. Im Wohnungsamt
       Prenzlauer Berg etwa, dem größten Ostberliner Altbaugebiet, existierte zum
       Stichtag 1.September eine Alt-Warteliste mit 10.000 Wohnungssuchenden, von
       denen heute nur noch gut 1.000 als dringlich vermittelt werden. Die übrigen
       9.000 Mieter sind auf den freien Wohnungsmarkt verwiesen — mit Maklern,
       Abstand und allem, was dazu gehört.
       
       18 Sep 1990
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) eva schweitzer
       
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