# taz.de -- Heide Oestreich über die Sparkasse, die nicht gendern will: Marlies Krämer vs. Das Patriarchat
       
       Es sind nur ein paar Buchstaben auf einem beliebigen Formular – aber was
       für ein herrlich grundsätzliches Problem verbirgt sich dahinter! Marlies
       Krämer will, dass ihre Sparkasse sie als Kontoinhaberin auf ihren
       Vordrucken verewigt. Mit anderen Worten: gesellschaftliche Veränderung
       trifft auf traditionelles Bürokratiewesen. Und dann auch noch auf die
       deutsche Justiz. Amts- und Landgericht weisen die Frau ab, und aus ihren
       Begründungen rieselt der Staub von Jahrtausenden.
       
       Bereits seit 2.000 Jahren verständige die Gesellschaft sich darauf, dass
       Frauen mitgemeint seien, wenn die männliche Form genutzt werde, knöttert
       das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil. Hallo? Seit 2.000 Jahren
       werden Frauen in unserer Gesellschaft nicht für voll genommen. Erst seit
       1958 dürfen sie selbst ein Konto eröffnen. Könnte es da einen Zusammenhang
       geben zu der Bezeichnung „Kontoinhaber“?
       
       Interessiert es das Gericht, dass es mittlerweile
       Landesgleichstellungsgesetze gibt, die Behörden und übrigens auch die
       Sparkassen anweisen, geschlechtergerechte Sprache zu nutzen? Weil erwiesen
       ist, dass Menschen beim Maskulinum eben an Männer denken und Frauen sich
       weniger angesprochen fühlen? Nein, das interessiert das Gericht nicht. Es
       sagt: Man braucht das Gleichstellungsgesetz nicht umzusetzen, weil das
       Patriarchat sich ja schon seit 2.000 Jahren auf etwas anderes verständigt
       hat.
       
       Durch die Urteile zieht sich wie ein roter Faden die Leugnung der
       umfassenden historischen Benachteiligung von Frauen, die sich
       selbstverständlich auch in der Sprache niedergeschlagen hat. Der
       wissenschaftliche Name für dieses Leugnen lautet übrigens „moderner
       Sexismus“.
       
       „Der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ steht seit
       1994 in Artikel 3 des Grundgesetzes zum Thema Gleichberechtigung. Man darf
       gespannt sein, wie lange sich die Justiz noch weigert, den Artikel hier
       auch anzuwenden.
       
       inland
       
       21 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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