# taz.de -- Kindeswohl: Bei Anruf Kind weg
       
       > Einer gehörlosen Mutter wird ihr hörendes Kind weggenommen. Sie könnten
       > nicht ausreichend kommunizieren, so das Jugendamt. Das Oberlandesgericht
       > soll jetzt entscheiden, ob der Junge zur Tante kommt.
       
 (IMG) Bild: Leidet unter der Trennung von ihrem siebenjährigen Sohn Antonio: Annette S. mit Gebärden-Dolmetscherin.
       
       Annette S. durfte ihrem Sohn Antonio zu Weihnachten eine E-Mail schreiben,
       mit ihm feiern konnte sie nicht. Sie weiß nicht, wie es ihm geht, nur, dass
       der Siebenjährige seit acht Tagen in einem Kinderheim irgendwo in
       Schleswig-Holstein wohnt. Annette S., 42 Jahre und Hauswirtschafterin in
       Hamburg, ist gehörlos, ihr Sohn hörend. Seit zwei Jahren schon wohnt er
       nicht mehr bei ihr, das Jugendamt Hamburg-Wandsbek hatte Antonio eines
       Oktobertages 2008 in eine Pflegefamilie gebracht. Begründung: Kommunikation
       und Interaktion zwischen Mutter und Sohn seien stark gestört und das
       Kindeswohl somit gefährdet. Die Mutter sei psychisch labil und könne ihren
       Sohn deshalb nicht behalten, schreibt das Jugendamt weiter. "Psychische
       Probleme habe ich, weil Antonio mir weggenommen wurde", sagt Annette S.
       "Das würde jeder Mutter so gehen." Nach sechs Monaten fällt das Amtsgericht
       Barmbek die Entscheidung: Es entzieht Annette S. das Sorgerecht für ihren
       Sohn vollständig.
       
       Doch bei der Pflegefamilie läuft es nicht gut mit Antonio. Die Pflegemutter
       sei mit dem Kind überfordert und fühle sich vom Jugendamt überhaupt nicht
       unterstützt, behaupten zumindest Antonios Tante Aretha S.-Apithy und der
       Anwalt der Familie, David Schneider-Addae-Mensah. Die Pflegefamilie selbst
       war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Fest steht: Antonio musste
       jetzt, nach zwei Jahren, ins Heim.
       
       Gegen den Beschluss des Amtsgerichts von 2008 ist eine Beschwerde der
       Mutter anhängig, der Fall soll jetzt im Januar vor dem Oberlandesgericht
       (OLG) verhandelt werden. Die Forderung, Antonio wieder der Obhut seiner
       Mutter zu überlassen, wurde jedoch bereits abgelehnt. Geprüft werden soll
       lediglich, ob der Junge zu seiner Tante Aretha S.-Apithy ziehen kann. Sie
       ist Pädagogin und lernt die Gebärdenspräche, wohnt jedoch in Berlin.
       Dennoch wäre Annette S. mit dieser Übergangsregelung einverstanden - bis
       Antonio wieder zu ihr ziehen kann.
       
       "Natürlich war die Kommunikation zwischen Antonio und mir nicht immer
       einfach", sagt sie weiter. "Aber genau deshalb wollte ich mir doch vom
       Jugendamt helfen lassen!" Sie hatte aus freien Stücken Familienhilfe
       beantragt und bat um Unterstützung beim Gebärdenunterricht für Antonio. Nun
       fühlt sie sich betrogen, weil das Jugendamt ihr stattdessen das Kind
       weggenommen hat. Heute sieht sie Antonio alle zwei Wochen, für zwei
       Stunden. Ob auf dem Spielplatz, im Schwimmbad oder beim Eis-Essen - eine
       Mitarbeiterin vom Jugendamt ist immer dabei. "Es ist fast nicht zu
       ertragen, dass ich nie mit meinem Kind allein sein kann", sagt sie. Bis zu
       diesem Moment hat Annette S. ruhig und gefasst ihre Geschichte erzählt.
       Jetzt fließen ihr die Tränen übers Gesicht. "Mein Sohn entfernt sich immer
       mehr von mir", sagt sie. Jetzt sei die Kommunikation tatsächlich gestört:
       Antonio gebärdet kaum noch.
       
       Anwalt Schneider-Addae-Mensah beanstandet das vom Amtsgericht eingeholte
       Gutachten. "Die Sachverständige beherrscht keine Gebärdensprache und war
       somit nicht kompetent genug", sagt er. Sie hatte festgestellt, dass Annette
       S. sich als Opfer fühle, da sie "schwarz und gehörlos" sei, sie misstraue
       der hörenden Welt. Ihre Kommunikation mit ihrem Sohn sei geprägt außerdem
       von zwei gegensätzlichen Kulturen. "Ihr Weltwissen ist eingeschränkter als
       das von Hörenden", schrieb die Gutachterin. Deshalb könne sie Antonio nicht
       erziehen.
       
       Das kann Cornelia Tsirigotis nicht bestätigen. Kinder gehörloser Eltern
       dürfe man nicht ihrer Zweisprachigkeit entziehen, sagt die
       Familientherapeutin und Leiterin einer Hörgeschädigten-Schule.
       "Grundsätzlich sollte man einer gehörlosen Mutter Hilfe an die Seite
       stellen, ohne ihr das Kind wegzunehmen", sagt sie. So könne die
       Mutter-Kind-Interaktion weiter bestehen bleiben. "Gehörlose Eltern sind
       nicht zwangsläufig schlechte Eltern."
       
       Das Jugendamt äußert sich aus Datenschutz-Gründen nicht zu dem Fall, ebenso
       wie das Kinderheim. Die Schwester Aretha S.-Apithy und der Anwalt haben
       jetzt eine Welle an öffentlicher Aufmerksamkeit für Antonios Fall
       losgetreten. Sie schrieben Gehörlosen-Foren an, den Afrikarat und wollen im
       Notfall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Anwalt
       Schneider-Addae-Mensah hat sogar seinen alten Jura-Kommilitonen, Hamburgs
       Ersten Bürgermeister Christoph Ahlhaus, persönlich angeschrieben. Der
       reichte den Brief an die Justizbehörde weiter. Eine Antwort kam bisher noch
       nicht.
       
       28 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Emilia Smechowski
       
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