# taz.de -- Das Recht zu sterben
> Patientenverfügungen sollten nur gelten, wenn sie schriftlich vorliegen,
> fordert der Nationale Ethikrat
BERLIN taz ■ Der Nationale Ethikrat hat sich gestern einmütig dafür
ausgesprochen, Voraussetzung und Reichweite einer Patientenverfügung
gesetzlich zu regeln. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der BürgerInnen
gestärkt werden. Das wollte auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD),
war aber mit ihrem Gesetzentwurf dazu gescheitert. Zypries hatte
vorgeschlagen, dass mündliche Aussagen genügen sollten, über das Leben und
Sterben der Patienten zu bestimmen. Inzwischen ist ihr Ministerium jedoch
derselben Meinung wie der Ethikrat: Der Wille müsse schriftlich vorliegen.
Seitdem beschäftigt das sensible Thema die Parlamentarier, wobei die
Fronten quer durch alle Fraktionen gehen. Einig ist sich der von
Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufene Ethikrat darin, dass das Verbot
der aktiven Sterbehilfe nicht durch Patientenverfügungen in Frage gestellt
werden darf. „Aber jede Person muss das Recht haben, sich in einer
Patientenverfügung für oder gegen eine spätere medizinische Behandlung
auszusprechen“, sagte der Vorsitzende, Spiros Simitis.
Unterstützt werden die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit von der FDP.
Die CDU jedoch kritisiert, dass allein die einst aufgeschriebene Verfügung
des Patienten ausschlaggebend sein soll. Ob derjenige trotz schwerer
Krankheit noch Lebenswillen zeige, spiele dagegen keine Rolle.
Patientenverfügungen werden verfasst, um zu regeln, welche medizinischen
Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sich der Patient
selbst nicht mehr äußern kann.
Dass die Stellungnahme aber schon bald in ein Gesetz mündet, davon geht der
Ethikrat nicht aus. Schuld sind die geplanten Neuwahlen. Aus Unionskreisen
verlautet, dass „die Patientenverfügung erst einmal auf Eis gelegt wurde“.
„In dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren“, heißt es auch aus
der SPD. MOT
3 Jun 2005
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