# taz.de -- Das Recht zu sterben
       
       > Patientenverfügungen sollten nur gelten, wenn sie schriftlich vorliegen,
       > fordert der Nationale Ethikrat
       
       BERLIN taz ■ Der Nationale Ethikrat hat sich gestern einmütig dafür
       ausgesprochen, Voraussetzung und Reichweite einer Patientenverfügung
       gesetzlich zu regeln. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der BürgerInnen
       gestärkt werden. Das wollte auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD),
       war aber mit ihrem Gesetzentwurf dazu gescheitert. Zypries hatte
       vorgeschlagen, dass mündliche Aussagen genügen sollten, über das Leben und
       Sterben der Patienten zu bestimmen. Inzwischen ist ihr Ministerium jedoch
       derselben Meinung wie der Ethikrat: Der Wille müsse schriftlich vorliegen.
       
       Seitdem beschäftigt das sensible Thema die Parlamentarier, wobei die
       Fronten quer durch alle Fraktionen gehen. Einig ist sich der von
       Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufene Ethikrat darin, dass das Verbot
       der aktiven Sterbehilfe nicht durch Patientenverfügungen in Frage gestellt
       werden darf. „Aber jede Person muss das Recht haben, sich in einer
       Patientenverfügung für oder gegen eine spätere medizinische Behandlung
       auszusprechen“, sagte der Vorsitzende, Spiros Simitis.
       
       Unterstützt werden die Forderungen nach mehr Verbindlichkeit von der FDP.
       Die CDU jedoch kritisiert, dass allein die einst aufgeschriebene Verfügung
       des Patienten ausschlaggebend sein soll. Ob derjenige trotz schwerer
       Krankheit noch Lebenswillen zeige, spiele dagegen keine Rolle.
       
       Patientenverfügungen werden verfasst, um zu regeln, welche medizinischen
       Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen, wenn sich der Patient
       selbst nicht mehr äußern kann.
       
       Dass die Stellungnahme aber schon bald in ein Gesetz mündet, davon geht der
       Ethikrat nicht aus. Schuld sind die geplanten Neuwahlen. Aus Unionskreisen
       verlautet, dass „die Patientenverfügung erst einmal auf Eis gelegt wurde“.
       „In dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren“, heißt es auch aus
       der SPD. MOT
       
       3 Jun 2005
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) MOT
       
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