# taz.de -- Justiz: Freiheitsstrafe für Arme
       
       > In Bremen gibt es überdurchschnittlich viele Menschen, die eine
       > Geldstrafe nicht bezahlen und deshalb ins Gefängnis müssen. Vereine
       > appellieren an Justizsenator.
       
       Weniger Menschen als bisher sollen im Land Bremen ins Gefängnis gehen
       müssen, weil sie wegen Bagatelldelikten wie Schwarzfahren eine Geldstrafe
       nicht bezahlt haben. Dies fordern der Verein Bremische
       Straffälligenbetreuung und weitere Träger, die mit Gefangenen arbeiten, in
       einem Brief an den Justizsenator. Die Ersatzfreiheitsstrafe solle
       diejenigen treffen, die nicht zahlen wollen, heißt es darin. "Inzwischen
       ist sie zur Freiheitsstrafe für Arme geworden." So ist ein Viertel der
       Betroffenen inhaftiert, weil sie keine Fahrkarte hatten.
       
       Beim Justizsenator ist das Problem bekannt - spätestens seit einem Fachtag
       im September, auf dem sich verschiedene Dienste der Bremischen Justiz mit
       SozialarbeiterInnen ausgetauscht hatten. Dort wurde eine Reihe von Gründen
       benannt, die dazu beitragen, dass in Bremen so viele wie in keinem anderen
       Bundesland eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Nach einer Erhebung
       des Bundesamts für Statistik sind dies 13,5 Prozent aller Insassen -
       doppelt so viel wie der Bundesdurchschnitt und mehr als in Hamburg und
       Berlin.
       
       Dafür würden in Bremen überdurchschnittlich viele Geldstrafen verhängt,
       gibt Jörg Lockfeldt, Abteilungsleiter beim Justizsenator, zu bedenken. Aber
       auch er hält die Quote für zu hoch. Zwar seien in der Justizvollzugsanstalt
       in Oslebshausen im Jahr 2010 nur noch im Schnitt 60 statt wie zuvor 75
       Haftplätze von Leuten belegt gewesen, die eine Geldstrafe "absaßen", er
       hoffe aber, dass sich dies noch weiter absenken lasse, so Lockfeldt.
       
       Doch dass dies leichter gesagt als getan ist, zeigt ein gemeinsames
       Interview mit Lockfeldt und Albrecht Welchner, Geschäftsführer des Vereins
       Hoppenbank, der in verschiedenen Projekten Straffällige betreut. Darunter
       sind auch solche, die zu Geldstrafen Verurteilten helfen sollen, die Strafe
       abzubezahlen - oder abzuarbeiten. Einig sind Welchner und Lockfeldt sich
       darin, dass das Gefängnis der denkbar schlechteste Ort ist für Menschen,
       die ihr Leben in Freiheit nicht auf die Reihe bekommen. Wobei einige
       bewusst nicht zahlen. "Wir haben zunehmend Leute, die die Inhaftierung als
       Lösung betrachten, weil sie ein Dach über dem Kopf haben, eine medizinische
       Versorgung und etwas zu essen bekommen", sagt Lockfeldt. Doch der offene
       Vollzug, wie Welchner ihn fordert, sei für die wenigsten geeignet, weil sie
       dafür zu unzuverlässig seien.
       
       Ein anderes Thema ist das Abarbeiten der Strafe. "Wir brauchen dringend
       mehr geeignete Einsatzstellen", sagt Welchner. Viele der Klienten seien
       drogenabhängig oder könnten aus anderen Gründen die gemeinnützige Arbeit an
       vielen Orten nicht verrichten, etwa weil sich dort Kinder aufhalten.
       Außerdem seien viele nicht in der Lage, vier Stunden - das entspricht einem
       Tagessatz - zu arbeiten, realistischer seien zwei Stunden. Noch besser
       fände Welchner es, wenn eine Therapie oder ein Kurs, der soziale
       Kompetenzen vermittelt, als Abarbeiten anerkannt wäre. "Ihr Leben muss sich
       ja ändern", sagt Welchner. Außerdem müsste es die Möglichkeit geben, die
       Tagessätze zu reduzieren. Bei vielen würde eine Reihe von Einzelgeldstrafen
       zusammenkommen, sodass einige bis zu 300 Tage arbeiten müssten. "Und das
       zum Teil neben einem In-Job am Wochenende - das geht nicht", sagt Welchner.
       Ausnahmen fordern er und seine Kollegen in dem Brief an den Justizsenator
       auch für Alleinerziehende.
       
       Lockfeldt vom Justizsenator ist skeptisch, ob sich diese Forderungen
       umsetzen lassen, weil dafür zum Teil Bundesgesetze geändert werden müssten.
       Und Ausnahmen aufgrund besonderer Lebensumstände würden den
       Gleichheitsgrundsatz verletzen. Keine schnelle Lösung sieht er für das
       Problem, dass die acht Euro, die Gerichte als Tagessatz bei armen Menschen
       verhängen, für diese zu hoch sind. Ein Euro sei vielleicht sinnvoller. "Das
       ist die Entscheidung der Gerichte."
       
       Er setzt auf gezieltere Hilfen beim Bewältigen der Strafe. Eigentlich, sagt
       Lockfeldt, müsste es darum gehen, dass die Leute gar nicht erst vor Gericht
       landen. "Die Justiz steht am Ende der Kette, wenn andere Hilfssysteme
       versagt haben."
       
       27 Nov 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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