# taz.de -- Junkies in Kiel ohne Ersatzdroge Remedacen
       
       > Arzt gibt Praxis wegen Prozeß auf / Kassen wollen Remedacen nicht zahlen
       > / Ärztekammer: „Ersatzstoff nur auf Privatrezept“ - was 800Mark monatlich
       > bedeutet / Staatsanwaltschaft behauptet, Arzt habe Tod eines Süchtigen
       > fahrlässig herbeigeführt  ■  Aus Kiel Jürgen Oetting
       
       Ab heute erhalten 400 Exjunkies aus Hamburg und Schleswig -Holstein keine
       Heroin substituierenden Medikamente mehr. Ihr Kieler Arzt Gorm Grimm hat
       vorerst seine Praxis geschlossen. Er begründete diesen Entschluß mit der
       „erheblichen Belastung“ durch den Prozeß. Gegen ihn wird seit eineinhalb
       Wochen vor dem Kieler Landgericht wegen des Verdachts der fahrlässigen
       Tötung eines medikamenten- und alkoholabhängigen Patienten verhandelt.
       
       Damit ist der Alptraum Realität geworden, vor dem sich Hunderte ehemaliger
       FixerInnen seit Jahren fürchten: Grimm versorgt sie nicht mehr mit der
       Ersatz-Ersatzdroge „Remedacen“. Mit diesem codeinhaltigen Hustenpräparat
       ersetzte Grimm das Heroin, aber auch die klassische Ersatzdroge Methadon,
       deren Vergabe in der Bundesrepublik immer noch durch die Bestimmungen des
       Betäubungsmittelgestzes erschwert, wenn nicht sogar verhindert wird.
       Remedacen macht - laut PatientInnenangaben
       
       -nicht euphorisch, drückt aber die Schmerzen und Depressionen des
       Heroinentzuges weg.
       
       Das klappt jedoch nur, wenn relativ große Mengen „Remis“ verschrieben und
       eingenommen werden, denn das Medikament ist schließlich nicht für die
       Substitionsbehandlung Süchtiger konzipiert, sondern als Mittel gegen
       Hustenanfälle. So war es am Kieler Bahnhof schon fast ein gewohntes Bild,
       wenn sich Grimm-PatientInnen mit ganzen Plastiktüten voller Drogen auf die
       Heimfahrt nach Hamburg machten. Etwa 150 seiner 400 SuchtpatientInnen
       kommen aus der Hansestadt. Einige wenige von ihnen behandelte Grimm mit
       ausdrücklicher Genehmigung der Hamburger Gesundheitsbehörde und Ärztekammer
       mit der umstrittenen Ersatzdroge Methadon.
       
       Derartige Kooperation gibt es mit der schleswig -holsteinischen Ärztekammer
       und auch der Kassenärztlichen Vereinigung nicht. Seit 13 Jahren - so lange
       praktiziert Grimm seine Substitionsbehandlung - wird der medizinische
       Außenseiter von seinen Fachkollegen angefeindet und mit Zivilprozessen
       überzogen wegen vermeintlicher Fehlbehandlung und Verschwendung von
       Kassengeldern. Seine Behandlungsmethode diene nicht ausdrücklich der
       Heilung hieß es jüngst zynisch in einer juristischen Auseinandersetzung vor
       dem Kieler Sozialgericht -, sondern höchstens der Linderung. Die
       Bereitstellung von Finanzmitteln für diesen Zweck sei nicht Aufgabe der
       Kassen. Grimm hielt dagegen, daß seine Behandlung durchaus der Heilung
       diene, langfristig würden seine PatientInnen den Ausstieg schaffen. Und
       auch während der Behandlungszeit könnten sie durchaus das Alltagsleben
       meistern.
       
       Zu Beginn der vorigen Wochen teilte Grimm seinen Beschluß, vorerst nicht
       weiter zu praktizieren, dem schleswig -holsteinischen Sozial- und
       Gesundheitsminister Günther Jansen mit. Er bat ihn nachdrücklich, dafür
       Sorge zu tragen, daß seine PatientInnen mit der ausreichenden Menge
       Remedacen versorgt bleiben, solange er an der Ausübung des Berufes
       gehindert ist. Jansens Staatssekretär Claus Möller legte daraufhin die
       Angelegenheit in die Hände der Ärztekammer. Deren Sprecher teilte sogleich
       mit, Remedacen werde künftig
       
       -wenn überhaupt - nur auf Privatrezept verschrieben. Das bedeutet für den
       durchschnittlichen Grimm-Patienten 800 Mark im Monat.
       
       Grimm selbst hat derzeit andere Sorgen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im
       laufenden Strafprozeß vor, 1984 den Tod des damals 32jährigen Gerd
       Süverling durch Verschreiben „exzessiv hoher Dosen“ von Medikamenten
       fahrlässig herbeigeführt zu haben. Süverling war in seiner Wohnung tot
       aufgefunden worden und starb nach Auffassung von Gerichtsmedizinern an
       Atemlähmung und Herzversagen.
       
       Nach fünf Verhandlungstagen häufen sich die Ungereimtheiten. Es wurde
       bekannt, daß Süverling von zwei weiteren Ärzten starke Beruhigungsmittel
       verschrieben bekam. Mehrfach bediente er sich am selben Tag - auch in
       zeitlicher Nähe zu seinem Tod - gleich bei zwei Medizinern. Exakte
       Nachuntersuchungen des von den Pathologen zerstückelten Leichnams sind
       jedoch nur noch bedingt möglich. Im Mai 1987 wurden eingefrorene Organe und
       Blut des ehemaligen Grimm -Patienten „versehentlich“ weggeworfen.
       
       Derzeit streiten sich die Gutachter um die Frage, nach wievielen Tabletten
       ein Süchtiger stirbt. Der Prozeß wird heute fortgesetzt. Vielen
       ZuhörerInnen im stets vollbesetzten Verhandlungssaal werden „Remis“ fehlen.
       
       28 Aug 1989
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) jürgen oetting
       
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