# taz.de -- „Ja“ zum Hakenkreuz
       
       > In Stade darf man weiterhin Hakenkreuze in die Tonne treten. Das
       > Nazi-Symbol im Mülleimer sei erkennbarer Ausdruck einer Gegnerschaft zu
       > den verfassungswidrigen Organisationen, heißt es
       
       VON ANDREAS SPEIT
       
       Das Symbol ist eindeutig. Der Kontext offensichtlich. In den vergangenen
       Monaten lösten jedoch Piktogramme von Hakenkreuzen die in Mülltonen fliegen
       oder in Verbotszeichen eingefangen sind immer wieder Ermittlungsverfahren
       aus. Im Süden mit juristischen Folgen, im Norden ohne rechtlichen
       Konsequenzen.
       
       „Nach dem Urteil aus Stuttgart war ich mir nicht so sicher was noch
       geschieht“, sagt der Veranstalter einer Antinaziaktion in Stade. In der
       niedersächsischen Stadt richtete die NPD einen Tag vor der Kommunalwahl
       einen Infostand aus. Auf dem Markt waren am 9. September dieses Jahres 20
       Neonazis aufgelaufen. Rund um den Platz hatten Gegendemonstranten zuvor
       Plakate von Bündnis 90/Die Grünen und der Vereinigung der Verfolgten des
       Naziregimes aufgehängt, auf denen Hakenkreuze die in einer Mülltonne
       liegen, zu sehen waren. Die Polizei beschlagnahmte die Plakate wegen
       „Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen“.
       Ermittlungen wurden eingeleitet.
       
       „Unglaublich“ für den Veranstalter, der seinen Namen nicht in der Zeitung
       veröffentlicht wissen möchte. Noch „unfassbarer“ für ihn, „dass eindeutige
       Antifa-Symbole strafbar sein sollen“. Denn während die Ermittlungen in
       Stade liefen, entschied in Stuttgart das Landgericht, dass Hakenkreuze auch
       im antifaschistischen Kontext nicht verwendet werden dürften. Am 29.
       September verurteilte die 18. Strafkammer des Landgerichts den
       Geschäftsführer des Versandhandels „Nix Gut“, Jürgen Kamm, wegen
       „gewerbsmäßiger Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
       Organisationen“. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler stieß sich an Tausenden
       von Buttons, Aufnähern und Spuckis auf denen Hakenkreuze zerschlagen
       wurden. „Wir wollen das Hakenkreuz auch nicht in entstellter Form in der
       Öffentlichkeit sehen“, hob Häußler hervor, der eine grundsätzliche
       „Tabuisierung des Hakenkreuzes“ im öffentlichen Raum anstrebt. Mit dem
       Urteil schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an.
       Bei der Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende der Kammer Wolfgang
       Küllmer, dass der Vertrieb des Symbols nicht durch die Ausnahmen, die
       Paragraf 86a des Strafgesetz für Aufklärung, Forschung, Lehre, Kunst und
       Meinungsfreiheit vorsehe, gedeckt sei. Keine gute Entscheidung aus dem
       Süden für die Ermittlungen im Norden.
       
       Die Stuttgarter Strafkammer beeindruckte die Stader Staatsanwaltschaft
       wenig. Deren erste Ermittlungen hatten, wie schon das Verfahren, zu
       öffentlichem Unverständnis geführt. Vergangene Woche stellte die
       Staatsanwaltschaft nun aber das „Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung
       von Hakenkreuzen auf Wahlplakaten“ ein. Anders als sein Stuttgarter
       Amtskollege sieht der Oberstaatsanwalt Burkhard Vonnahme nämlich in den
       „Abbildungen den erkennbaren Ausdruck einer Gegnerschaft zu den Zielen der
       verfassungswidrigen Organisationen“. Vonnahme betont, dass diese
       Antifazeichen den „öffentlichen politischen Frieden nicht stören“. Die
       Plakate sollen jetzt zurückgegeben werden. „Die Entscheidung erfreut mich
       außerordentlich“, sagt Stefan Wenzel, Chef der Landtagsfraktion Bündnis
       90/Die Grünen. „Damit müssten nun auch langwierige Auseinandersetzungen vom
       Tisch sein.“
       
       In Stuttgart ordnete das Gericht an, beim „Nix-Gut“-Versand insgesamt
       16.582 Materialien mit entsprechenden Piktogrammen zu beschlagnahmen. Zudem
       verurteilte das Gericht Kamm zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Gegen das
       Urteil will Kamm Berufung einlegen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD)
       erklärte unlängst der taz: „Sollte auch der Bundesgerichtshof zu der
       Meinung kommen, dass unsere Gerichte in diesen Fällen eine Bestrafung
       fordern, dann ist mit dem Gesetz etwas nicht in Ordnung und dann werden wir
       das ändern.“
       
       17 Oct 2006
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) ANDREAS SPEIT
       
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