# taz.de -- klima-sabotage: Im Zweifel für das Recht der Umwelt
       
       Von Tobias Müller, Amsterdam 
       
       Es war ein bahnbrechendes Urteil, das der Oberste Gerichtshof der
       Niederlande mit Sitz in Den Haag am 20. Dezember 2019 verkündete. Es
       besagte, dass die Regierung verpflichtet sei, die CO2-Emissionen des Landes
       umgehend deutlich zu reduzieren, und zwar um 25 Prozent gegenüber dem
       Niveau von 1990. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil von 2015,
       gegen das der Staat Berufung eingelegt hatte. Unter anderem durch die
       Reduzierung des Kohlenverbrauchs und den in der Pandemie stark
       eingeschränkten Autoverkehr wurde die Vorgabe knapp erfüllt.
       
       Als die Klägerin, die Stiftung Urgenda, 2018 auch in zweiter Instanz Recht
       bekam, rief der Staat das höchste Gericht an. Der ‚Urgenda-Prozess‘ war der
       erste, in dem Bürger:innen ihre Regierung in die Pflicht nahmen, den
       gefährlichen Klimawandel zu bekämpfen.
       
       Anderthalb Jahre später, am 26. Mai 2021, entschied ein Gericht, wieder in
       Den Haag, dass das Unternehmen Royal Dutch Shell als entscheidender Akteur
       der Shell Group seinen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Niveau
       von 2019 um 45 Prozent reduzieren müsse, um der Erderwärmung
       entgegenzuwirken. Damit wurde erstmals die Verantwortung eines Unternehmens
       für den Klimaschutz gerichtlich festgelegt. Geklagt hatte Milieudefensie,
       der hiesige Zweig von Friends of the Earth, unterstützt von sechs anderen
       Umweltorganisationen und mehr als 17.000 Personen. Derzeit ersucht die
       Organisation erneut um finanzielle Unterstützung, denn Shell ging im März
       2022 gegen das Urteil in Berufung. Ende Mai machte Milieudefensie bekannt,
       dass der Konzern den Auflagen des Urteils nur ungenügend nachkomme. Davon
       zeuge unter anderem der Beschluss, die Aktivitäten nach São Tomé und
       Príncipe, Uruguay und Südafrika auszudehnen.
       
       Ebenfalls im Mai 2019 traf erneut der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung
       mit bis heute andauernden Folgen: Das bis dato angewendete Programm der
       Regierung zur Kompensierung von Stickstoff ausstoßenden Aktivitäten
       verstößt gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Der hohe
       Stickstoffausstoß des Landes gefährdet die Biodiversität. Geklagt hatten
       diverse Natur-und Umweltorganisationen. Seitdem liegen zahlreiche Bau-
       (etwa dringend benötigte Wohnungen) und Infrastrukturprojekte auf Eis, und
       Bäuer:innen protestieren gegen die Regierungspläne, Höfe mit hohen
       Emissionswerten aufzukaufen.
       
       31 May 2023
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Müller
       
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