# taz.de -- Im Jahr „3800 n. St.“
       
       > ■ Völkisch-heidnische Gruppe feiert morgen „Thing“ in der Heide
       
       „Ohne Juda, ohne Rom, bauen wir Germaniens Dom“ skandierten
       völkisch-heidnisch Bewegte schon im 18. Jahrhundert bei ihren Wanderungen.
       In ihrem Erbe sieht sich die „Artgemeinschaft Germanische
       Glaubensgemeinschaft“. Für morgen lädt ihre „Gefährtschaft Nordmark“ wieder
       zu einer Heidewanderung ein.
       
       Um zehn Uhr startet die Wanderung von Niederhaverbeck bei Bispingen nach
       Wilsede. Zwischendurch, kündigt Anführer Jürgen Rieger an, wird ein „Thing“
       durchgeführt und der neue „Gode“ (Führer) gewählt werden. Der Hamburger
       Neonazi-Anwalt Rieger hat seit 1980 die Leitung der auf regionale
       Gefährtschaften aufgebauten Organisation.
       
       Die „Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft“ ist mit bundesweit
       1000 Anhängern die größte völkisch-heidnische Bewegung in Deutschland. 1951
       gründete Wilhelm Kusserow den eingetragenen Verein als Nachfolge der von
       ihm 1940 geleiteten „Nordischen Glaubensgemeinschaft“. Als vorrangige
       Aufgabe hat sich die Artgemeinschaft der „Bewahrung und Erneuerung der
       Weißen Menschenart“ verschrieben. In ihrem „Artgelöbnis“ bekennen sie sich
       zur „Wehrhaftigkeit gegen die Feinde des germanischen Glaubens“ und zur
       Wahl „gleichgearteter Gatten“ als „Gewähr für gleichgeartete Kinder“.
       Getreu ihrem antichristlichen Glauben lebt die „Lebens- und
       Tatgemeinschaft“ auch nicht im Jahre 2000, sondern im Jahr 3800 „n. St.“ –
       nach Stonehenge, denn sie wollen nicht die „Zählung der Jahre nach einem
       uns aufgezwungenen Juden namens Christus hinnehmen“.
       
       Die Glaubensgemeischaft beteuert, dass sie sich von der Politik fern halte.
       Doch sie unterstützte nicht nur das 1998 polizeilich geschlossene
       Neonazi-Zentrum „Hetendorf Nr. 13“, sie arbeitet auch mit anderen
       neonazistischen Vereinen zusammen. Einzelne Mitglieder waren in
       mittlerweile verbotenen Neonazi-Parteien, wie der „Freiheitlichen deutschen
       Arbeiter Partei“ aktiv, weitere „Glaubensgefährten“ sind bei der NPD
       engagiert.
       
       Da religiöse Vereinigungen unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen,
       dienen sie den Neonazis seit 1945 immer auch als staatlich unangreifbare
       Stukturen, in denen Geld und Besitz sicher untergebracht werden können.
       Andreas Speit
       
       9 Sep 2000
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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