# taz.de -- ■ Die Südafrikanerin Navanethem Pillay über ihre Rolle als einzige Richterin beim Ruanda-Kriegsverbrechertribunal: „Ich bin eine Frau, ich bin qualifiziert“
taz: Wie sind Sie Richterin beim Ruanda-Tribunal geworden?
Pillay: Zunächst hatte „Equality Now“ davon gehört, daß das Ruanda-Tribunal
besetzt werden sollte. „Equality Now“ ist eine Frauenorganisation mit Sitz
in New York, deren Vorsitz ich habe und die gegen die Verletzung von
Frauenrechten in der ganzen Welt vorgeht. Wir sind Teil eines Netzwerkes
von rund 2.000 Frauengruppen. Wir mußten immer wieder feststellen, daß die
Regierungen nur Männer in wichtige Positionen bringen. Das gilt besonders
für Afrika. Also hat mich „Equality Now“ angerufen und gefordert: Du mußt
dafür sorgen, daß deine Regierung dich nominiert.
Und das ging dann so einfach?
Natürlich nicht. Aber in Südafrika passiert gegenwärtig so Unglaubliches,
da ist vieles möglich. Bislang wurden die Richter immer unter den weißen
Rechtsanwälten ausgewählt. In jüngster Zeit haben wir jedoch zwei schwarze
Richter erhalten. Und ich wurde als Kandidatin für das südafrikanische
Verfassungsgericht ernannt und kam als erste schwarze Frau mit elf anderen
Kandidaten in die engere Wahl. Ich habe den Posten nicht bekommen. Aber
zwei andere Frauen haben es geschafft.
Wann war das?
Vor etwa sechs Monaten. Und dann bewarb ich mich für den Obersten
Gerichtshof. Dafür muß man nominiert werden. Ich wurde von allen
Menschenrechtsorganisationen nominiert, von den Anwaltsorganisationen,
sogar von der Juristenvereinigung, in der überwiegend weiße Männer sitzen.
Und damit wurde ich als amtierende Richterin ernannt. Es war eine zunächst
nur auf zwei Monate angelegte Amtszeit. Das war ein historisches Ereignis –
eine schwarze Frau auf diesem Posten.
Das hat viel Aufmerksamkeit erregt. Einige Anwälte beriefen sogar eine
Versammlung ein, auf der sie forderten, daß man meine Arbeit und meine
Leistungen überprüfen solle. Daraufhin gab es eine harsche Reaktion der
Öffentlichkeit. Warum eine Überprüfung gerade jetzt, wurde gefragt. Warum
haben sie in den Jahren der Apartheid die Arbeit der Richter niemals
überprüft?
Danach stand ich vor der Wahl, mich für eine permanente Mitgliedschaft des
Obersten Gerichtshofes von Natal oder für das Ruanda-Tribunal zu
entscheiden. Ich entschied mich für das Ruanda- Tribunal und kam in die
engere Wahl der BewerberInnen beim UNO-Sicherheitsrat. Ich war die einzige,
die alle 15 Stimmen des Sicherheitsrates erhielt. Aus 15 KandidatInnen hat
die Generalversammlung der UNO sechs ausgewählt. Ich habe die höchste
Stimmenzahl erhalten. Alle afrikanischen Regierungen, ohne Ausnahme, haben
mich gewählt.
Wie erklären Sie sich das?
Ich habe das nicht nur gesagt, um zu zeigen, daß ich gut bin. Drei Faktoren
waren wichtig: Ich komme aus Südafrika. Ich bin eine Frau. Ich bin
qualifiziert. Ich erwähne das, damit Sie sehen, wie wichtig
Frauenorganisationen sind. Diese Gruppen müssen herausfinden, welche Ämter
vergeben werden. Und sie müssen von den Regierungen fordern, daß sie Frauen
nominieren. Denn wenn wir erst einmal nominiert werden, dann schaffen wir
alles weitere sehr gut allein: Die Stimmen bekommen wir.
Ohne die Unterstützung dieser Organisationen hätten Sie es nicht geschafft?
Wenn „Equality Now“ mich nicht informiert hätte, daß die Richterstellen
beim Ruanda-Tribunal besetzt werden sollen, hätte ich nichts davon gewußt.
Die Leute im Süden wissen nichts über diese Dinge. Die Leute im Norden sind
viel besser informiert.
Wenn wir vorankommen und die Frauen stärken wollen, müssen wir Frauen in
Entscheidungsfunktionen bringen, in Ämter, in denen sie Einfluß und Macht
haben.
Wann nehmen Sie die Arbeit im Ruanda-Tribunal auf?
Wir haben uns im Juli in Den Haag getroffen und die Regeln des Gerichtes
festgelegt. Wir haben uns im großen und ganzen an den Regeln des
Jugoslawien-Tribunals orientiert und diese übernommen. Ich habe mich
besonders um die Regelungen gekümmert, die sich auf Vergewaltigungen als
Kriegsverbrechen beziehen.
In nationalen Rechtssystemen gibt es viele Regeln, die gegen Frauen
arbeiten. Zum Beispiel die Tatsache, daß niemand auf der Basis der Aussage
einer einzigen Frau verurteilt werden darf, sondern nur auf der, daß
weitere Zeugen sie bestätigen.
In Südafrika sind zwar keine weiteren Zeugen vorgeschrieben. Aber das
Gesetz sieht vor, daß das Gericht „besondere Vorsicht“ bei der Anhörung der
Frau walten läßt. Besondere Vorsicht! Das wird bei keinem anderen
Verbrechen gefordert, weder bei Diebstahl noch bei Mord.
Was heißt „besondere Vorsicht“?
Daß das Gericht sicherstellen muß, daß sie sie keine falsche Anklage
erhebt.
Ihre Glaubwürdigeit wird also von vornherein bezweifelt.
Ja. Für Ruanda haben wir die Regelungen dahingehend verändert, daß wir auch
auf der Basis der Aussagen einer einzelnen Zeugin ein Urteil fällen können.
Übrigens auch eines einzelnen Kindes. Das ist beim Jugoslawien-Tribunal
anders. Wir haben uns jedoch gefragt: Was geschieht, wenn ein Kind
vergewaltigt worden ist. Sollen wir dann kein Urteil fällen können? Jetzt
warten wir auf den Abschluß der Ermittlungen. Ich werde voraussichtlich im
November in Den Haag anfangen, die Untersuchungsergebnisse einzusehen.
Dann beginnen die Prozesse?
Wann genau das sein wird, wissen wir noch nicht. Aber man hat uns
mitgeteilt, daß die Vorbereitungen in der tansanischen Stadt Arusha
vorangehen; dort soll das Gericht tagen. Das Gefängnis ist im Bau. Wir
hoffen, daß wir im Juni, Juli nächstes Jahr beginnen können. Wir wissen
alle, wie sehr die Zeit drängt.
Aufgrund welcher Gesetze werden Sie ihre Urteile fällen?
Wir werden uns auf die nationale Gesetzgebung stützen. Das ist übrigens
auch beim Jugoslawien- Tribunal der Fall. Eine Ausnahme gibt es aber: Wir
werden keine Todesstrafe verhängen, weil die UNO gegen die Todesstrafe ist.
Wie lange wird das Tribunal arbeiten?
Wir Richter sind für vier Jahre ernannt worden. Wir wissen nicht, wie die
Ermittlungen vorankommen werden. Es hängt auch davon ab, ob die nationalen
Regierungen das versprochene Geld für die Durchführung des Tribunals
wirklich bereitstellen. Bis jetzt ist ist nur dieses Jahr gesichert.
Die ruandische Delegation, die hier nach Peking zur Frauenkonferenz
gekommen ist, hat nicht nur davon gesprochen, daß Frauen Opfer der Massaker
geworden sind und es 500.000 Witwen im Land gibt. Die Justizministerin hat
auch gesagt, daß selbst viele Frauen grausam gemordet haben. Das hat es in
der Vergangenheit offenbar noch nicht gegeben. Was heißt das für Ihre
Arbeit?
Das Tribunal ist von der UNO eingerichtet worden, um Menschen wegen
Völkermord vor Gericht zu stellen. Das ist unser Mandat. Das gilt
selbstverständlich auch für Frauen. Interview: Jutta Lietsch, Peking
14 Sep 1995
## AUTOREN
(DIR) Jutta Lietsch
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